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25 JA HRE €CO JAHRBU CH 1988–2013 - Sparkasse

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ihre Lesbarkeit bis zum Ende der siebenjährigen Aufbewahrungsfrist<br />

gewährleistet. Eine sehr positive neue Regelung, meinen etwa die<br />

Steuerexperten der Kanzlei »BDO Austria«.<br />

Steuerpflichtige, die über einen Internetanschluss<br />

verfügen und die wegen Überschreitens<br />

der Umsatzgrenze von 30.000 Euro zur<br />

Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen<br />

verpflichtet sind, müssen die Jahressteuererklärungen verpflichtend<br />

über »Finanzonline« elektronisch einreichen. Ab 2013 werden in diesen<br />

Fällen auch die Bescheide nur noch elektronisch zugestellt.<br />

Elektronische<br />

Bescheidzustellung<br />

Steuer auf den<br />

Immobilienertrag<br />

Seit 1. April 2012 werden Veräußerungsgewinne<br />

aus Liegenschaften unabhängig von<br />

der Besitzzeit generell mit <strong>25</strong> Prozent Einkommensteuer<br />

belegt. Für private Veräußerungsgewinne<br />

aus Liegenschaften bedeutet dies in den meisten<br />

Fällen eine zusätzliche Steuerbelastung, da ja davor Liegenschaften<br />

ab dem elften Besitzjahr steuerfrei veräußert werden konnten (für die<br />

Veräußerung innerhalb der ersten Jahre mussten für den Gewinn aber<br />

50 Prozent Einkommensteuer bezahlt werden). Für so genannte Altvermögen,<br />

das sind insbesondere Liegenschaften, die bereits vor dem<br />

1. April 2002 angeschafft wurden, gibt es insofern eine Vereinfachung,<br />

als der Veräußerungsgewinn pauschal mit 14 Prozent des Veräußerungserlöses<br />

angenommen werden kann, was bei einem Steuersatz<br />

von <strong>25</strong> Prozent eine effektive Steuerbelastung von 3,5 Prozent ergibt.<br />

Steuerfrei bleibt weiterhin die Veräußerung von Eigenheimen oder<br />

Eigentumswohnungen, die dem Verkäufer seit der Anschaffung für<br />

mindestens zwei Jahre oder innerhalb der letzten zehn Jahre vor der<br />

Veräußerung für mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz<br />

gedient haben (das ist die so genannte Hauptwohnsitzbefreiung).<br />

Auch die Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden ist steuerfrei,<br />

soweit diese nicht vermietet wurden.<br />

Die Anhebung des begünstigten Steuersatzes<br />

für »sonstige Bezüge« tritt in Kraft. Für<br />

die Jahre 2013 bis 2016 (sagt die Regierung<br />

heute) wird die begünstigte Besteuerung von<br />

Solidarabgabe für<br />

höhere Einkommen<br />

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