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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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direkt vor Ort vorgenommen. Für Langohr und Myotisarten wurden Lautstärke, Rhythmus,<br />

Lautabstände und Lautlänge der Ruffolgen zur Artbestimmung herangezogen (s. Unterl.<br />

10.1,Seiten 13 bis 16 der Kartierungen von Tieren und Pflanzen).<br />

- 212 -<br />

21.3.2.2.4<br />

Es wird vorgetragen, dass als Bereiche mit sehr hoher Bedeutung als Wertstufe für das Vorkommen<br />

von Tier- und Pflanzenarten nur diejenigen angesehen werden, die Vorkommen<br />

mehrerer vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten in überdurchschnittlichen Bestandgrößen<br />

besitzen. Diese Kriterienauswahl erscheint Einwendern nicht geeignet, Lebensräumen<br />

mit ihrer tatsächlichen Bedeutung gerecht zu werden, da Käfer ausgelassen seien.<br />

Seitens der Einwender wird nicht ausgeschlossen, dass weitere gefährdete Arten vorkommen.<br />

Die Planfeststellungsbehörde stellt hierzu fest, dass die Bereiche auch unter anderen Voraussetzungen<br />

mit „sehr hoher Bedeutung“ bewertet werden können und in den Planunterlagen<br />

zu diesem Verfahren auch Untersuchungen zu weiteren Tiergruppen, wie Tag-<br />

und Nachtfalter durchgeführt wurden. So ist z. B. die Waldfläche innerhalb des Waldbetroffenheitsbereiches<br />

auch auf Vorkommen der FFH-Art Eremit untersucht worden. Die Ergebnisse<br />

sind in den LBP eingeflossen und entsprechende Maßnahmen zur Kompensation<br />

bzw. Vermeidung von Beeinträchtigungen vorgesehen.<br />

21.3.2.2.5<br />

Der Landkreis Helmstedt weist darauf hin, dass durch den erhöhten Anteil von großen Strahlenflugzeugen<br />

und eine deutliche Erhöhung des Fluggastaufkommens die Lärmbelastung zu<br />

veränderten Aktionsmustern mit Meidung besonders stark beschallter Gebiete der jeweiligen<br />

Tierart führe. Zu den empfindlichen Tierarten zählt der Landkreis Vögel und Säugetiere, aber<br />

auch Fische. Er kommt zu dem Schluss, dass der Ausbau des <strong>Flughafen</strong>s mit den zu erwartenden<br />

Steigerungen des Strahlenflugzeugverkehrs die Avifauna des untersuchten Bereiches<br />

erheblich beeinträchtigen kann und somit Beeinträchtigungsqualitäten erreicht werden.<br />

Darüber hinaus seien alle Gebiete einer Vogelschlagbetrachtung zu unterziehen, in denen<br />

das vogelschlaggefährdete Höhenband von 3 000 ft durchflogen werde. Potentielle Gefährdungen<br />

seien bei Greifvögeln anzunehmen. Im Übrigen reiche es nach Auffassung des<br />

Landkreises nicht aus, das durch Kraniche hervorgerufene Vogelschlagrisiko auf den Vogelzug<br />

zu beschränken, zumal im Gebiet der Gemeinde Lehre inzwischen auch während der<br />

Brutzeit Kraniche beobachtet werden könnten.<br />

Die Planfeststellungsbehörde geht zunächst auch davon aus, dass das untersuchte Gebiet<br />

sehr wohl auf der Anfluggrundlinie unter 300 m überflogen wird.<br />

In der Konsequenz bleibt sie aber bei der Bewertung, dass es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />

des Erhaltungszustandes der Populationen der in der Schunteraue (im Bereich<br />

des Landkreises Helmstedt) vorkommenden Vogelarten kommt. Denn: Zu bewerten ist die<br />

zu erwartende Situation auf Basis der prognostizierten Entwicklung gegenüber der heutigen<br />

Ist-Situation, d. h. zu erwartende hinzukommende Belastungen, die zu Beeinträchtigungen<br />

führen könnten.<br />

Nach der Prognose der zukünftigen Entwicklung des Flugverkehrs in <strong>Braunschweig</strong> (Airport<br />

Research Center, Aachen) nimmt die Belastung der vorkommenden Vogelarten durch Überflugereignisse<br />

gegenüber der heutigen Situation sogar ab, weil die Anzahl der Flugbewegungen<br />

geringer wird. Besonders wichtig und beurteilungsrelevant ist dabei, dass der positive<br />

Effekt der Abnahme des absoluten Anteils erheblich störungswirksamerer Flugbewegungen<br />

der kleineren Propellerflugzeuge (Abnahme um über 4.300 Einzelereignisse!) den in seinen

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