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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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- 174 -<br />

Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Beeinträchtigungen des Naturgutes<br />

Wasser im landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt, so dass nach Überzeugung der<br />

Planfeststellungsbehörde negative Auswirkungen auf das bestehende Wasserschutzgebiet<br />

aber auch auf die renaturierten Fließgewässer Hagenriede und Rohrbruchgraben sowie die<br />

angelegten Stillgewässer nicht zu erwarten sind.<br />

18.3.2<br />

Verschiedene Einwender befürchten, dass aufgrund der beim Start entstehenden<br />

starken Treibstoffrückstände der Boden bei den landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen im<br />

Bereich der Einflugschneise belastet wird.<br />

Die Planfeststellungsbehörde teilt diese Befürchtungen nicht. In den technischen Luftschadstoffuntersuchungen<br />

wurden auch die Belange der Landwirtschaft untersucht. Bei bestimmungsgemäßem<br />

Betrieb bestehen nach dem Ergebnis des vorliegenden luftschadstofftechnischen<br />

Sachverständigengutachtens aus technischer Sicht keine Anhaltspunkte für<br />

vorhabensbedingte Beeinträchtigungen landwirtschaftlicher Nutzflächen in der Umgebung<br />

des <strong>Flughafen</strong>s. Im Übrigen wird zur weiteren Begründung auf Ziff. 11 dieses Beschlusses<br />

verwiesen.<br />

18.4 Einwendungen zur Flächenversiegelung<br />

18.4.1.<br />

Verschiedene Einwender fordern eine Prüfung, ob die extreme Zunahme versiegelter Flächen<br />

Konsequenzen für das betroffene Wasserschutzgebiet III b hat.<br />

Ergänzende und weitergehende Prüfungen hält die Planfeststellungsbehörde nicht für angezeigt.<br />

Die notwendige Versiegelung auch in dem Wasserschutzgebiet wird durch Entsiegelungen<br />

an anderer Stelle bzw. entsprechende positive Auswirkungen auf das Grundwasser<br />

im Bereich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Insbesondere<br />

die aus dem Waldverlust resultierende Erhöhung der Grundwasserneubildungsrate<br />

wird die versiegelungsbedingte Reduzierung durch Ableitung des Oberflächenwassers teilweise<br />

kompensieren, so dass nicht mit signifikanten Änderungen des Wasserhaushalts zu<br />

rechnen ist bzw. diese sich innerhalb des natürlichen Schwankungsbereichs bewegen.<br />

18.4.2.<br />

Der Unterhaltungsverband Schunter befürchtet, dass durch die Inanspruchnahme der östlich<br />

des Geländes liegenden Waldflächen der Waggumer Quellbach versiegt, der maßgeblich<br />

den renaturierten Abschnitt des Beberbaches an der ehemaligen Kläranlage Waggum speist<br />

und für dessen positive natürliche Entwicklung verantwortlich ist. Dieser wichtige Beberbachabschnitt<br />

dürfe keinesfalls zerstört werden.<br />

Eine Zerstörung des angesprochenen Beberbachabschnittes ist nach Überzeugung der<br />

Planfeststellungsbehörde nicht zu erwarten. Der Waggumer Quellbach mündet von Süden<br />

her kommend östlich der ehemaligen Waggumer Kläranlage in den Beberbach ein. Die Quelle<br />

des Waggumer Quellbaches befindet sich im Kurvenbereich der L 635 am Ortseingang<br />

von Waggum, nördlich des <strong>Flughafen</strong>s. Die Geländehöhe beträgt an dieser Stelle ca. 89 m<br />

NN und fällt bis zum <strong>Flughafen</strong> auf ca. 86 m NN. Aufgrund dieser topografischen Gegebenheit<br />

ist ein Versiegen des Waggum Quellbaches durch die <strong>Flughafen</strong>erweiterung nicht anzunehmen.

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