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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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Landschaftsbild/Landschaftserleben<br />

Die Waldneugründungen verursachen eine großräumige Änderung und eine weitreichende<br />

Umgestaltung des Landschaftsbildes. Bisher weitgehend monotone Ackerflächen mit geringer<br />

Vielfalt, Natürlichkeit und Eigenart werden langfristig in naturnahe Laubwälder mit für das<br />

Landschaftserleben besonders wertvollen Randstrukturen und sehr hoher Vielfalt, Natürlichkeit<br />

und Eigenart umgewandelt. Der gesamte Untersuchungsraum wird ein naturnäheres<br />

Erscheinungsbild erhalten. Besondere Blickbeziehungen werden nicht beeinträchtigt; wertvolle<br />

offene Landbereiche mit charakteristischen Landschaftsbildqualitäten liegen nicht vor.<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Auf den durch die landschaftspflegerischen Maßnahmen in Anspruch genommenen Flächen<br />

ist nicht mit Bodendenkmalen und kulturell bedeutsamen Objekten zu rechnen. Bestehende<br />

historische Waldstandorte werden nicht in Anspruch genommen; vielmehr werden alte Waldstandorte<br />

wieder begrünt.<br />

Weitere Auswirkungen<br />

Es werden landwirtschaftliche Flächen in einem Umfang von ca. 115 ha für die Herstellung<br />

der externen Kompensationsmaßnahmen beansprucht und somit dauerhaft der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung entzogen. Diese Flächeninanspruchnahme ist eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

der Landwirtschaft. Forstwirtschaftlich nutzbare Flächen nehmen im gleichen<br />

Umfang zu. Bestehende forstlich genutzte Flächen werden erweitert und großräumig miteinander<br />

verbunden. Aus den Forderungen zur Vermeidung und Minimierung können sich Einschränkungen<br />

des forstlichen Betriebes ergeben.<br />

Unmittelbar am Südostrand der Maßnahme grenzen zwei gemeldete Schutzgebiete des Natura-2000-Netzes<br />

an. Die Aufforstungsmaßnahmen führen jedoch bezüglich der Lebensraumtypen,<br />

Pflanzen und Tiere, die für die FFH-RL Bedeutung haben, weder zu Verlusten<br />

noch zu Zerschneidungs- und Isolationswirkungen. Anlagebedingt sind die europäischen<br />

Schutzgebiete nicht betroffen.<br />

Auswirkungen auf die Energiewirtschaft, auf militärische Einrichtungen und die jagdliche<br />

Nutzung sind nicht erkennbar. Der erhöhte Anteil von Waldflächen kann vielmehr den Wert<br />

der Jagdreviere gewaltig erhöhen.<br />

Wechselwirkungen<br />

Durch Wechselwirkungen treten keine Beeinträchtigungen ein, die von entscheidender Bedeutung<br />

für das betrachtete Vorhaben sind.<br />

21.4.3 Bewertung der Umweltauswirkungen gem. § 12 UVPG<br />

Die in § 12 UVPG vorgeschriebene Bewertung dient der Entscheidungsvorbereitung in dem<br />

Zulassungsverfahren. Sie erfolgt in dem Prüfungsvorgang getrennt von den übrigen Zulassungsvoraussetzungen<br />

nicht umweltbezogener Art.<br />

Aufgrund der Entfernung zwischen den landschaftspflegerischen Ersatzmaßnahmen und den<br />

Wohngebieten von Bevenrode, Abbesbüttel und Grassel bestehen keine Beeinträchtigungen<br />

der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen, zumal Verschattungen oder sonstige visuelle Beeinträchtigungen<br />

nicht ausgelöst werden. Erholungsrelevante Wege bleiben erhalten, Räume<br />

für landschaftsgebundene Erholung werden nicht beeinträchtigt.<br />

Die geplanten Maßnahmen nehmen keine Flächen mit bedeutenden Biotopfunktionen, wie<br />

Lebens- und Rückzugsräume für Pflanzen und Tiere, ein. Durch die Waldneugründungen

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