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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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gangszustand, d. h. der Prognose-Nullfall, dem die Situation nach einem Ausbau gegenüber<br />

zu stellen ist.<br />

Die von Einwendern weiter geäußerte Vermutung, dass die Heranziehung einer „Nullvariante<br />

ohne Hindernisfreiheit“ (anstatt der „Nullvariante mit Hindernisfreiheit“) zu einer anderen Einschätzung<br />

der negativen Auswirkungen der Ausbauvariante führen müsse, wird von der<br />

Planfeststellungsbehörde nicht geteilt.<br />

Was den Naturschutz anbelangt, so gilt diesbezüglich folgendes: In den Unterlagen ist lediglich<br />

aus formalen Gründen an entsprechender Stelle darauf hingewiesen worden, dass auch<br />

ein Nichtausbau Eingriffe in den Waldbestand nach sich ziehen würde. Bei der Bewertung<br />

der Auswirkungen, der Beurteilung der Eingriffe und auch der Bilanzierung im LBP wurde<br />

aber als Vergleichsmaßstab der Ist-Zustand genommen und gerade nicht der „Zustand 2020<br />

ohne Ausbau“. Es hat deshalb keine „Anrechnung“ der auch beim Prognose-Nullfall betroffenen<br />

43 ha Wald auf den Umfang der erforderlichen Kompensationsflächen stattgefunden.<br />

Aber auch an der Beurteilung der Lärmsituation würde sich bei Zugrundelegung einer „waldverschonenden<br />

Nullvariante“ nichts ändern. Es könnte in einem solchen Fall zwar die Zunahme<br />

des äquivalenten Dauerschallpegels im Bereich von Hondelage und Lehre infolge<br />

eines möglicherweise stärkeren Rückgangs des Flugverkehrsaufkommens etwas höher ausfallen,<br />

es bliebe aber dabei, dass dort Werte von 50 dB(A) nicht überschritten werden.<br />

Im westlich und nördlich an den <strong>Flughafen</strong> angrenzenden Gebiet wäre die Lärmzunahme<br />

auch weiterhin minimal.<br />

Hinsichtlich der Untersuchungsmethoden wurde als Grundlage für jeden Umweltbereich bzw.<br />

jedes Schutzgut eine Bestandserfassung und Beurteilung der Ist-Situation durchgeführt. Datengrundlagen<br />

hierzu waren im Wesentlichen Flächennutzungsplan, RROP <strong>Braunschweig</strong>,<br />

Landschaftsrahmenplan <strong>Braunschweig</strong>, Landschaftsplan Schunter, Umweltatlas <strong>Braunschweig</strong>,<br />

Fliessgewässerschutzprogramm, Waldfunktionskarte Niedersachsen sowie Daten<br />

der ehemaligen Bezirksregierung <strong>Braunschweig</strong>, des Umweltministeriums und des Niedersächsischen<br />

Forstplanungsamtes. Darüber hinaus wurden verschiedene Planwerke und<br />

Gutachten u. a. zur Luftverkehrsprognose, zum Flug-, Boden- und Straßenverkehrslärm, zu<br />

Luftschadstoffen, zur Entwässerung, zur Lärmmedizin sowie die landesplanerische Feststellung<br />

zum ROV zur Bewertung herangezogen. Die Auswirkungen des Vorhabens und die<br />

Bewertung erfolgten überwiegend verbal-argumentativ aber auch kartographisch.<br />

Sofern von einem Naturschutzverein im Hinblick auf Kartierungen Defizitanalysen gefordert<br />

werden, die z. B. auf Grenzen der Bewertungsmöglichkeiten verweisen, ist auf folgendes<br />

hinzuweisen:<br />

Den im Zusammenhang mit der Erstellung der Planunterlagen durchgeführten Kartierungen<br />

der Pflanzen und Tiere haften die für solche Untersuchungen typischen Unschärfen und Unsicherheiten<br />

an. Ein 100 %iges Abbild der realen Situation ist nicht zu erreichen, zumal es<br />

sich bei den ökosystemaren Zusammenhängen um hochdynamische, komplexe Zusammenhänge<br />

handelt, die natürlichen Schwankungen im Jahresverlauf bzw. Verlauf mehrerer Jahre<br />

unterliegen. Entscheidend ist für die Planfeststellungsbehörde, dass in den Gutachten die<br />

grundsätzlich gültigen und möglichen Ausprägungen des jeweils betrachteten Schutzgutes in<br />

den für die Gesamtsituation wichtigen Rahmenbedingungen erfasst und bewertet werden.<br />

Defizitanalysen liefern in diesem Zusammenhang keinen Erkenntnisgewinn, der von der<br />

Planfeststellungsbehörde für eine korrekte Abwägung und Bewertung der Umweltbelange zu<br />

berücksichtigen wäre.<br />

Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens lassen sich in bau-, anlage- und<br />

betriebsbedingte Wirkungen untergliedern. An baubedingten Wirkungen sind vor allem maßgeblich<br />

die Flächeninanspruchnahme, Lärmimmissionen, Staub- und Schadstoffimmissionen<br />

sowie Lichtimmissionen durch Bauleuchten bei Nachtarbeit. Anlagebedingt treten die Flächeninanspruchnahmen<br />

durch Versiegelung, die Veränderung des Kleinklimas und Zerschneidungswirkungen<br />

hervor. Als maßgebliche, betriebsbedingte Wirkungen werden

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