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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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Teillebensraum für den Feldhasen) entstehen nach fachgutachterlicher Auffassung keine<br />

oder gar bestandsbedrohende Auswirkungen.<br />

Gleiches gilt für die Bestände der im Gebiet nachgewiesenen Pflanzenarten. Fast alle Bestände<br />

der im Gebiet festgestellten Pflanzenarten bleiben erhalten oder werden nur unerheblich<br />

beeinträchtigt.<br />

Die Planfeststellungsbehörde schließt sich nach Prüfung und Auswertung der Erfassung gefährdeter<br />

und geschützter Arten im Zusammenhang mit dem Maßnahmekomplex E 3 der<br />

gutachterlichen Schlussfolgerung an, das auch bei Beeinträchtigungen einzelner Arten bzw.<br />

einer langfristigen Änderung der Artenzusammensetzung durch den Wandel in einen Waldstandort,<br />

die Maßnahme aus naturschutzrechtlicher Sicht insgesamt positiv zu bewerten ist.<br />

Boden<br />

Funktionsbeeinträchtigungen von Böden können durch Flächeninanspruchnahme und Verdichtung<br />

verursacht werden. Außerdem kann es zu einer Veränderung des Bodenwasserhaushaltes<br />

kommen.<br />

Da die Flächen gegenwärtig als Acker benutzt werden und es somit bereits durch Maschineneinsatz<br />

zu tief greifenden Bodenverdichtungen und –strukturveränderungen gekommen<br />

ist, sind die durch die Aufforstungsmaßnahmen hervorgerufenen Beeinträchtigungen<br />

als nicht erheblich zu bewerten. Nach Durchführung der Aufforstungsmaßnahmen<br />

wird es eine regelmäßige Bodenbearbeitung nicht mehr geben, so dass langfristig auf den<br />

dann von Dauervegetationen überstandenen Flächen wieder natürliche bodenbeeinflussende<br />

Aspekte dominieren werden.<br />

Wasser<br />

Durch die Waldaufforstung sind Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate infolge<br />

Verringerung der Infiltrationsrate sowie lokal und kurzfristig durch Schadstoffimmissionen<br />

möglich; erhebliche Auswirkungen werden jedoch nicht erwartet. Eine Beeinträchtigung von<br />

Wasserschutzgebieten und Flächen für Grundwasserschutz und Grundwassersicherung ergibt<br />

sich nicht. Auf den bisher intensiv genutzten Acker- und Grünlandflächen kann sich in<br />

den ersten Jahren nach der Aufforstung durch eine erhöhte Nährstoffauswaschung eine Beeinträchtigung<br />

der Grundwasserqualität ergeben, da junge Bäume Nährstoffe nicht in dem<br />

Maße umsetzen, wie sie auf den bisher intensiv gedüngten Flächen zur Verfügung stehen.<br />

Im Hinblick auf Oberflächengewässer kann eine Veränderung der Gewässerstruktur des unmittelbar<br />

an Anforstungsflächen angrenzenden Beberbaches durch eine Verminderung der<br />

Sedimenteinträge aus den bisher intensiv genutzten Ackerflächen hervorgerufen werden.<br />

Eine Beeinträchtigung der Retentionsfunktion im Versorgungsgebiet des Beberbaches ist<br />

aufgrund der Lage der Maßnahme auszuschließen.<br />

Klima/Luft<br />

Die Offenlandbereiche haben als Kalt- bzw. Frischluftentstehungsgebiete Bedeutung für die<br />

angrenzenden Siedlungsflächen. Auswirkungen in Form einer Unterbrechung und Störung<br />

von Luftaustauschprozessen, Kaltluftströmen und Kaltluftsammelgebieten sind jedoch nicht<br />

zu erwarten. Die Waldneugründungsmaßnahmen führen auch nicht zu Verlust oder Zerstörung<br />

klimatischer Ausgleichsräume und –funktionen. Mikroklimatische Veränderungen durch<br />

Aufforstungen bedingen Modifikationen der Einstrahlungs- und Beschattungsverhältnisse<br />

und Veränderungen in der Verdunstungsrate, des Temperaturganges und der Niederschlagsintensität.<br />

Langfristig sind positive Auswirkungen auf die Luftqualität durch die lufthygienischen<br />

Ausgleichs- und Filterfunktionen der vergrößerten Waldflächen zu erwarten.

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