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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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16.1.2 Vermeidungs-, Verminderungs- und Schutzmaßnahmen<br />

16.1.2.1 Allgemeines<br />

- 118 -<br />

Bei Verwirklichung des Vorhabens an der vorgesehenen Stelle können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

von Natur und Landschaft zwar vermindert, jedoch nicht vollständig i.S. des §<br />

8 NNatG vermieden werden.<br />

Die wesentlichen Verminderungsmaßnahmen sind:<br />

- Stehendes Alt- und Totholz und absterbende Bäume verbleiben auf den Flächen.<br />

- Aufwertung durch Kleinstrukturen wie das Einbringen von Lesehaufen (Steine) und Wurzeltellern<br />

(aus der Rodung).<br />

- In den mittelwaldartigen Beständen soll ein möglichst hohes Bestandsalter erreicht werden.<br />

Die Pflege und Nutzung erfolgt nach Maßgaben der naturnahen Waldbewirtschaftung. Die<br />

Einhaltung der Hindernisfreiheit ist vorrangig durch Kronenschnitt, Wipfelköpfung und ggf.<br />

Einzelstammentnahme vorzunehmen.<br />

Auf den betriebsbedingt beeinträchtigten Flächen zur Herstellung der Hindernisfreiheit kann<br />

die Anpflanzung von „Mittelwald“ und Niederwald zur Verminderung von Beeinträchtigungen<br />

beitragen.<br />

16.1.2.2 „Mittelwald“<br />

Hierbei handelt es sich um die Anpflanzung von Laubbäumen einheimischer, standortgerechter,<br />

autochthoner Arten, die eine Wuchshöhe von (gestuft)15 bis 35 m nicht überschreiten,<br />

auf einem Teil der gerodeten Waldfläche in einem Umfang von ca. 19,83 ha (LBP, Maßnahme<br />

V 2).<br />

Gleichgültig, ob man den daraus entstehenden Bewuchs - wie der Maßnahmeträger – einen<br />

mittelwaldartigen Laubwald nennt oder – wie einige der Einwender – diese Bezeichnung<br />

hierfür nicht akzeptiert, fest steht nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde, dass der<br />

vorgesehene Baumbestand zur Verbesserung der Lebensraumqualitäten, zur Verminderung<br />

von Beeinträchtigungen der Lebensräume einer ganzen Reihe von streng und besonders<br />

geschützten Arten und zur faunistischen und floristischen Differenzierung des Lebensraumangebots<br />

beitragen und insbesondere für viele Tag- und Nachtfalter Habitatstrukturen und<br />

Entwicklungspotenziale aufweisen wird. Zudem werden negative Auswirkungen auf den Boden<br />

und das Landschaftsbild sowie Eingriffe in diese historisch bedeutsamen Waldbereiche<br />

auf den jeweils betroffenen Flächen gemindert. In diesem Zusammenhang spielt es dagegen<br />

keine maßgebliche Rolle, dass eine solche Waldform eine wirtschaftliche Nutzfunktion kaum<br />

noch aufweist. Entscheidend ist vielmehr ihre Eignung zur Eingriffsminimierung, da hier zahlreiche<br />

Waldfunktionen aufrechterhalten werden können.<br />

Aufgrund der Vielzahl der pflegerischen Möglichkeiten eignet sich diese Waldwirtschaftsform<br />

für den Hindernisfreibereich am besten.<br />

16.1.2.3 Niederwald<br />

Auf denjenigen Rodungsflächen, die einer Höhenbegrenzung von maximal 15 m unterliegen<br />

(ca. 5,1 ha), erfolgt eine Aufforstung mit einheimischen, stockausschlagfähigen Bäumen von<br />

entsprechender Wuchshöhe und damit die mittelfristige Herstellung eines niederwaldartigen<br />

Laubwaldes, der unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten ebenfalls zu den artenreichen<br />

und seltenen Lebensräumen zählt (LBP; Maßnahme V 1).

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