Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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Die umfangreichste Bewertung entsprechender Untersuchungen zu Auswirkungen von<br />
Fluglärm bzw. Flugzeugen auf Vögel wird von Kempf & Hüppop (1996, 1998) vorgelegt. Zusätzlich<br />
liegen inzwischen weitere Ergebnisse zu neueren Forschungen vor, die zu vergleichbaren<br />
Ergebnissen kommen.<br />
Abschließend kommt die Planfeststellungsbehörde - unter Berücksichtigung aller vorgenannten<br />
Fakten - in Bezug auf die Situation der Avifauna in der Schunteraue im Landkreis Helmstedt<br />
zu dem Schluss, dass im Vergleich zur jetzigen Situation keine Verschlechterung eintreten<br />
wird.<br />
Grundsätzlich ist von einer Verringerung der Flugbewegungszahlen auszugehen (vgl. Luftverkehrsprognose,<br />
Unterlage 2)<br />
Es ist vom Einwender richtig dargestellt, dass im Rahmen des Ausbaufalls mit ein Zunahme<br />
des Strahlenflugzeugverkehrs von 82 % im Betrieb zu rechnen ist (Erhöhung der Flugbewegungen<br />
von 4.646 auf 8.610) Gleichzeitig kommt es zu einer Abnahme der Flugbewegungen<br />
von Propellerflugzeugen ≤ 5,7 t von 21,19 % (Reduzierung der Flugbewegungen von 22.382<br />
auf 17.640) und einer Zunahme der Bewegungen von Propellerflugzeugen ≥ 5,7 t von 9,87<br />
% (Erhöhung der Flugbewegungen von 3.504 auf 3.850) sowie von Hubschrauberbewegungen<br />
von 8,03 % (Erhöhung der Flugbewegungen von 648 auf 700).<br />
Ganz offensichtlich spiegelt eine summarische Aufzählung von Prozentwerten dabei nicht die<br />
tatsächliche Situation der Flugbewegungszahlen wieder. Dementsprechend ergibt sich in<br />
Summe eine Reduzierung von Flugbewegungen von 1,21 % (Reduzierung der Flugbewegungen<br />
von 31.180 auf 30.800). Strahlenflugzeuge tragen dabei aufgrund des höheren<br />
Steigprofils und den geringeren Motoren- bzw. Düsentriebsgeräuschen geringer zu Lärmemissionen<br />
bei als Propellerflugzeuge oder Helikopter.<br />
Die nachgewiesenen Vorkommen der brütenden Vogelarten deuten im Bereich der bestehenden<br />
An- und Abflugstrecke (östliche Start-/Landebahn) auf Gewöhnungseffekte hin.<br />
Es geht aus den Kartierungen nicht hervor, dass hier gegenüber vergleichbaren Bereichen<br />
ungewöhnlich wenige Arten vorkommen oder bestimmte, für solche Lebensräume typische<br />
Arten fehlen.<br />
Eine Erhöhung des Vogelschlagrisikos wird von der Planfeststellungsbehörde ebenfalls nicht<br />
erwartet, da es zu einer geringen Verringerung bzw. Stagnation der Flugbewegungen<br />
kommt. Die Glentorfer Wohld wird in so großer Höhe überflogen, dass Beeinträchtigungen<br />
ausgeschlossen werden können. Sowohl die geringe Anzahl der im Gebiet östlich des <strong>Flughafen</strong>s<br />
zu beobachtenden Großvögel, wie Kraniche und Gänse, wie auch die Tatsache, dass<br />
nur zwei Drittel aller Landungen und ca. ein Drittel aller Starts über die betreffenden Gebiete<br />
führen wird, rechtfertigen diese Annahme.<br />
Im Übrigen wird zur Begründung auf die entsprechenden Ausführungen zum Vogelschlag in<br />
Ziff. 13.1.1 dieses Beschlusses verwiesen.<br />
21.3.2.2.6<br />
Träger öffentlicher Belange, Bürgerinitiativen und anerkannte Naturschutzvereine vermissen<br />
eine Untersuchung, inwieweit im Frühjahr und Herbst ziehende Kraniche und Gänse eine<br />
Kollisionsgefahr darstellen und inwieweit gefährdete Arten betroffen seien. Es wird darauf<br />
hingewiesen, dass gerade über Hondelage eine wichtige Flugroute der Kraniche liege.<br />
Der Planfeststellungsbehörde ist bekannt, dass eine Flugroute der Gänse und Kraniche über<br />
das Stadtgebiet <strong>Braunschweig</strong> hinweg führt, allerdings wird das nähere Umfeld des <strong>Flughafen</strong>s<br />
nicht häufiger überflogen als andere Bereiche der Stadt. Der weitaus größte Teil aller<br />
über <strong>Braunschweig</strong> zu beobachtenden Zugvögel rastet hier nicht und überfliegt das Stadtge-