Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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tion und der Erholungseignung aufgrund der Wechselwirkung der Naturgüter multifunktional<br />
kompensiert.<br />
Der von Einwendern geforderten Weiterführung einer Hecke auch für die Verlängerung der<br />
Start- und Landebahn wird durch die planfestgestellten Maßnahmen A 5 (Anlage einer<br />
Strauchhecke) und V 1 (Entwicklung niederwaldartiger Laubwaldbestände) entsprochen.<br />
Bezüglich einer von Trägern öffentlicher Belange geforderten Abschätzung, inwieweit es<br />
durch die „Selbsterschließung“ neuer Wegebeziehungen zu negativen Auswirkungen auf<br />
Flora und Fauna kommen kann, ist zunächst festzustellen, dass in der UVS keine neue Zuwegung<br />
mit Parkplätzen und der Anlage neuer Wege vorgesehen ist. Beunruhigungseffekte<br />
durch eine Selbsterschließung Erholungssuchender und Freizeitsportler werden von der<br />
Planfeststellungsbehörde in bisher ungestörten Bereichen nicht gänzlich ausgeschlossen.<br />
Die sich daraus ergebende Störung empfindlicher Arten stellt jedoch gegenüber der derzeitigen<br />
Situation keine erhebliche Beeinträchtigung dar, weil es lediglich zu einer Verlagerung<br />
der betroffenen Flächen kommt. Eine neue Erschließung der nördlichen Waldflächen wäre<br />
ggf. abzustimmen und unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher und forstlicher Belange<br />
in einer eigenen Planung zu konkretisieren.<br />
Soweit eine Konkretisierung der Untersuchung außerhalb des Untersuchungsgebietes im<br />
Hinblick auf die Lärmbelastung landschaftsbezogener Erholungsgebiete gefordert wird, war<br />
dieser Forderung nicht nachzukommen. Dem schalltechnischen Gutachten (Unterlage 7.1)<br />
ist zu entnehmen, dass auch die Fluglärmkonturen mit den niedrigsten Werten für den äquivalenten<br />
Dauerschallpegel (45 bis 50 dB(A)) für den Prognose-Null-Fall die genannten Gebiete<br />
in Teilen erreichen. Es kann nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde davon<br />
ausgegangen werden, dass der vom UBA empfohlene Richtwert für landschaftsbezogene<br />
Erholungsgebiete in großen Teilen der vom Einwender genannten Gebiete erreicht und überschritten<br />
wird. Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion sind unter Berücksichtigung der<br />
Empfehlungen der UBA grundsätzlich möglich. Anzahl der Flugbewegungen und Lärmbelastungen<br />
eines „modifizierten“ Prognose-Null-Falles sind identisch mit denjenigen des in den<br />
Unterlagen berücksichtigten Prognose-Null-Falles. Die entsprechende Darstellung ist den<br />
Plänen des schalltechnischen Gutachtens zu entnehmen.<br />
Insgesamt ist unter dem Gesichtspunkt der Umweltvorsorge die Beeinträchtigung des<br />
Schutzgutes Landschaft vertretbar, auch wenn eine nachhaltige Störung von Sichtbeziehungen<br />
einerseits und eine Beeinträchtigung der Erholungseignung durch Verlärmung andererseits<br />
verbleiben.<br />
21.3.7 Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter<br />
Fachgesetzliche Bewertungsmaßstäbe ergeben sich aus dem NDSchG. Nach dem Grundsatz<br />
des § 1 NDSchG sind Kulturdenkmale zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu<br />
erforschen.<br />
Die Baumaßnahme führt zu einem Verlust historischer Waldstandorte und zum Teil von historischen<br />
Wölbäckern. Die Lage der Wölbäcker ist dem Landschaftsrahmenplan der Stadt<br />
<strong>Braunschweig</strong> und ergänzenden Informationen des Niedersächsischen Landesamtes für<br />
Denkmalpflege entnommen, wobei die genauen Grenzen ohne eine detaillierte Vermessung<br />
nicht angegeben werden können.<br />
Mit der Auflage in Ziff. 2.5.1 dieses Beschlusses ist jedoch gewährleistet, dass den denkmalrechtlichen<br />
Erfordernissen Rechnung getragen wird. Ein Grabhügel aus der Bronzezeit ist im<br />
Übrigen in den Planunterlagen dargestellt (Unterlage 10.1, Plan 2).<br />
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur sind somit unter dem Gesichtspunkt der Umweltvorsorge<br />
unbedenklich.