11.11.2013 Aufrufe

25 JA HRE €CO JAHRBU CH 1988–2013 - Sparkasse

25 JA HRE €CO JAHRBU CH 1988–2013 - Sparkasse

25 JA HRE €CO JAHRBU CH 1988–2013 - Sparkasse

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ebenfalls auf der Gewinnerseite sind die Versicherungsgesellschaften.<br />

Alle »Jagdsport ausübenden Personen« müssen 75 Euro an den jeweiligen<br />

Landesjagdverband abführen, der die Jäger kollektiv versichert.<br />

Damit ist Vorsorge getroffen, sollte im Trubel ein Jagdhund einen<br />

anderen beißen oder ein Weidmann irrtümlich einen Dachziegel vom<br />

Forsthaus schießen. Jagdunfälle mit Personenschaden, die ebenfalls<br />

versichert sind, sollen auch schon vorgekommen sein ...<br />

Die Ausgaben unter der Rubrik Brauchtum entfallen zu einem wesentlichen<br />

Prozentsatz auf die Trophäenbehandlung. Präparierte Geweihe<br />

und Gehörne, Keilerwaffen, Felle, Bälge und Decken oder auch Ganzpräparate<br />

schlagen sich in der Börse jedes Jägers zu Buche. Dazu kommen<br />

noch Ausgaben für – oftmals historische – Kunst und Kultur aus<br />

dem jagdlichen Bereich. Pro Jäger werden etwa 70 Euro im Jahr angenommen,<br />

insgesamt dann acht Millionen Euro.<br />

Apropos Jagdpacht! In Österreich wird nach dem so genannten Reviersystem<br />

gejagt. Jagdrecht ist in Österreich untrennbar mit dem Eigentum<br />

an Grund und Boden verbunden. Von diesem Grundsatz gibt es<br />

keine Ausnahmen. Allerdings muss ein Gebiet groß genug sein, um als<br />

Eigenjagd gelten zu dürfen. In den meisten Bundesländern liegt diese<br />

Grenze bei 115 Hektar, die zusammenhängend liegen müssen. Ist das<br />

nicht der Fall, fällt das Grundstück jagdrechtlich zur Genossenschaftsjagd<br />

der jeweiligen Gemeinde. Solche Genossenschafts-Jagdgebiete<br />

müssen zwingend verpachtet werden; in all diesen Fällen sind dann<br />

die Pächter die Jagdausübungsberechtigten.<br />

Dieses System sichert den Artenreichtum im Lande, erklärt Exper te Lebersorger.<br />

Einerseits haben die Landesjagdverbände und Bezirkshauptmannschaften<br />

so einen klaren Überblick, wie viel Stück welchen Wildes<br />

sich auf ihrem Gebiet aufhält. Überzählige müssen nach den behördlich<br />

vorgegebenen Abschussplänen von den Pächtern der jeweiligen Gebiete<br />

geschossen und der Behörde nachgewiesen werden.<br />

Damit ist gewährleistet, dass niemand aus Jux und Tollerei eine Tierart<br />

ausrottet. Gleichzeitig wird der Bestand in einem Maße gehalten,<br />

das für die Natur auch erträglich ist, für das genug Lebensraum, Rückzug<br />

und Nahrung vorhanden ist.<br />

173

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!