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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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die in den Unterlagen angegebenen Belange von öffentlichem Interesse, insbesondere solcher<br />

sozialer oder wirtschaftlicher Art, eine Unterscheidung zwischen Forschungsbereich<br />

und Verkehrsflugbereich umfassend dargelegt werden. Die Einwender sehen hier eine Darstellung<br />

der möglichen Varianten zur Umsetzung einer <strong>Flughafen</strong>planung mit erheblich minimierter<br />

Umweltbelastung in nicht vertretbarer Weise beschnitten, da die Notwendigkeit des<br />

Ausbaus in dem dargestellten Umfang durch das öffentliche Interesse an dem Forschungsflughafen<br />

nicht hinreichend begründet werde. Vorzugswürdige Alternativen seien aufgrund<br />

dieser unstrukturierten Darstellung nicht weiter in die Prüfung einbezogen worden, so dass<br />

die Objektivität und die Tiefe der Alternativenprüfung und Bewertung bemängelt werde.<br />

Der Einwand ist zurückzuweisen:<br />

Der Ausbau des Verkehrsflughafens <strong>Braunschweig</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> orientiert sich an dem durch<br />

die Nutzer dieser Verkehrseinrichtung an die Vorhabenträgerin herangetragenen Bedarf.<br />

Dieser Bedarf drückt sich in nutzbarer Startbahnlänge aus. Insoweit ist eine Unterscheidung<br />

zwischen den Zwecken Forschungsflughafen und Verkehrsflughafen hinsichtlich der Bahnlänge<br />

nicht möglich. Eine verkürzte Bahnlänge für einzelne Bereiche würde keinen Sinn machen,<br />

wenn die insgesamt herangetragene Nachfrage dadurch nicht befriedigt werden könnte.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat sowohl den Bedarf als auch die Alternativen ausführlich<br />

geprüft. Zu dem zur Planfeststellung beantragten Ausbau bestehen keine Alternativen.<br />

16.3.2.3.9<br />

Des Weiteren kritisieren die Stadt <strong>Braunschweig</strong> und weitere Einwender, dass für eine nachvollziehbare<br />

Darlegung der Kohärenzfähigkeit des Gebietes „Sundern“ noch seine Bewertung<br />

anhand der vorhandenen Lebensraumtypen im Sinne der Erhaltungsziele sowie eine<br />

Bewertung des Erhaltungszustands der durch das Vorhaben beeinträchtigten Arten und eine<br />

Analyse der funktionalen Beziehungen des Kohärenzgebietes zu anderen Natura-2000-<br />

Gebieten fehlten. Außerdem fehle in den vorgelegten Unterlagen ein Beleg zur zeitlichen<br />

Kohärenz. Darüber hinaus sei noch ein überprüfbarer Katalog konkreter Maßnahmen zu<br />

entwickeln und diese Maßnahmen den einzelnen beeinträchtigten Erhaltungszielen und ihren<br />

maßgeblichen Bestandteilen quantitativ und qualitativ zuzuordnen. Schließlich würden noch<br />

verbindliche Regelungen zur rechtlichen und finanziellen Absicherung der Kohärenzmaßnahmen<br />

sowie zur Umsetzung und Kontrolle des Kohärenzausgleichs fehlen.<br />

All diesen Forderungen ist nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde durch die mittlerweile<br />

erfolgte Änderung und Ergänzung der Unterlage 10.5, des Kapitels 4.7 des LBP und<br />

des Maßnahmeblatts KM der Maßnahmekartei sowie durch die unter Ziffer 16.3.2.2.3.5 genannten<br />

Auflagen und Zusagen in ausreichendem Umfang Rechnung getragen worden (vgl.<br />

hierzu die Ausführungen unter Ziffer 16.3.2.2.3 dieses Beschlusses).<br />

16.3.2.3.10<br />

Nach Auffassung anderer Einwender könne nicht nachvollzogen werden, weshalb gerade<br />

eine Gebietsgröße von 45 ha für die Kohärenzmaßnahmen ausreichen solle. Entscheidend<br />

müsse hier die Anzahl der Mittelspechte sein, die zusätzlich in einem solchen Gebiet leben<br />

könnten. Sei hier kein eindeutiger Nachweis zu erbringen, müsse mindestens ein doppelt so<br />

großes Gebiet ausgewiesen werden.<br />

Die Einwendung wird zurückgewiesen:<br />

Aus den aktuellen Kartierungen von Spechten im Stadtgebiet <strong>Braunschweig</strong> (Stadt BS 2006)<br />

geht hervor, dass in den für den Mittelspecht geeigneten Bereichen des „Sundern“ diese Art<br />

eine Revierdichte von 1,13 Brutpaar/10 ha erreicht. Auf <strong>Braunschweig</strong>er Stadtgebiet werden<br />

in anderen Waldflächen noch höhere Dichten erreicht: z. B. Dibbesdorfer Holz 1,48; Rautheimer<br />

Holz 2,15; Mascheroder Holz 1,47 (Ergebnisse der gleichen Kartierungen 2006). In<br />

optimalen Bruthabitaten der Art werden Dichten von bis zu 3 BP/10 ha erreicht. Solche Dichten<br />

kommen gerade in Ostniedersachsen vor (Flade & Miech 1986). Nach den Zahlen der

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