Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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allenfalls geringe Auswirkungen zu verzeichnen sind, die sich wegen der großen Überflughöhen<br />
allenfalls auf Zugvögel, nicht jedoch auf in dem Gebiet brütende Arten beziehen.<br />
Tiere können sich auch an starke Lärmimmissionen gewöhnen und sich sogar in stark lärmbelasteten<br />
Flugschneisen und selbst auf Flugplätzen fortpflanzen. Zudem war auch zu berücksichtigten,<br />
dass es bereits einen bestehenden Flugbetrieb gibt und dass sich trotz des<br />
existierenden Flugbetriebes gerade auch die Waldflächen östlich der SLB durch eine besonders<br />
zahl- und artenreiche Fauna auszeichnen. Zusätzliche Beeinträchtigungen, die sich aus<br />
der Verlängerung der Start- und Landebahn ergeben, und die insoweit zu berücksichtigen<br />
wären, sind nicht erkennbar.<br />
Das angesprochene Biotopverbundsystem liegt nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde<br />
zu weit vom Eingriffsraum entfernt, als dass es hierdurch nachteiligen Wirkungen<br />
ausgesetzt sein könnte. Die Bedeutung der Gewässer für die Biotopvernetzung und ihre Lebensraumfunktionen<br />
werden in keiner Weise durch das Vorhaben beeinträchtigt. Die Auffassung<br />
der Einwender, der Untersuchungsraum sei zu kleinräumig bemessen, wird deshalb<br />
von der Planfeststellungsbehörde nicht geteilt.<br />
Es wird weiter beanstandet, dass die entwickelten Szenarien bei der Null-Variante für den<br />
Prognosezeitraum 2020 die Herstellung der Hindernisfreiheit zur Aufrechterhaltung des derzeitigen<br />
Flugbetriebes mit einbeziehen. Der zurzeit über eine Sondergenehmigung in Anspruch<br />
genommene Anflugwinkel von 1:30 müsse den aktuellen Richtlinien angepasst werden.<br />
Sie schreiben einen Anflugwinkel von 1:50 vor. Diese Anpassung, die zur Herstellung<br />
der Hindernisfreiheit auf einer ca. 43 ha großen Waldfläche führen würde, stehe jedoch unter<br />
einem eigenen Genehmigungsvorbehalt, soweit der Ausbau des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Braunschweig</strong> –<br />
<strong>Wolfsburg</strong> nicht ausgebaut würde. Die Darstellung der Null-Variante sei daher entsprechend<br />
zu modifizieren.<br />
Die Planfeststellungsbehörde beurteilt diesen Sachverhalt grundsätzlich anders und hält eine<br />
modifizierte Null-Variante für den Prognosezeitraum 2020 für nicht erforderlich.<br />
Die laufende Maßnahme zur Erhaltung der Hindernisfreiheit stellt keine Ausbaustufe des<br />
<strong>Flughafen</strong>s <strong>Braunschweig</strong> – <strong>Wolfsburg</strong> dar. Für eine fortlaufende Betriebsgenehmigung des<br />
<strong>Flughafen</strong>s fordert die DFS eine Hindernisfreiheit für einen Anflugwinkel 1:50. Allein wegen<br />
des anhängigen Verfahrens zur Verlängerung der Start- und Landebahn wurde der Vollzug<br />
zur Einrichtung dieser Hindernisfreiheit bis zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens<br />
ausgesetzt. Eine Einkürzung der Waldflächen, die ohnehin im Zuge der Erweiterung zu roden<br />
sind, ist damit nicht erforderlich.<br />
Der „Prognose-Null-Fall“ stellt die Entwicklung dar, die eintreten würde, wenn das planfestgestellte<br />
Vorhaben nicht verwirklicht würde. Dagegen erfasst diese Alternative nicht den Fall,<br />
dass überhaupt keine Veränderungen durchgeführt werden. Vielmehr ist davon auszugehen,<br />
dass die Betreiberin des Verkehrsflughafens <strong>Braunschweig</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> auch für den Fall,<br />
dass der zur Planfeststellung beantragte Ausbau nicht stattfinden würde, alles unternehmen<br />
wird, um der Verkehrsfunktion dieses <strong>Flughafen</strong>s gerecht zu werden und den anfallenden<br />
Flugbetrieb entsprechend abzuwickeln. Hierzu gehört insbesondere die Herstellung der erforderlichen<br />
Hindernisfreiheit.<br />
Die Untersuchung eines Prognose-Null-Falls, bei dem der Querumer Wald erhalten bleiben<br />
kann und dafür die östliche Schwelle nach Westen verschoben wird, hat ergeben, dass dann<br />
Flugbetrieb am Verkehrsflughafen <strong>Braunschweig</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> in dem bisher genehmigten Umfang<br />
nicht mehr durchgeführt werden kann. Der <strong>Flughafen</strong> könnte seinen ihm obliegenden<br />
Verkehrsaufgaben nicht mehr gerecht werden. Aus diesem Grund war eine Nullvariante zugrunde<br />
zu legen, bei der der <strong>Flughafen</strong> als Verkehrsinfrastruktureinrichtung seinen ihm zugewiesenen<br />
öffentlichen Aufgaben nachkommen kann.<br />
Sofern es, entgegen der Feststellung dieses Beschlusses, nicht zu einer Erweiterung des<br />
<strong>Flughafen</strong>s kommt, ist selbstverständlich die Hindernisfreiheit mit einem Anfugwinkel 1:50<br />
herzustellen. Insofern ist nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde dieses der Aus-