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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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4.2.4<br />

Die Bauarbeiten zur Verlängerung der Start- und Landebahn und der östlichen Umfahrung<br />

sollen nur dann während der Nachtzeit durchgeführt werden, wenn eine Tagbaustelle die<br />

Einstellung des Flugbetriebes zur Folge hätte.<br />

- 28 -<br />

4.2.5<br />

Über den Anschluss der östlichen Umfahrung an die L 635 sowie die Herstellung eines Radweges<br />

wird eine Vereinbarung zwischen dem Maßnahmeträger und der Niedersächsischen<br />

Straßenbauverwaltung geschlossen.<br />

4.2.6<br />

Im Bereich der geplanten Vorfelderweiterung werden insektenfreundliche Beleuchtungsmittel<br />

vorgesehen.<br />

4.2.7<br />

Im Bereich von Gewässerrandstreifen wird sichergestellt, dass die Pflanzung von Baumreihen,<br />

Einzelbäumen, Feldgehölzen und Hecken die Gewässerunterhaltung und die Vorflutfunktion<br />

von Gräben nicht beeinträchtigt.<br />

4.2.8<br />

Veränderungen oder Verlegungen an vorhandenen Versorgungsleitungen und Telekommunikationslinien<br />

u.ä. werden bei der Bauausführung mindestens 6 Monate vor Baubeginn mit<br />

den jeweiligen Leitungsträgern abgestimmt. Bei der Bauausführung wird darauf geachtet,<br />

dass Beschädigungen vermieden werden und jederzeit ein ungehinderter Zugang zu vorhandenen<br />

Leitungen möglich ist.<br />

4.2.9<br />

Die inhaltliche Ausgestaltung der planfestgestellten Grunddienstbarkeit (Grunderwerbsverzeichnis<br />

Bl. 26) im Hinblick auf die planfestgestellte Kohärenzmaßnahme KM wird mit dem<br />

Grundeigentümer der beanspruchten Fläche einvernehmlich geregelt.<br />

Hinweis:<br />

Sollte ein Einvernehmen nicht zustande kommen, behält sich die Planfeststellungsbehörde<br />

unter Hinweis auf Ziff. 2.7 dieses Beschlusses hierzu weitere Regelungen vor.<br />

5. Entscheidungen über Einwendungen<br />

Die bei Beschlussfassung bestehenden Einwendungen und Anträge der Betroffenen und<br />

sonstigen Einwender und Einwenderinnen sowie die Bedenken und Anträge , die Behörden<br />

und Stellen geäußert haben, werden hiermit zurückgewiesen, soweit ihnen nicht durch Planänderungen,<br />

Nebenbestimmungen oder Zusagen des Maßnahmeträgers Rechnung getragen<br />

wird oder sie sich nicht auf andere Weise erledigt haben.

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