Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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10.2.9<br />
Verschiedentlich wird beanstandet, dass der Vorhabensträger die Variantenauswahl ausschließlich<br />
aus Kostengesichtspunkten getroffen habe, die tatsächlichen Kosten jedoch nie<br />
ermittelt worden seien. Weiterhin sei die Behauptung des Vorhabensträgers, die Verlängerung<br />
der SLB sei weniger kostenträchtig, nicht in den Planunterlagen dargestellt. Ebenso sei<br />
nicht berücksichtigt, dass für einige Aspekte, wie Kosten, Bauzeit, Eingriff in das Schutzgut<br />
Boden, mit entscheidend sei, ob die SLB nach dem Ausbau eine ausreichende Tragfähigkeit<br />
besitzt oder die gesamte Konstruktion eine neue Tragfähigkeit benötige und damit praktisch<br />
einem Neubau gleichkomme.<br />
Die Varianten-Auswahl des Vorhabensträgers erfolgte auf der Grundlage der landesplanerischen<br />
Entscheidung vorrangig unter den Gesichtspunkten der planerischen Zielsetzung<br />
und der flugbetrieblichen Erfordernisse. Kostengesichtspunkte haben bei der Auswahl nur in<br />
Abhängigkeit von diesen Gesichtspunkten eine Rolle gespielt.<br />
Soweit die Kostenkalkulation angesprochen wird, ist für die Planfeststellungsbehörde offensichtlich,<br />
dass eine Verlängerung und Verbreiterung der bestehenden SLB kostengünstiger<br />
sein wird, als die Errichtung einer neuen SLB. Schon allein die Tatsache, dass die<br />
vorhandene Bahn, die bei der geraden Verlängerung weiterhin genutzt werden kann, im Falle<br />
einer gedrehten SLB abgerissen werden und an anderer Stelle neu angelegt werden<br />
müsste, verursacht nicht nur zusätzliche Kosten, sondern auch zusätzliche baubedingte Immissionen.<br />
Es handelt sich hierbei um eine Fläche von ca. 50 400 m², die zurückzubauen<br />
und neu herzustellen wäre.<br />
Im übrigen hat der Maßnahmeträger mittlerweile eine Grobkostenschätzung nachgereicht<br />
(siehe oben unter Ziffer 10.1.5), aus der sich nachvollziehbar und überzeugend ergibt, dass<br />
die um 6° gedrehte Variante (und ähnlich auch alle anderen Verschwenkungsalternativen)<br />
gegenüber der Bahnverlängerung in derzeitiger Ausrichtung Mehrkosten von fast 8 Millionen<br />
€ aufwirft.<br />
Entgegen der Auffassung der Einwender sind Arbeiten an Binde- und Deckschichten der<br />
vorhandenen Bahn nicht geplant. Lediglich schadhafte Stellen, deren Beseitigung Instandhaltungskosten<br />
verursachen, sollen, sofern sie überhaupt existieren, im Zuge der Bauarbeiten<br />
saniert oder ausgebessert werden. Ebenso ist nicht erforderlich, den Untergrund der vorhandenen<br />
Bahn zu verstärken, da die Tragfähigkeit der bestehenden Bahn PCN 52 beträgt<br />
und somit ausreichend ist.<br />
Es ist nicht erforderlich, die bestehende Start-/Landebahn grundhaft zu erneuern. Die bestehende<br />
Bahn wurde auf Basis verschiedener Untersuchungen und Empfehlungen des<br />
Erdbaulaboratoriums Hannover errichtet. Der Untergrund wurde beim Bau der vorhandenen<br />
Start-/Landebahn entsprechend den deutschen Vorschriften hergerichtet. Aus diesem<br />
Grund ist auch lediglich eine Verbreiterung entlang der bestehenden Bahn geplant. Dabei<br />
wird direkt an die bestehende Bahn angebaut. Die von Einwendern angesprochenen Bodenerkundungen<br />
(Baugrundgutachten), die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens<br />
aus Gründen der Kostensicherheit erstellt wurden, gehen von einem grundsätzlich geeigneten<br />
Baugrund aus. Für die Teilbereiche, in denen eventuell schlechterer Baugrund angetroffen<br />
werden könnte, empfiehlt das Gutachten Maßnahmen zur Bodenverbesserung bzw. Bodenaustausch,<br />
wie dies im Rahmen von Tiefbaumaßnahmen dieser Art absolut üblich ist.<br />
10.2.10<br />
Forstbehörden fordern als Ergebnis des ROV die Prüfung, inwieweit eine weitere Reduzierung<br />
der SLB-Länge die Funktionsfähigkeit des <strong>Flughafen</strong>s einerseits gewährt und zum anderen<br />
den Eingriff in die vorhandenen Waldbestände minimieren hilft.<br />
Sie halten den angesetzten Prognose-Null-Fall mit einer Waldflächenbeseitigung zur Herstellung<br />
der Hindernisfreiheit für den derzeitigen <strong>Flughafen</strong>betrieb nicht für eine Variante oh-