25 JA HRE €CO JAHRBU CH 1988–2013 - Sparkasse
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Ebenfalls auf der Gewinnerseite sind die Versicherungsgesellschaften.<br />
Alle »Jagdsport ausübenden Personen« müssen 75 Euro an den jeweiligen<br />
Landesjagdverband abführen, der die Jäger kollektiv versichert.<br />
Damit ist Vorsorge getroffen, sollte im Trubel ein Jagdhund einen<br />
anderen beißen oder ein Weidmann irrtümlich einen Dachziegel vom<br />
Forsthaus schießen. Jagdunfälle mit Personenschaden, die ebenfalls<br />
versichert sind, sollen auch schon vorgekommen sein ...<br />
Die Ausgaben unter der Rubrik Brauchtum entfallen zu einem wesentlichen<br />
Prozentsatz auf die Trophäenbehandlung. Präparierte Geweihe<br />
und Gehörne, Keilerwaffen, Felle, Bälge und Decken oder auch Ganzpräparate<br />
schlagen sich in der Börse jedes Jägers zu Buche. Dazu kommen<br />
noch Ausgaben für – oftmals historische – Kunst und Kultur aus<br />
dem jagdlichen Bereich. Pro Jäger werden etwa 70 Euro im Jahr angenommen,<br />
insgesamt dann acht Millionen Euro.<br />
Apropos Jagdpacht! In Österreich wird nach dem so genannten Reviersystem<br />
gejagt. Jagdrecht ist in Österreich untrennbar mit dem Eigentum<br />
an Grund und Boden verbunden. Von diesem Grundsatz gibt es<br />
keine Ausnahmen. Allerdings muss ein Gebiet groß genug sein, um als<br />
Eigenjagd gelten zu dürfen. In den meisten Bundesländern liegt diese<br />
Grenze bei 115 Hektar, die zusammenhängend liegen müssen. Ist das<br />
nicht der Fall, fällt das Grundstück jagdrechtlich zur Genossenschaftsjagd<br />
der jeweiligen Gemeinde. Solche Genossenschafts-Jagdgebiete<br />
müssen zwingend verpachtet werden; in all diesen Fällen sind dann<br />
die Pächter die Jagdausübungsberechtigten.<br />
Dieses System sichert den Artenreichtum im Lande, erklärt Exper te Lebersorger.<br />
Einerseits haben die Landesjagdverbände und Bezirkshauptmannschaften<br />
so einen klaren Überblick, wie viel Stück welchen Wildes<br />
sich auf ihrem Gebiet aufhält. Überzählige müssen nach den behördlich<br />
vorgegebenen Abschussplänen von den Pächtern der jeweiligen Gebiete<br />
geschossen und der Behörde nachgewiesen werden.<br />
Damit ist gewährleistet, dass niemand aus Jux und Tollerei eine Tierart<br />
ausrottet. Gleichzeitig wird der Bestand in einem Maße gehalten,<br />
das für die Natur auch erträglich ist, für das genug Lebensraum, Rückzug<br />
und Nahrung vorhanden ist.<br />
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