Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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Teillebensraum für den Feldhasen) entstehen nach fachgutachterlicher Auffassung keine<br />
oder gar bestandsbedrohende Auswirkungen.<br />
Gleiches gilt für die Bestände der im Gebiet nachgewiesenen Pflanzenarten. Fast alle Bestände<br />
der im Gebiet festgestellten Pflanzenarten bleiben erhalten oder werden nur unerheblich<br />
beeinträchtigt.<br />
Die Planfeststellungsbehörde schließt sich nach Prüfung und Auswertung der Erfassung gefährdeter<br />
und geschützter Arten im Zusammenhang mit dem Maßnahmekomplex E 3 der<br />
gutachterlichen Schlussfolgerung an, das auch bei Beeinträchtigungen einzelner Arten bzw.<br />
einer langfristigen Änderung der Artenzusammensetzung durch den Wandel in einen Waldstandort,<br />
die Maßnahme aus naturschutzrechtlicher Sicht insgesamt positiv zu bewerten ist.<br />
Boden<br />
Funktionsbeeinträchtigungen von Böden können durch Flächeninanspruchnahme und Verdichtung<br />
verursacht werden. Außerdem kann es zu einer Veränderung des Bodenwasserhaushaltes<br />
kommen.<br />
Da die Flächen gegenwärtig als Acker benutzt werden und es somit bereits durch Maschineneinsatz<br />
zu tief greifenden Bodenverdichtungen und –strukturveränderungen gekommen<br />
ist, sind die durch die Aufforstungsmaßnahmen hervorgerufenen Beeinträchtigungen<br />
als nicht erheblich zu bewerten. Nach Durchführung der Aufforstungsmaßnahmen<br />
wird es eine regelmäßige Bodenbearbeitung nicht mehr geben, so dass langfristig auf den<br />
dann von Dauervegetationen überstandenen Flächen wieder natürliche bodenbeeinflussende<br />
Aspekte dominieren werden.<br />
Wasser<br />
Durch die Waldaufforstung sind Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate infolge<br />
Verringerung der Infiltrationsrate sowie lokal und kurzfristig durch Schadstoffimmissionen<br />
möglich; erhebliche Auswirkungen werden jedoch nicht erwartet. Eine Beeinträchtigung von<br />
Wasserschutzgebieten und Flächen für Grundwasserschutz und Grundwassersicherung ergibt<br />
sich nicht. Auf den bisher intensiv genutzten Acker- und Grünlandflächen kann sich in<br />
den ersten Jahren nach der Aufforstung durch eine erhöhte Nährstoffauswaschung eine Beeinträchtigung<br />
der Grundwasserqualität ergeben, da junge Bäume Nährstoffe nicht in dem<br />
Maße umsetzen, wie sie auf den bisher intensiv gedüngten Flächen zur Verfügung stehen.<br />
Im Hinblick auf Oberflächengewässer kann eine Veränderung der Gewässerstruktur des unmittelbar<br />
an Anforstungsflächen angrenzenden Beberbaches durch eine Verminderung der<br />
Sedimenteinträge aus den bisher intensiv genutzten Ackerflächen hervorgerufen werden.<br />
Eine Beeinträchtigung der Retentionsfunktion im Versorgungsgebiet des Beberbaches ist<br />
aufgrund der Lage der Maßnahme auszuschließen.<br />
Klima/Luft<br />
Die Offenlandbereiche haben als Kalt- bzw. Frischluftentstehungsgebiete Bedeutung für die<br />
angrenzenden Siedlungsflächen. Auswirkungen in Form einer Unterbrechung und Störung<br />
von Luftaustauschprozessen, Kaltluftströmen und Kaltluftsammelgebieten sind jedoch nicht<br />
zu erwarten. Die Waldneugründungsmaßnahmen führen auch nicht zu Verlust oder Zerstörung<br />
klimatischer Ausgleichsräume und –funktionen. Mikroklimatische Veränderungen durch<br />
Aufforstungen bedingen Modifikationen der Einstrahlungs- und Beschattungsverhältnisse<br />
und Veränderungen in der Verdunstungsrate, des Temperaturganges und der Niederschlagsintensität.<br />
Langfristig sind positive Auswirkungen auf die Luftqualität durch die lufthygienischen<br />
Ausgleichs- und Filterfunktionen der vergrößerten Waldflächen zu erwarten.