Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
von forstwirtschaftlicher Nutzung freien Bereiche geben. Dieser Aspekt soll in den Bewirtschaftungsplänen<br />
der Kompensationsflächen festgeschrieben werden.<br />
- 125 -<br />
16.1.3.3.2<br />
Eingewandt wird darüber hinaus, dass die Kompensationsmaßnahmen für erhebliche Beeinträchtigungen<br />
durch Bodenversiegelungen nicht auf den Kompensationsbedarf für das<br />
Schutzgut Arten und Biotope anrechenbar sei. Hier seien zusätzliche Kompensationsflächen<br />
notwendig. Beim Flächenzuschnitt von Einzelflächen müssten die Mindestpopulationsgrößen<br />
und –flächen der Spechte mitberücksichtigt werden.<br />
Dem ist zu entgegnen, dass Kompensationsmaßnahmen für erhebliche Beeinträchtigungen<br />
durch Bodenversiegelungen nicht auf den Kompensationsbedarf für das Schutzgut Arten und<br />
Biotope angerechnet wurden. Um den Mindestpopulationsflächen der Spechte gerecht zu<br />
werden, ist im Zuge der Planung der Ersatzmaßnahmen ein Schwerpunktraum (E 3 – Bevenrode)<br />
entwickelt worden, der eine ausreichende Fläche umfasst und zusätzlich vernetzend<br />
zu den von diesen Arten besiedelten Waldbereichen wirkt.<br />
16.1.3.3.3<br />
In Zweifel gezogen wird die Feststellung im LBP, dass der Verlust von Ackerflächen im Rahmen<br />
der Ermittlung des Kompensationsbedarfs als nicht erheblich zu werten sei. Sie seien<br />
vielmehr wichtige Jagdgebiete für Greifvögel und Fledermäuse.<br />
Diese Zweifel sind hingegen nicht berechtigt. Denn im betrachteten Gesamtzusammenhang<br />
der verschiedenen Funktionsräume stehen für die in offener Feldflur jagenden Arten ausreichende<br />
Jagdbiotope weiterhin zur Verfügung. Insbesondere in nordöstlicher Richtung parallel<br />
zur Essenroder Waldplatte sind ausgedehnte Agrarflächen mit dieser Funktion weiterhin<br />
vorhanden. Die Berücksichtigung der Ackerflächen im Zuge der Ermittlung des Kompensationsbedarfs<br />
erfolgt unter dem Punkt der Beeinträchtigung von Biotoptypen bzw. Versiegelung<br />
von Boden.<br />
16.1.3.3.4<br />
Unzutreffend ist auch der Vorwurf, es mangele an hinreichenden Entsiegelungsmaßnahmen<br />
als Kompensation für die geplante Bodenversiegelung. Zur Kompensation für Beeinträchtigungen<br />
durch die Versiegelung von Flächen, die nicht durch Entsiegelung ausgeglichen<br />
werden können, sind vielmehr auch andere Maßnahmen zur Verbesserung bzw. Wiederherstellung<br />
von Bodenfunktionen geeignet und in erforderlichem Umfang auch vorgesehen, z.B.<br />
Nutzungsaufgaben von intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen.<br />
16.1.3.3.5<br />
Was schließlich die Forderung nach Einstellung und Hinzurechnung eines doppelt so großen<br />
Kompensationsbedarfes für die Versiegelung von Bereichen mit „besonderen Werten von<br />
Böden“ anbelangt, so ist dies im LBP tatsächlich so auch erfolgt.<br />
16.1.4 Ausgleichsmaßnahmen<br />
16.1.4.1 Allgemeines<br />
Die Eingriffe in den Baumbestand, in den Boden, in den Lebensraum geschützter Arten, die<br />
anlagebedingten Flächenversiegelungen und –umwandlungen usw. können nach Überzeugung<br />
der Planfeststellungsbehörde durch die auf einer Fläche von ca. 18,76 ha planfestgestellten<br />
Maßnahmen A 1 bis A 5 des Landespflegerischen Begleitplans einschließlich der<br />
Entwicklung einer Gras- und Hochstaudenflur mit Gehölzen, der Anlage von Feldgehölz und<br />
einer Strauchhecke, der Neuanlage von Kleingewässern und der Pflanzung von Einzelbäu-