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25 JA HRE €CO JAHRBU CH 1988–2013 - Sparkasse

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Euro im heurigen Jahr. Erst aufmerksame Journalisten schlugen gerade<br />

noch rechtzeitig Alarm. Und nach einem öffentlichen Aufschrei der<br />

Entrüstung wurde das peinliche Missgeschick als schlichter »Irrtum«<br />

abgetan und korrigiert.<br />

So oder so, für viele Bürger ist dieser plötzliche Geldregen eine Frechheit,<br />

da doch im Zuge des Sparpaketes »jeder seinen Beitrag leisten«<br />

sollte. Pensionen wurden eingefroren, Beamtenposten nicht nachbesetzt<br />

und Bausparprämien gekürzt. Selbst die Super-Reichen sollten<br />

höhere Steuern zahlen. Warum nur blieben die Parteien verschont? Hat<br />

die Opposition etwa geschlafen, als sich ÖVP und SPÖ darauf geeinigt<br />

hatten? Nein, das nicht. Zumindest nach außen zeigte man sich auf<br />

einer Linie mit dem Volk. Eva Glawischnig von den Grünen tönte etwa<br />

im Parlament: »Ich halte die Erhöhung der Parteienförderung für nicht<br />

akzeptabel, absolut inakzeptabel!« Und Josef Bucher vom BZÖ tobte:<br />

»Das ist eine entwürdigende Maßnahme für die Steuerzahlerinnen und<br />

Steuerzahler!«<br />

Die Oppositionsparteien waren zwar empört und verweigerten ihre Zustimmung<br />

zum Gesetz, das Geld nahmen sie dann aber trotzdem gerne.<br />

So liegt es seitdem an Faymann, Fekter und Co. die immense Geldflut<br />

mit immer denselben Argumenten zu verteidigen. Diese Rückzugslinie<br />

lautet kurz zusammengefasst: Weil künftig weniger Geld fließt, muss<br />

ab sofort mehr Geld fließen. Alles klar? Wir klären gerne auf. Nur eines<br />

gleich vorweg: Rein rechnerisch fällt diese Argumentation durch sämtliche<br />

Logiktests.<br />

Tatsächlich ist es zunächst so, dass mit dem neuen Gesetz nicht nur<br />

höhere Förderungen, sondern auch strengere Regeln bei der Parteienfinanzierung<br />

eingeführt worden sind. Da wären einmal die bis dato<br />

kaum kontrollierten Spenden. Im Lichte der Telekom-Affäre, zahlreicher<br />

Korruptionsvorwürfe und anderer illegaler Zahlungen müssen<br />

von nun an von allen Parteien Spendenzuwendungen über 3500 Euro<br />

offen gelegt werden – samt Namen und Anschrift des Wohltäters. Gelder<br />

aus dem Ausland dürfen bei Beträgen über <strong>25</strong>00 Euro gar nicht<br />

mehr angenommen werden. Und Einzelspenden ab 50.000 Euro gehören<br />

umgehend dem Rechnungshof gemeldet, der den Namen des Spenders<br />

kundtun muss.<br />

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