25 JA HRE €CO JAHRBU CH 1988–2013 - Sparkasse
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Euro im heurigen Jahr. Erst aufmerksame Journalisten schlugen gerade<br />
noch rechtzeitig Alarm. Und nach einem öffentlichen Aufschrei der<br />
Entrüstung wurde das peinliche Missgeschick als schlichter »Irrtum«<br />
abgetan und korrigiert.<br />
So oder so, für viele Bürger ist dieser plötzliche Geldregen eine Frechheit,<br />
da doch im Zuge des Sparpaketes »jeder seinen Beitrag leisten«<br />
sollte. Pensionen wurden eingefroren, Beamtenposten nicht nachbesetzt<br />
und Bausparprämien gekürzt. Selbst die Super-Reichen sollten<br />
höhere Steuern zahlen. Warum nur blieben die Parteien verschont? Hat<br />
die Opposition etwa geschlafen, als sich ÖVP und SPÖ darauf geeinigt<br />
hatten? Nein, das nicht. Zumindest nach außen zeigte man sich auf<br />
einer Linie mit dem Volk. Eva Glawischnig von den Grünen tönte etwa<br />
im Parlament: »Ich halte die Erhöhung der Parteienförderung für nicht<br />
akzeptabel, absolut inakzeptabel!« Und Josef Bucher vom BZÖ tobte:<br />
»Das ist eine entwürdigende Maßnahme für die Steuerzahlerinnen und<br />
Steuerzahler!«<br />
Die Oppositionsparteien waren zwar empört und verweigerten ihre Zustimmung<br />
zum Gesetz, das Geld nahmen sie dann aber trotzdem gerne.<br />
So liegt es seitdem an Faymann, Fekter und Co. die immense Geldflut<br />
mit immer denselben Argumenten zu verteidigen. Diese Rückzugslinie<br />
lautet kurz zusammengefasst: Weil künftig weniger Geld fließt, muss<br />
ab sofort mehr Geld fließen. Alles klar? Wir klären gerne auf. Nur eines<br />
gleich vorweg: Rein rechnerisch fällt diese Argumentation durch sämtliche<br />
Logiktests.<br />
Tatsächlich ist es zunächst so, dass mit dem neuen Gesetz nicht nur<br />
höhere Förderungen, sondern auch strengere Regeln bei der Parteienfinanzierung<br />
eingeführt worden sind. Da wären einmal die bis dato<br />
kaum kontrollierten Spenden. Im Lichte der Telekom-Affäre, zahlreicher<br />
Korruptionsvorwürfe und anderer illegaler Zahlungen müssen<br />
von nun an von allen Parteien Spendenzuwendungen über 3500 Euro<br />
offen gelegt werden – samt Namen und Anschrift des Wohltäters. Gelder<br />
aus dem Ausland dürfen bei Beträgen über <strong>25</strong>00 Euro gar nicht<br />
mehr angenommen werden. Und Einzelspenden ab 50.000 Euro gehören<br />
umgehend dem Rechnungshof gemeldet, der den Namen des Spenders<br />
kundtun muss.<br />
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