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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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20.1.3 Leitungsrechte<br />

- 191 -<br />

Das Vorhaben bedingt Rückbauten und Neu- bzw. Umverlegungen von Leitungen, die jedoch<br />

mit den öffentlichen und privaten Belangen vereinbar sind. Die Einzelheiten der Maßnahmen<br />

sind in den Planunterlagen dargestellt.<br />

20.1.3.1<br />

Die Harzwasserwerke GmbH weist auf die Wassertransportleitung Eker hin, die in einem<br />

Schutzstreifen liegt, auf dem Änderungen nur mit Einwilligung der Harzwasserwerke durchgeführt<br />

werden dürfen. Im Übrigen ist darauf zu achten, dass bei Kreuzungen ein dichter<br />

Abstand von 0,5 m zu der Wasserleitung einzuhalten ist und bei Parallelverlegungen ein<br />

Achsabstand von 3 m vorgesehen werden muss.<br />

Die gegebenen Hinweise werden vom Maßnahmeträger bei der Bauausführung beachtet.<br />

20.1.3.2<br />

Die Deutsche Telekom AG weist auf Telekommunikationslinien hin, die nach Möglichkeit<br />

nicht verändert werden sollten. Sie bestätigt, dass bereits Abstimmungsgespräche mit dem<br />

Maßnahmeträger bezüglich einer neuen Leitungstrasse stattgefunden haben. Hinsichtlich<br />

einer Fernkabeltrasse wird darauf hingewiesen, dass eine Umlegung möglichst nicht erfolgen<br />

soll; ggf. hat der Veranlasser die Kosten zu tragen.<br />

Den Forderungen ist entsprochen. Der Maßnahmeträger hat die Beachtung der gegebenen<br />

Hinweise zugesagt. Im Übrigen werden Veränderungen oder Verlegungen mit der Deutschen<br />

Telekom AG mindestens sechs Monate vor Baubeginn abgestimmt. Es wird darauf geachtet,<br />

dass Beschädigungen an Fernmeldekabeln vermieden werden und der ungehinderte Zugang<br />

aus betrieblichen Gründen jederzeit möglich ist. Die Kabelschutzanweisung der Deutschen<br />

Telekom AG wird beachtet.<br />

20.1.3.3<br />

Die von der <strong>Braunschweig</strong>er Versorgungs AG erhobene Forderung, ein Betriebstelefonkabel<br />

in gleicher Weise zu verlegen, wie das 20 kV-Kabel, wird vom Maßnahmeträger zugesagt.<br />

Ebenso wird eine Berücksichtigung der Hinweise zu einem westlich des <strong>Flughafen</strong>s in einem<br />

Feldweg verlegten Betriebstelefonkabel zugesagt.<br />

20.1.3.4<br />

Die E.ON Netz GmbH weist darauf hin, dass der Maßnahmekomplex E 6 (Weddel) von ihrer<br />

110-kV-Leitung durchquert wird und sich der Maststandort 135 innerhalb des Plangebietes<br />

befindet.<br />

Um betriebliche Wartungsarbeiten ausführen zu können, fordert sie einen ungehinderten<br />

Zugang zu der Hochspannungsleitung sowie eine ständige Erreichbarkeit des Maststandorts<br />

mit schwerem Gerät. Abgrabungen in dem Arbeitsbereich um den Maststandort dürfen nicht<br />

vorgenommen werden.<br />

Den Forderungen wird entsprochen.<br />

Der Maßnahmeträger hat die Berücksichtigung der gegebenen Hinweise zugesagt. Die geplanten<br />

landschaftspflegerischen Maßnahmen werden entsprechend angepasst und in der<br />

Ausführungsplanung berücksichtigt. Hinsichtlich der erforderlichen Bewuchshöhenbeschränkung<br />

wird auf Ziff. 2.1.4 dieses Beschlusses verwiesen.

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