Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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gangszustand, d. h. der Prognose-Nullfall, dem die Situation nach einem Ausbau gegenüber<br />
zu stellen ist.<br />
Die von Einwendern weiter geäußerte Vermutung, dass die Heranziehung einer „Nullvariante<br />
ohne Hindernisfreiheit“ (anstatt der „Nullvariante mit Hindernisfreiheit“) zu einer anderen Einschätzung<br />
der negativen Auswirkungen der Ausbauvariante führen müsse, wird von der<br />
Planfeststellungsbehörde nicht geteilt.<br />
Was den Naturschutz anbelangt, so gilt diesbezüglich folgendes: In den Unterlagen ist lediglich<br />
aus formalen Gründen an entsprechender Stelle darauf hingewiesen worden, dass auch<br />
ein Nichtausbau Eingriffe in den Waldbestand nach sich ziehen würde. Bei der Bewertung<br />
der Auswirkungen, der Beurteilung der Eingriffe und auch der Bilanzierung im LBP wurde<br />
aber als Vergleichsmaßstab der Ist-Zustand genommen und gerade nicht der „Zustand 2020<br />
ohne Ausbau“. Es hat deshalb keine „Anrechnung“ der auch beim Prognose-Nullfall betroffenen<br />
43 ha Wald auf den Umfang der erforderlichen Kompensationsflächen stattgefunden.<br />
Aber auch an der Beurteilung der Lärmsituation würde sich bei Zugrundelegung einer „waldverschonenden<br />
Nullvariante“ nichts ändern. Es könnte in einem solchen Fall zwar die Zunahme<br />
des äquivalenten Dauerschallpegels im Bereich von Hondelage und Lehre infolge<br />
eines möglicherweise stärkeren Rückgangs des Flugverkehrsaufkommens etwas höher ausfallen,<br />
es bliebe aber dabei, dass dort Werte von 50 dB(A) nicht überschritten werden.<br />
Im westlich und nördlich an den <strong>Flughafen</strong> angrenzenden Gebiet wäre die Lärmzunahme<br />
auch weiterhin minimal.<br />
Hinsichtlich der Untersuchungsmethoden wurde als Grundlage für jeden Umweltbereich bzw.<br />
jedes Schutzgut eine Bestandserfassung und Beurteilung der Ist-Situation durchgeführt. Datengrundlagen<br />
hierzu waren im Wesentlichen Flächennutzungsplan, RROP <strong>Braunschweig</strong>,<br />
Landschaftsrahmenplan <strong>Braunschweig</strong>, Landschaftsplan Schunter, Umweltatlas <strong>Braunschweig</strong>,<br />
Fliessgewässerschutzprogramm, Waldfunktionskarte Niedersachsen sowie Daten<br />
der ehemaligen Bezirksregierung <strong>Braunschweig</strong>, des Umweltministeriums und des Niedersächsischen<br />
Forstplanungsamtes. Darüber hinaus wurden verschiedene Planwerke und<br />
Gutachten u. a. zur Luftverkehrsprognose, zum Flug-, Boden- und Straßenverkehrslärm, zu<br />
Luftschadstoffen, zur Entwässerung, zur Lärmmedizin sowie die landesplanerische Feststellung<br />
zum ROV zur Bewertung herangezogen. Die Auswirkungen des Vorhabens und die<br />
Bewertung erfolgten überwiegend verbal-argumentativ aber auch kartographisch.<br />
Sofern von einem Naturschutzverein im Hinblick auf Kartierungen Defizitanalysen gefordert<br />
werden, die z. B. auf Grenzen der Bewertungsmöglichkeiten verweisen, ist auf folgendes<br />
hinzuweisen:<br />
Den im Zusammenhang mit der Erstellung der Planunterlagen durchgeführten Kartierungen<br />
der Pflanzen und Tiere haften die für solche Untersuchungen typischen Unschärfen und Unsicherheiten<br />
an. Ein 100 %iges Abbild der realen Situation ist nicht zu erreichen, zumal es<br />
sich bei den ökosystemaren Zusammenhängen um hochdynamische, komplexe Zusammenhänge<br />
handelt, die natürlichen Schwankungen im Jahresverlauf bzw. Verlauf mehrerer Jahre<br />
unterliegen. Entscheidend ist für die Planfeststellungsbehörde, dass in den Gutachten die<br />
grundsätzlich gültigen und möglichen Ausprägungen des jeweils betrachteten Schutzgutes in<br />
den für die Gesamtsituation wichtigen Rahmenbedingungen erfasst und bewertet werden.<br />
Defizitanalysen liefern in diesem Zusammenhang keinen Erkenntnisgewinn, der von der<br />
Planfeststellungsbehörde für eine korrekte Abwägung und Bewertung der Umweltbelange zu<br />
berücksichtigen wäre.<br />
Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens lassen sich in bau-, anlage- und<br />
betriebsbedingte Wirkungen untergliedern. An baubedingten Wirkungen sind vor allem maßgeblich<br />
die Flächeninanspruchnahme, Lärmimmissionen, Staub- und Schadstoffimmissionen<br />
sowie Lichtimmissionen durch Bauleuchten bei Nachtarbeit. Anlagebedingt treten die Flächeninanspruchnahmen<br />
durch Versiegelung, die Veränderung des Kleinklimas und Zerschneidungswirkungen<br />
hervor. Als maßgebliche, betriebsbedingte Wirkungen werden