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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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10.2.9<br />

Verschiedentlich wird beanstandet, dass der Vorhabensträger die Variantenauswahl ausschließlich<br />

aus Kostengesichtspunkten getroffen habe, die tatsächlichen Kosten jedoch nie<br />

ermittelt worden seien. Weiterhin sei die Behauptung des Vorhabensträgers, die Verlängerung<br />

der SLB sei weniger kostenträchtig, nicht in den Planunterlagen dargestellt. Ebenso sei<br />

nicht berücksichtigt, dass für einige Aspekte, wie Kosten, Bauzeit, Eingriff in das Schutzgut<br />

Boden, mit entscheidend sei, ob die SLB nach dem Ausbau eine ausreichende Tragfähigkeit<br />

besitzt oder die gesamte Konstruktion eine neue Tragfähigkeit benötige und damit praktisch<br />

einem Neubau gleichkomme.<br />

Die Varianten-Auswahl des Vorhabensträgers erfolgte auf der Grundlage der landesplanerischen<br />

Entscheidung vorrangig unter den Gesichtspunkten der planerischen Zielsetzung<br />

und der flugbetrieblichen Erfordernisse. Kostengesichtspunkte haben bei der Auswahl nur in<br />

Abhängigkeit von diesen Gesichtspunkten eine Rolle gespielt.<br />

Soweit die Kostenkalkulation angesprochen wird, ist für die Planfeststellungsbehörde offensichtlich,<br />

dass eine Verlängerung und Verbreiterung der bestehenden SLB kostengünstiger<br />

sein wird, als die Errichtung einer neuen SLB. Schon allein die Tatsache, dass die<br />

vorhandene Bahn, die bei der geraden Verlängerung weiterhin genutzt werden kann, im Falle<br />

einer gedrehten SLB abgerissen werden und an anderer Stelle neu angelegt werden<br />

müsste, verursacht nicht nur zusätzliche Kosten, sondern auch zusätzliche baubedingte Immissionen.<br />

Es handelt sich hierbei um eine Fläche von ca. 50 400 m², die zurückzubauen<br />

und neu herzustellen wäre.<br />

Im übrigen hat der Maßnahmeträger mittlerweile eine Grobkostenschätzung nachgereicht<br />

(siehe oben unter Ziffer 10.1.5), aus der sich nachvollziehbar und überzeugend ergibt, dass<br />

die um 6° gedrehte Variante (und ähnlich auch alle anderen Verschwenkungsalternativen)<br />

gegenüber der Bahnverlängerung in derzeitiger Ausrichtung Mehrkosten von fast 8 Millionen<br />

€ aufwirft.<br />

Entgegen der Auffassung der Einwender sind Arbeiten an Binde- und Deckschichten der<br />

vorhandenen Bahn nicht geplant. Lediglich schadhafte Stellen, deren Beseitigung Instandhaltungskosten<br />

verursachen, sollen, sofern sie überhaupt existieren, im Zuge der Bauarbeiten<br />

saniert oder ausgebessert werden. Ebenso ist nicht erforderlich, den Untergrund der vorhandenen<br />

Bahn zu verstärken, da die Tragfähigkeit der bestehenden Bahn PCN 52 beträgt<br />

und somit ausreichend ist.<br />

Es ist nicht erforderlich, die bestehende Start-/Landebahn grundhaft zu erneuern. Die bestehende<br />

Bahn wurde auf Basis verschiedener Untersuchungen und Empfehlungen des<br />

Erdbaulaboratoriums Hannover errichtet. Der Untergrund wurde beim Bau der vorhandenen<br />

Start-/Landebahn entsprechend den deutschen Vorschriften hergerichtet. Aus diesem<br />

Grund ist auch lediglich eine Verbreiterung entlang der bestehenden Bahn geplant. Dabei<br />

wird direkt an die bestehende Bahn angebaut. Die von Einwendern angesprochenen Bodenerkundungen<br />

(Baugrundgutachten), die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens<br />

aus Gründen der Kostensicherheit erstellt wurden, gehen von einem grundsätzlich geeigneten<br />

Baugrund aus. Für die Teilbereiche, in denen eventuell schlechterer Baugrund angetroffen<br />

werden könnte, empfiehlt das Gutachten Maßnahmen zur Bodenverbesserung bzw. Bodenaustausch,<br />

wie dies im Rahmen von Tiefbaumaßnahmen dieser Art absolut üblich ist.<br />

10.2.10<br />

Forstbehörden fordern als Ergebnis des ROV die Prüfung, inwieweit eine weitere Reduzierung<br />

der SLB-Länge die Funktionsfähigkeit des <strong>Flughafen</strong>s einerseits gewährt und zum anderen<br />

den Eingriff in die vorhandenen Waldbestände minimieren hilft.<br />

Sie halten den angesetzten Prognose-Null-Fall mit einer Waldflächenbeseitigung zur Herstellung<br />

der Hindernisfreiheit für den derzeitigen <strong>Flughafen</strong>betrieb nicht für eine Variante oh-

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