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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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von forstwirtschaftlicher Nutzung freien Bereiche geben. Dieser Aspekt soll in den Bewirtschaftungsplänen<br />

der Kompensationsflächen festgeschrieben werden.<br />

- 125 -<br />

16.1.3.3.2<br />

Eingewandt wird darüber hinaus, dass die Kompensationsmaßnahmen für erhebliche Beeinträchtigungen<br />

durch Bodenversiegelungen nicht auf den Kompensationsbedarf für das<br />

Schutzgut Arten und Biotope anrechenbar sei. Hier seien zusätzliche Kompensationsflächen<br />

notwendig. Beim Flächenzuschnitt von Einzelflächen müssten die Mindestpopulationsgrößen<br />

und –flächen der Spechte mitberücksichtigt werden.<br />

Dem ist zu entgegnen, dass Kompensationsmaßnahmen für erhebliche Beeinträchtigungen<br />

durch Bodenversiegelungen nicht auf den Kompensationsbedarf für das Schutzgut Arten und<br />

Biotope angerechnet wurden. Um den Mindestpopulationsflächen der Spechte gerecht zu<br />

werden, ist im Zuge der Planung der Ersatzmaßnahmen ein Schwerpunktraum (E 3 – Bevenrode)<br />

entwickelt worden, der eine ausreichende Fläche umfasst und zusätzlich vernetzend<br />

zu den von diesen Arten besiedelten Waldbereichen wirkt.<br />

16.1.3.3.3<br />

In Zweifel gezogen wird die Feststellung im LBP, dass der Verlust von Ackerflächen im Rahmen<br />

der Ermittlung des Kompensationsbedarfs als nicht erheblich zu werten sei. Sie seien<br />

vielmehr wichtige Jagdgebiete für Greifvögel und Fledermäuse.<br />

Diese Zweifel sind hingegen nicht berechtigt. Denn im betrachteten Gesamtzusammenhang<br />

der verschiedenen Funktionsräume stehen für die in offener Feldflur jagenden Arten ausreichende<br />

Jagdbiotope weiterhin zur Verfügung. Insbesondere in nordöstlicher Richtung parallel<br />

zur Essenroder Waldplatte sind ausgedehnte Agrarflächen mit dieser Funktion weiterhin<br />

vorhanden. Die Berücksichtigung der Ackerflächen im Zuge der Ermittlung des Kompensationsbedarfs<br />

erfolgt unter dem Punkt der Beeinträchtigung von Biotoptypen bzw. Versiegelung<br />

von Boden.<br />

16.1.3.3.4<br />

Unzutreffend ist auch der Vorwurf, es mangele an hinreichenden Entsiegelungsmaßnahmen<br />

als Kompensation für die geplante Bodenversiegelung. Zur Kompensation für Beeinträchtigungen<br />

durch die Versiegelung von Flächen, die nicht durch Entsiegelung ausgeglichen<br />

werden können, sind vielmehr auch andere Maßnahmen zur Verbesserung bzw. Wiederherstellung<br />

von Bodenfunktionen geeignet und in erforderlichem Umfang auch vorgesehen, z.B.<br />

Nutzungsaufgaben von intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen.<br />

16.1.3.3.5<br />

Was schließlich die Forderung nach Einstellung und Hinzurechnung eines doppelt so großen<br />

Kompensationsbedarfes für die Versiegelung von Bereichen mit „besonderen Werten von<br />

Böden“ anbelangt, so ist dies im LBP tatsächlich so auch erfolgt.<br />

16.1.4 Ausgleichsmaßnahmen<br />

16.1.4.1 Allgemeines<br />

Die Eingriffe in den Baumbestand, in den Boden, in den Lebensraum geschützter Arten, die<br />

anlagebedingten Flächenversiegelungen und –umwandlungen usw. können nach Überzeugung<br />

der Planfeststellungsbehörde durch die auf einer Fläche von ca. 18,76 ha planfestgestellten<br />

Maßnahmen A 1 bis A 5 des Landespflegerischen Begleitplans einschließlich der<br />

Entwicklung einer Gras- und Hochstaudenflur mit Gehölzen, der Anlage von Feldgehölz und<br />

einer Strauchhecke, der Neuanlage von Kleingewässern und der Pflanzung von Einzelbäu-

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