Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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die in den Unterlagen angegebenen Belange von öffentlichem Interesse, insbesondere solcher<br />
sozialer oder wirtschaftlicher Art, eine Unterscheidung zwischen Forschungsbereich<br />
und Verkehrsflugbereich umfassend dargelegt werden. Die Einwender sehen hier eine Darstellung<br />
der möglichen Varianten zur Umsetzung einer <strong>Flughafen</strong>planung mit erheblich minimierter<br />
Umweltbelastung in nicht vertretbarer Weise beschnitten, da die Notwendigkeit des<br />
Ausbaus in dem dargestellten Umfang durch das öffentliche Interesse an dem Forschungsflughafen<br />
nicht hinreichend begründet werde. Vorzugswürdige Alternativen seien aufgrund<br />
dieser unstrukturierten Darstellung nicht weiter in die Prüfung einbezogen worden, so dass<br />
die Objektivität und die Tiefe der Alternativenprüfung und Bewertung bemängelt werde.<br />
Der Einwand ist zurückzuweisen:<br />
Der Ausbau des Verkehrsflughafens <strong>Braunschweig</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> orientiert sich an dem durch<br />
die Nutzer dieser Verkehrseinrichtung an die Vorhabenträgerin herangetragenen Bedarf.<br />
Dieser Bedarf drückt sich in nutzbarer Startbahnlänge aus. Insoweit ist eine Unterscheidung<br />
zwischen den Zwecken Forschungsflughafen und Verkehrsflughafen hinsichtlich der Bahnlänge<br />
nicht möglich. Eine verkürzte Bahnlänge für einzelne Bereiche würde keinen Sinn machen,<br />
wenn die insgesamt herangetragene Nachfrage dadurch nicht befriedigt werden könnte.<br />
Die Planfeststellungsbehörde hat sowohl den Bedarf als auch die Alternativen ausführlich<br />
geprüft. Zu dem zur Planfeststellung beantragten Ausbau bestehen keine Alternativen.<br />
16.3.2.3.9<br />
Des Weiteren kritisieren die Stadt <strong>Braunschweig</strong> und weitere Einwender, dass für eine nachvollziehbare<br />
Darlegung der Kohärenzfähigkeit des Gebietes „Sundern“ noch seine Bewertung<br />
anhand der vorhandenen Lebensraumtypen im Sinne der Erhaltungsziele sowie eine<br />
Bewertung des Erhaltungszustands der durch das Vorhaben beeinträchtigten Arten und eine<br />
Analyse der funktionalen Beziehungen des Kohärenzgebietes zu anderen Natura-2000-<br />
Gebieten fehlten. Außerdem fehle in den vorgelegten Unterlagen ein Beleg zur zeitlichen<br />
Kohärenz. Darüber hinaus sei noch ein überprüfbarer Katalog konkreter Maßnahmen zu<br />
entwickeln und diese Maßnahmen den einzelnen beeinträchtigten Erhaltungszielen und ihren<br />
maßgeblichen Bestandteilen quantitativ und qualitativ zuzuordnen. Schließlich würden noch<br />
verbindliche Regelungen zur rechtlichen und finanziellen Absicherung der Kohärenzmaßnahmen<br />
sowie zur Umsetzung und Kontrolle des Kohärenzausgleichs fehlen.<br />
All diesen Forderungen ist nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde durch die mittlerweile<br />
erfolgte Änderung und Ergänzung der Unterlage 10.5, des Kapitels 4.7 des LBP und<br />
des Maßnahmeblatts KM der Maßnahmekartei sowie durch die unter Ziffer 16.3.2.2.3.5 genannten<br />
Auflagen und Zusagen in ausreichendem Umfang Rechnung getragen worden (vgl.<br />
hierzu die Ausführungen unter Ziffer 16.3.2.2.3 dieses Beschlusses).<br />
16.3.2.3.10<br />
Nach Auffassung anderer Einwender könne nicht nachvollzogen werden, weshalb gerade<br />
eine Gebietsgröße von 45 ha für die Kohärenzmaßnahmen ausreichen solle. Entscheidend<br />
müsse hier die Anzahl der Mittelspechte sein, die zusätzlich in einem solchen Gebiet leben<br />
könnten. Sei hier kein eindeutiger Nachweis zu erbringen, müsse mindestens ein doppelt so<br />
großes Gebiet ausgewiesen werden.<br />
Die Einwendung wird zurückgewiesen:<br />
Aus den aktuellen Kartierungen von Spechten im Stadtgebiet <strong>Braunschweig</strong> (Stadt BS 2006)<br />
geht hervor, dass in den für den Mittelspecht geeigneten Bereichen des „Sundern“ diese Art<br />
eine Revierdichte von 1,13 Brutpaar/10 ha erreicht. Auf <strong>Braunschweig</strong>er Stadtgebiet werden<br />
in anderen Waldflächen noch höhere Dichten erreicht: z. B. Dibbesdorfer Holz 1,48; Rautheimer<br />
Holz 2,15; Mascheroder Holz 1,47 (Ergebnisse der gleichen Kartierungen 2006). In<br />
optimalen Bruthabitaten der Art werden Dichten von bis zu 3 BP/10 ha erreicht. Solche Dichten<br />
kommen gerade in Ostniedersachsen vor (Flade & Miech 1986). Nach den Zahlen der