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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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ebenfalls nicht oder allenfalls nur geringfügig betroffen. Die Planfeststellungsbehörde geht<br />

davon aus, dass die voraussichtlichen Effekte auf diese Schutzgüter mehr zu einer Besserung<br />

der lokalen Situation führen. Negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und<br />

Wasser sind ebenfalls nicht zu erwarten. Im Vergleich mit der Ausgangssituation sind keine<br />

erheblichen Beeinträchtigungen erkennbar. Auswirkungen auf das Schutzgut Luft bzw. Klima<br />

ergeben sich lokal nur sehr begrenzt und stellen eher eine Verbesserung dar. Der Einfluss<br />

auf die Landschaft und das Landschaftsbild bleibt unterhalb der Erheblichkeitsschwelle; auch<br />

hier kann im Vergleich zur gegenwärtigen Situation eher von Verbesserungen des<br />

Gesamteindrucks ausgegangen werden.<br />

Die Planfeststellungsbehörde schließt sich insoweit der zusammenfassenden Beurteilung<br />

der Gutachter an, dass aufgrund des Umfanges der vorhabensbedingten Auswirkungen eine<br />

zwingende Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die o. a.<br />

Ersatzaufforstungen nicht gegeben ist.<br />

Damit abgeschätzt werden kann, wie groß die Bedeutung der für die Waldneugründungen<br />

vorgesehenen Flächen in ihrer jetzigen Ausprägung für den Naturhaushalt, insbesondere als<br />

Lebensraum für seltene oder gefährdete und daher ggf. geschützte Arten ist, hat der Maßnahmeträger<br />

diese Flächen im weiteren Verlauf des Verfahrens auf Vorkommen entsprechender<br />

Arten untersucht und die Ergebnisse ergänzend zusammenfassend dargestellt.<br />

Kartiert wurden auf allen Maßnahmeflächen Feldhasen aus der Gruppe der Säuger, u. a.<br />

Rotmilan, Mäusebussard und Rebhuhn aus der Gruppe der Vögel, der Bestand gefährdeter<br />

Pflanzenarten sowie im Hinblick auf die Maßnahme E 5 „Sandbach-Schunter“ zusätzlich<br />

Heuschrecken und Tagfalter.<br />

Nach dem Ergebnis der Untersuchungen und Kartierungen ist festzustellen, dass die Waldneugründungen<br />

auf den angesprochenen Flächen insgesamt nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />

von Arten der offenen Feldflur führen. Es kommt nur zu geringfügigen, lokal<br />

begrenzten Beeinträchtigungen der Bestände der Feldlerche und zu lokalen Veränderungen<br />

der Strukturen des Lebensraumes für den Feldhasen, der jedoch nach Einschätzung der<br />

Planfeststellungsbehörde diese Flächen weiterhin als Teillebensraum nutzen wird. Von den<br />

in den Untersuchungen betrachteten Tiergruppen ist keine Art zu nennen, aus deren Sicht<br />

die Waldneugründungen auf diesen Flächen abzulehnen wären. Langfristig werden sich Änderungen<br />

in der Zusammensetzung der hier vorkommenden Tier- und Pflanzengemeinschaften<br />

einstellen, was nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde insgesamt positiv zu bewerten<br />

ist, weil damit eine deutliche Zunahme der Artenvielfalt einhergehen wird.<br />

Der Wandel eines heute nur von wenigen Arten besiedelten, weitgehend intensiv genutzten,<br />

artenarmen Lebensraumes in einen strukturreicheren Biotoptyp, der langfristig die Artenvielfalt<br />

wesentlich erhöht, ist aus naturschutzrechtlicher Sicht insgesamt auf allen Maßnahmeflächen<br />

positiv zu bewerten.<br />

22. Gesamtabwägung<br />

Zusammenfassend betrachtet ist das Vorhaben gerechtfertigt und erforderlich und trägt den<br />

Planungsleitsätzen und Planungszielen Rechnung. Unter der besonderen Berücksichtigung<br />

der Umweltverträglichkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 LuftVG kommt die Planfeststellungsbehörde<br />

bei der Abwägung zwischen den betroffenen privaten Belangen und den betroffenen<br />

öffentlichen Belangen einerseits und dem öffentlichen Interesse am Ausbau des<br />

Verkehrsflughafens <strong>Braunschweig</strong> – <strong>Wolfsburg</strong> andererseits zu dem Ergebnis, dass dem<br />

Antrag der <strong>Flughafen</strong> <strong>Braunschweig</strong> – <strong>Wolfsburg</strong> GmbH mit den in Ziffer 2. dieses Beschlusses<br />

festgesetzten Auflagen entsprochen werden kann. Dort, wo dennoch private Interessen<br />

betroffen bleiben, überwiegt das öffentliche Interesse am Ausbau dieses <strong>Flughafen</strong>s.

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