Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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Landschaftsbild/Landschaftserleben<br />
Die Waldneugründungen verursachen eine großräumige Änderung und eine weitreichende<br />
Umgestaltung des Landschaftsbildes. Bisher weitgehend monotone Ackerflächen mit geringer<br />
Vielfalt, Natürlichkeit und Eigenart werden langfristig in naturnahe Laubwälder mit für das<br />
Landschaftserleben besonders wertvollen Randstrukturen und sehr hoher Vielfalt, Natürlichkeit<br />
und Eigenart umgewandelt. Der gesamte Untersuchungsraum wird ein naturnäheres<br />
Erscheinungsbild erhalten. Besondere Blickbeziehungen werden nicht beeinträchtigt; wertvolle<br />
offene Landbereiche mit charakteristischen Landschaftsbildqualitäten liegen nicht vor.<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Auf den durch die landschaftspflegerischen Maßnahmen in Anspruch genommenen Flächen<br />
ist nicht mit Bodendenkmalen und kulturell bedeutsamen Objekten zu rechnen. Bestehende<br />
historische Waldstandorte werden nicht in Anspruch genommen; vielmehr werden alte Waldstandorte<br />
wieder begrünt.<br />
Weitere Auswirkungen<br />
Es werden landwirtschaftliche Flächen in einem Umfang von ca. 115 ha für die Herstellung<br />
der externen Kompensationsmaßnahmen beansprucht und somit dauerhaft der landwirtschaftlichen<br />
Nutzung entzogen. Diese Flächeninanspruchnahme ist eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
der Landwirtschaft. Forstwirtschaftlich nutzbare Flächen nehmen im gleichen<br />
Umfang zu. Bestehende forstlich genutzte Flächen werden erweitert und großräumig miteinander<br />
verbunden. Aus den Forderungen zur Vermeidung und Minimierung können sich Einschränkungen<br />
des forstlichen Betriebes ergeben.<br />
Unmittelbar am Südostrand der Maßnahme grenzen zwei gemeldete Schutzgebiete des Natura-2000-Netzes<br />
an. Die Aufforstungsmaßnahmen führen jedoch bezüglich der Lebensraumtypen,<br />
Pflanzen und Tiere, die für die FFH-RL Bedeutung haben, weder zu Verlusten<br />
noch zu Zerschneidungs- und Isolationswirkungen. Anlagebedingt sind die europäischen<br />
Schutzgebiete nicht betroffen.<br />
Auswirkungen auf die Energiewirtschaft, auf militärische Einrichtungen und die jagdliche<br />
Nutzung sind nicht erkennbar. Der erhöhte Anteil von Waldflächen kann vielmehr den Wert<br />
der Jagdreviere gewaltig erhöhen.<br />
Wechselwirkungen<br />
Durch Wechselwirkungen treten keine Beeinträchtigungen ein, die von entscheidender Bedeutung<br />
für das betrachtete Vorhaben sind.<br />
21.4.3 Bewertung der Umweltauswirkungen gem. § 12 UVPG<br />
Die in § 12 UVPG vorgeschriebene Bewertung dient der Entscheidungsvorbereitung in dem<br />
Zulassungsverfahren. Sie erfolgt in dem Prüfungsvorgang getrennt von den übrigen Zulassungsvoraussetzungen<br />
nicht umweltbezogener Art.<br />
Aufgrund der Entfernung zwischen den landschaftspflegerischen Ersatzmaßnahmen und den<br />
Wohngebieten von Bevenrode, Abbesbüttel und Grassel bestehen keine Beeinträchtigungen<br />
der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen, zumal Verschattungen oder sonstige visuelle Beeinträchtigungen<br />
nicht ausgelöst werden. Erholungsrelevante Wege bleiben erhalten, Räume<br />
für landschaftsgebundene Erholung werden nicht beeinträchtigt.<br />
Die geplanten Maßnahmen nehmen keine Flächen mit bedeutenden Biotopfunktionen, wie<br />
Lebens- und Rückzugsräume für Pflanzen und Tiere, ein. Durch die Waldneugründungen