Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Beeinträchtigungen des Naturgutes<br />
Wasser im landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt, so dass nach Überzeugung der<br />
Planfeststellungsbehörde negative Auswirkungen auf das bestehende Wasserschutzgebiet<br />
aber auch auf die renaturierten Fließgewässer Hagenriede und Rohrbruchgraben sowie die<br />
angelegten Stillgewässer nicht zu erwarten sind.<br />
18.3.2<br />
Verschiedene Einwender befürchten, dass aufgrund der beim Start entstehenden<br />
starken Treibstoffrückstände der Boden bei den landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen im<br />
Bereich der Einflugschneise belastet wird.<br />
Die Planfeststellungsbehörde teilt diese Befürchtungen nicht. In den technischen Luftschadstoffuntersuchungen<br />
wurden auch die Belange der Landwirtschaft untersucht. Bei bestimmungsgemäßem<br />
Betrieb bestehen nach dem Ergebnis des vorliegenden luftschadstofftechnischen<br />
Sachverständigengutachtens aus technischer Sicht keine Anhaltspunkte für<br />
vorhabensbedingte Beeinträchtigungen landwirtschaftlicher Nutzflächen in der Umgebung<br />
des <strong>Flughafen</strong>s. Im Übrigen wird zur weiteren Begründung auf Ziff. 11 dieses Beschlusses<br />
verwiesen.<br />
18.4 Einwendungen zur Flächenversiegelung<br />
18.4.1.<br />
Verschiedene Einwender fordern eine Prüfung, ob die extreme Zunahme versiegelter Flächen<br />
Konsequenzen für das betroffene Wasserschutzgebiet III b hat.<br />
Ergänzende und weitergehende Prüfungen hält die Planfeststellungsbehörde nicht für angezeigt.<br />
Die notwendige Versiegelung auch in dem Wasserschutzgebiet wird durch Entsiegelungen<br />
an anderer Stelle bzw. entsprechende positive Auswirkungen auf das Grundwasser<br />
im Bereich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Insbesondere<br />
die aus dem Waldverlust resultierende Erhöhung der Grundwasserneubildungsrate<br />
wird die versiegelungsbedingte Reduzierung durch Ableitung des Oberflächenwassers teilweise<br />
kompensieren, so dass nicht mit signifikanten Änderungen des Wasserhaushalts zu<br />
rechnen ist bzw. diese sich innerhalb des natürlichen Schwankungsbereichs bewegen.<br />
18.4.2.<br />
Der Unterhaltungsverband Schunter befürchtet, dass durch die Inanspruchnahme der östlich<br />
des Geländes liegenden Waldflächen der Waggumer Quellbach versiegt, der maßgeblich<br />
den renaturierten Abschnitt des Beberbaches an der ehemaligen Kläranlage Waggum speist<br />
und für dessen positive natürliche Entwicklung verantwortlich ist. Dieser wichtige Beberbachabschnitt<br />
dürfe keinesfalls zerstört werden.<br />
Eine Zerstörung des angesprochenen Beberbachabschnittes ist nach Überzeugung der<br />
Planfeststellungsbehörde nicht zu erwarten. Der Waggumer Quellbach mündet von Süden<br />
her kommend östlich der ehemaligen Waggumer Kläranlage in den Beberbach ein. Die Quelle<br />
des Waggumer Quellbaches befindet sich im Kurvenbereich der L 635 am Ortseingang<br />
von Waggum, nördlich des <strong>Flughafen</strong>s. Die Geländehöhe beträgt an dieser Stelle ca. 89 m<br />
NN und fällt bis zum <strong>Flughafen</strong> auf ca. 86 m NN. Aufgrund dieser topografischen Gegebenheit<br />
ist ein Versiegen des Waggum Quellbaches durch die <strong>Flughafen</strong>erweiterung nicht anzunehmen.