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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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wenig empfindlich auf Veränderungen in umgebenden Lebensräumen / Flächen. Damit ist u.<br />

a. die relativ hohe Revierdichte dieser Art in Waldflächen teilweise in unmittelbarer Nähe zu<br />

für diese Art nicht geeigneten und entsprechend auch nicht besiedelten Bereichen des<br />

Querumer Forsts (z. B. in den Flächen der Hindernisfreiheitsbereiche in der Einflugschneise)<br />

zu erklären. Der für einen langfristigen Erhalt einer „genetisch gesunden“ Teilpopulation erforderliche<br />

Austausch bleibt trotz einer Zunahme der Isolation der Spechte südlich der Tiefen<br />

Straße gegeben. Sofern die Metapopulation einen positiven Bestandstrend aufweist (also<br />

sich mehr Richtung 500 BP entwickelt), kommt es zur Ausbreitung der Art durch Wanderung<br />

einzelner Individuen auf der Suche nach geeigneten Revierhabitaten bzw. Fortpflanzungspartnern.<br />

Dabei kann diese flugfähige Art sehr wohl für sie nicht als Lebensraum geeignete Landschaftsteile<br />

überfliegen. In diesem Zusammenhang ist auch die im LBP beschriebene Maßnahme<br />

A 2 zu betrachten, die u. a. zur Minderung der entstehenden Zerschneidungswirkungen<br />

beiträgt.<br />

Für die 5 Brutpaare in den nördlich gelegenen Waldflächen kommt es nicht zu erheblichen<br />

Beeinträchtigungen. Die Spechte besiedeln bereits heute Waldflächen, die den betriebsbedingten<br />

Auswirkungen des <strong>Flughafen</strong>s ausgesetzt sind, erfolgreich. Daran wird sich auch<br />

nach Ausbau des <strong>Flughafen</strong>s nichts ändern, solange der geeignete Waldbiotop mit den erforderlichen<br />

Strukturen vorhanden ist. Aus verschiedenen Untersuchungen an anderen Flughäfen<br />

ist bekannt, dass regelmäßig wiederkehrende, aber von ausreichend großen Lärmpausen<br />

unterbrochene Lärmbelastungen sich nicht erheblich störend bzw. bestandsmindernd<br />

auf die z. B. in den Einflugschneisen vorkommenden Vogelarten auswirken (vgl. Ziff.<br />

21.3.2.2.5 dieses Beschlusses).<br />

Insofern ist nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde von 11 betroffenen Brutpaaren<br />

auszugehen. Diese Tiere werden durch den eintretenden Lebensraumverlust in die angrenzenden<br />

geeigneten, verbleibenden Waldflächen des V 48 verdrängt bzw. abwandern. Dieser<br />

Prozess hat Dimensionen der auch natürlicherweise ohne besondere äußere Einflüsse auftretenden<br />

Migrationen und Schwankungen innerhalb der vorhandenen Population. Aus diesen<br />

Gründen kommt es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes<br />

der Population des Mittelspechtes im VSG V 48.<br />

Bei dem Schwarzspecht ergeben sich Beeinträchtigungen (in Form von Störungen, die zur<br />

Aufgabe führen können, nicht zwingend ein Verlust!) eines Brutreviers (in den „Waterföhren“).<br />

Das zweite Brutrevier im Norden des Untersuchungsgebietes bleibt gänzlich unbeeinträchtigt.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung des guten Erhaltungszustandes der Population<br />

dieser Art ist nicht zu erwarten. Darüber hinaus wies die Art in Niedersachsen von 1975 bis<br />

1999 einen positiven Bestandstrend auf (nach Südbeck 2002 Zunahme um 20%).<br />

Ein Horststandort des Rotmilans innerhalb der durch das Ausbauvorhaben betroffenen Waldflächen<br />

wurde von den Gutachtern nicht gefunden. Da es jedoch nach Angaben der örtlichen<br />

Naturschutzverbände ein Brutvorkommen der Art auch im Untersuchungsgebiet geben soll,<br />

wird davon ausgegangen, dass diese Art auch innerhalb des Untersuchungsgebietes unregelmäßig<br />

brütet. Auch unter der Annahme, dass es zu einem Verlust eines Horstbaumes<br />

kommt, der unregelmäßig von im Gesamtgebiet (V 48 und angrenzenden Flächen) lebenden<br />

Rotmilanen genutzt wird, kommt es nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes<br />

der Art.<br />

Für den Grauspecht ergeben sich überhaupt keine Beeinträchtigungen eines Brutreviers oder<br />

von Individuen.<br />

Die zur Beurteilung der möglichen Auswirkungen auf die Population zu berücksichtigende<br />

Bezugsgröße muss in jedem Fall mindestens die Gesamtpopulation eines zusammenhängenden<br />

geeigneten Lebensraumes der jeweiligen Art sein; das ist hier das Gesamtgebiet V<br />

48, die Wälder zwischen <strong>Braunschweig</strong> und <strong>Wolfsburg</strong>.

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