Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 224 -<br />
21.3.2.2.17<br />
Naturschutzvereine befürchten durch die forstliche Nutzung von Spechtlebensräumen einen<br />
Rückgang der Spechte und damit eine zusätzliche Gefährdung der Gesamtpopulation durch<br />
die Zerstörung des Waldes.<br />
Die Planfeststellungsbehörde räumt ein, dass sich durch die forstliche Nutzung immer wieder<br />
zeitlich und räumlich begrenzt im Gesamtgebiet lokale Belastungen des Naturhaushaltes<br />
ergeben, die zu Störungen, Lebensraumverlust und allgemeinen Belastungen, insbesondere<br />
der wertgebenden, auf die Alteichenbestände spezialisierten und daher angewiesenen Tierarten<br />
(Spechte, Fledermäuse u. a.) führen.“ (UVS, Kap. 2.2.7).<br />
Anders als die Einwender, schließt sie sich jedoch der Auffassung der Gutachter an, dass<br />
diese Beeinträchtigungen sich nicht langfristig auf den guten Erhaltungszustand der Gesamtpopulationen<br />
auswirken, zumal durch diese Maßnahmen auch ein langfristiger Erhalt<br />
der Spechtlebensräume gegeben ist. Nach Einschätzung und langjährigen Erfahrungen der<br />
zuständigen Forstämter kann auf dem überwiegenden Teil der Standorte der Wälder des<br />
Vogelschutzgebietes V 48 die zum Erhalt der Eichenwälder erforderliche Verjüngung der<br />
Eiche nur über die forstliche Methode der lokalen Kahlschläge mit anschließender Neubestockung<br />
mit Eichensetzlingen erreicht werden.<br />
Eine forstliche Nutzung der Eiche durch Kahlschläge innerhalb des Schutzgebietes hat<br />
selbstverständlich Auswirkungen auf die wertgebenden Spechtarten und andere Arten,<br />
schließlich verschwindet damit ihr Lebensraum. Es liegt auf der Hand, dass bei einer übermäßigen<br />
Fortführung dieser forstlichen Praxis langfristig eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes<br />
der Arten bzw. ihrer Lebensräume eintreten muss. Hiervon ist jedoch nicht<br />
auszugehen.<br />
Sofern nur über die Methode „Kahlschläge“ eine Verjüngung der Eiche und damit der langfristige<br />
Erhalt der Lebensräume auch der Spechte gewährleistet werden kann, können nach<br />
Auffassung der Planfeststellungsbehörde kurzfristige Bestandseinbußen bei diesen Arten<br />
hingenommen werden, da sie doch langfristig ihrem Erhalt dienen. Umfang, Lage, Anzahl<br />
der Kahlschlagflächen etc. werden entsprechend in Bewirtschaftungsplänen bzw. Managementplänen<br />
festgelegt und geregelt, um eine Balance zwischen forstlichen Interessen und<br />
Artenschutzinteressen der FFH- bzw. VSchRL, die geltendes europäisches Recht repräsentieren,<br />
zu erzielen.<br />
Auf die Auflage in Ziff. 2.5.6 dieses Beschlusses wird insoweit verwiesen.<br />
21.3.2.2.18<br />
Im Rahmen der ergänzenden Anhörung wird beanstandet, dass durch das Bauvorhaben 11<br />
Mittelspechtbrutpaare unmittelbar vernichtet, 8 weitere Paare im Bereich südlich der Tiefen<br />
Str. durch die Trennwirkung der SLB stärker isoliert und beeinträchtigt werden. Insgesamt<br />
komme es zu einer erheblichen Beeinträchtigung von fast 10 % des Gesamtbestandes des<br />
VSG V 48. Zudem betrage der Verlust, bezogen auf die Gesamtpopulation, beim Rotmilan<br />
12,5 %, beim Grauspecht 7,7 % und beim Schwarzspecht 5,2 %. Es müsse daher bei allen<br />
Arten davon ausgegangen werden, dass es zu erheblichen Beeinträchtigungen des günstigen<br />
Erhaltungszustandes der Arten in ihrem Verbreitungsgebiet komme.<br />
Nach Erkenntnissen der Planfeststellungsbehörde ergab die letzte bekannte, systematische<br />
Erfassung der Mittelspechtreviere im Jahr 2001 für das ganze VSG V 48 einen Bestand von<br />
441 Brutpaaren bzw. Revieren.<br />
Die Zunahme der Isolation der Mittelspechte südl. der Tiefen Straße wird als nicht erhebliche<br />
Beeinträchtigung bewertet, weil die südlich der bestehenden Tiefen Straße vorhandenen<br />
Waldflächen und die dortige Mittelspechtpopulation keine erhebliche Veränderung erfahren<br />
werden. Der Mittelspecht ist stenotop (d. h. sehr eng) an alte, grobborkige Laubbaumbestände,<br />
v. a. Alteichen, gebunden und sucht kaum andere Gehölzbestände auf. Er reagiert daher