Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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ebenfalls nicht oder allenfalls nur geringfügig betroffen. Die Planfeststellungsbehörde geht<br />
davon aus, dass die voraussichtlichen Effekte auf diese Schutzgüter mehr zu einer Besserung<br />
der lokalen Situation führen. Negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und<br />
Wasser sind ebenfalls nicht zu erwarten. Im Vergleich mit der Ausgangssituation sind keine<br />
erheblichen Beeinträchtigungen erkennbar. Auswirkungen auf das Schutzgut Luft bzw. Klima<br />
ergeben sich lokal nur sehr begrenzt und stellen eher eine Verbesserung dar. Der Einfluss<br />
auf die Landschaft und das Landschaftsbild bleibt unterhalb der Erheblichkeitsschwelle; auch<br />
hier kann im Vergleich zur gegenwärtigen Situation eher von Verbesserungen des<br />
Gesamteindrucks ausgegangen werden.<br />
Die Planfeststellungsbehörde schließt sich insoweit der zusammenfassenden Beurteilung<br />
der Gutachter an, dass aufgrund des Umfanges der vorhabensbedingten Auswirkungen eine<br />
zwingende Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die o. a.<br />
Ersatzaufforstungen nicht gegeben ist.<br />
Damit abgeschätzt werden kann, wie groß die Bedeutung der für die Waldneugründungen<br />
vorgesehenen Flächen in ihrer jetzigen Ausprägung für den Naturhaushalt, insbesondere als<br />
Lebensraum für seltene oder gefährdete und daher ggf. geschützte Arten ist, hat der Maßnahmeträger<br />
diese Flächen im weiteren Verlauf des Verfahrens auf Vorkommen entsprechender<br />
Arten untersucht und die Ergebnisse ergänzend zusammenfassend dargestellt.<br />
Kartiert wurden auf allen Maßnahmeflächen Feldhasen aus der Gruppe der Säuger, u. a.<br />
Rotmilan, Mäusebussard und Rebhuhn aus der Gruppe der Vögel, der Bestand gefährdeter<br />
Pflanzenarten sowie im Hinblick auf die Maßnahme E 5 „Sandbach-Schunter“ zusätzlich<br />
Heuschrecken und Tagfalter.<br />
Nach dem Ergebnis der Untersuchungen und Kartierungen ist festzustellen, dass die Waldneugründungen<br />
auf den angesprochenen Flächen insgesamt nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />
von Arten der offenen Feldflur führen. Es kommt nur zu geringfügigen, lokal<br />
begrenzten Beeinträchtigungen der Bestände der Feldlerche und zu lokalen Veränderungen<br />
der Strukturen des Lebensraumes für den Feldhasen, der jedoch nach Einschätzung der<br />
Planfeststellungsbehörde diese Flächen weiterhin als Teillebensraum nutzen wird. Von den<br />
in den Untersuchungen betrachteten Tiergruppen ist keine Art zu nennen, aus deren Sicht<br />
die Waldneugründungen auf diesen Flächen abzulehnen wären. Langfristig werden sich Änderungen<br />
in der Zusammensetzung der hier vorkommenden Tier- und Pflanzengemeinschaften<br />
einstellen, was nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde insgesamt positiv zu bewerten<br />
ist, weil damit eine deutliche Zunahme der Artenvielfalt einhergehen wird.<br />
Der Wandel eines heute nur von wenigen Arten besiedelten, weitgehend intensiv genutzten,<br />
artenarmen Lebensraumes in einen strukturreicheren Biotoptyp, der langfristig die Artenvielfalt<br />
wesentlich erhöht, ist aus naturschutzrechtlicher Sicht insgesamt auf allen Maßnahmeflächen<br />
positiv zu bewerten.<br />
22. Gesamtabwägung<br />
Zusammenfassend betrachtet ist das Vorhaben gerechtfertigt und erforderlich und trägt den<br />
Planungsleitsätzen und Planungszielen Rechnung. Unter der besonderen Berücksichtigung<br />
der Umweltverträglichkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 LuftVG kommt die Planfeststellungsbehörde<br />
bei der Abwägung zwischen den betroffenen privaten Belangen und den betroffenen<br />
öffentlichen Belangen einerseits und dem öffentlichen Interesse am Ausbau des<br />
Verkehrsflughafens <strong>Braunschweig</strong> – <strong>Wolfsburg</strong> andererseits zu dem Ergebnis, dass dem<br />
Antrag der <strong>Flughafen</strong> <strong>Braunschweig</strong> – <strong>Wolfsburg</strong> GmbH mit den in Ziffer 2. dieses Beschlusses<br />
festgesetzten Auflagen entsprochen werden kann. Dort, wo dennoch private Interessen<br />
betroffen bleiben, überwiegt das öffentliche Interesse am Ausbau dieses <strong>Flughafen</strong>s.