Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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Vogelarten (vgl. Präambel und Art. 1 VSchRL) sowie das in Art. 13 VSchRL festgelegte Verschlechterungsverbot<br />
nicht gegeben, wenn der aktuelle Erhaltungszustand der betroffenen<br />
Vogelarten sichergestellt ist…“<br />
Dass dieser Erhaltungszustand sichergestellt ist, wurde unter Ziff. 16.4.3.2.2 dargetan.<br />
16.4.4 Einwendungen<br />
Von Einwenderseite wird bezweifelt, dass die Befreiungsvoraussetzungen nach § 62<br />
BNatSchG zumindest für den Eremiten und die Fledermäuse, insbesondere die Mops- und<br />
die Bechsteinfledermaus, gegeben sind, da die Nachweise über deren tatsächliche Populationsbestände<br />
entweder fehlten oder unvollständig seien.<br />
Der Einwand ist unberechtigt. Es wird auf die Ausführungen zu Ziffer 21.3.2.2.11 verwiesen.<br />
16.5 Biotopschutz<br />
Wie der Umweltverträglichkeitsstudie (Unterlage 10.1, Tabellen 6 und 7) zu entnehmen ist,<br />
wird das Vorhaben auch eine Fläche in Anspruch nehmen, die die Qualität eines besonders<br />
geschützten Biotops (§ 28a NNatG) aufweist.<br />
Alle Handlungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen dieser Biotope führen, sind grundsätzlich<br />
verboten.<br />
Vorliegend liegt jedoch ein Antrag auf Ausnahme (vom 17.06.05) vor, und es sind die Voraussetzungen<br />
für eine Ausnahmegenehmigung nach §§ 28a Abs. 5 NNatG gegeben.<br />
Überwiegende Gründe des Allgemeinwohls bzw. des öffentlichen Interesses erfordern die<br />
schädigenden Handlungen, wie in Ziff. 16.3.2.2.2 eingehend dargestellt wurde. Auf die erteilte<br />
Genehmigung in Ziff. 3.2.2 wird insoweit verwiesen.<br />
Als naturschutzrechtlicher Ausgleich für den Verlust des Biotops gem. § 28a Abs. 5 Ziff. 2<br />
Halbsatz 2 NNatG ist die Anlage von zwei Kleingewässern östlich des Querumer Forstes<br />
vorgesehen (vgl. die planfestgestellte Ausgleichsmaßnahme A 3).<br />
17. Erholung<br />
17.1 Verlust von Naherholungsgebieten<br />
Durch die Verlängerung der Start- und Landebahn werden Flächen im Bereich des Querumer<br />
Waldes mit besonderen Erholungsfunktionen in einer Größe von ca. 61,34 ha in Anspruch<br />
genommen. Die Waldbereiche stellen derzeit insbesondere für die Bewohner von<br />
Waggum und Hondelage ein bevorzugtes Naherholungsgebiet dar. Die innerhalb des erweiterten<br />
<strong>Flughafen</strong>geländes liegenden Flächen sind zukünftig einer weiteren Erholungsnutzung<br />
dauerhaft vollständig entzogen. Ebenso werden die als Rundwanderweg bedeutsamen<br />
Wegeverbindungen am Westrand des Waldes unterbrochen und das bestehende Landschaftsschutzgebiet<br />
„BS 9“ erfährt durch die Erweiterung des <strong>Flughafen</strong>geländes eine Beeinträchtigung<br />
auf einer Fläche von ca. 90 ha.<br />
Die eintretenden Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion werden jedoch durch umfangreiche<br />
landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen soweit möglich ausgeglichen bzw.<br />
ersetzt. Es ist u.a. vorgesehen, in verschiedenen Maßnahmenkomplexen Ersatzaufforstungen<br />
in einer Gesamtgröße von ca. 159,31 ha durchzuführen. In diesen neuen Waldbereichen<br />
werden im Rahmen der forstlichen Einrichtung entsprechende Wegenetze vorgesehen, so<br />
dass diese Gebiete für Erholungssuchende grundsätzlich nutzbar sind.