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25 JA HRE €CO JAHRBU CH 1988–2013 - Sparkasse

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»sonstigen Bezügen« mit sechs Prozent bei Einkünften von mehr als<br />

rund 185.000 Euro brutto pro Jahr (inklusive Sonderzahlungen) nicht<br />

mehr zustehen. Zu diesem Zweck wurde zusätzlich zum begünstigten<br />

Steuersatz von sechs Prozent für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge<br />

(z. B. 13. und 14. Gehalt, Einmalprämien) innerhalb des Jahressechstels<br />

folgende Progressionsstaffel eingeführt:<br />

Steuersätze für steuerpflichtige sonstige, insbesondere<br />

einmalige Bezüge:<br />

für die ersten 620 Euro<br />

0,00 Prozent<br />

für die nächsten 24.380 Euro<br />

6,00 Prozent<br />

für die nächsten <strong>25</strong>.000 Euro<br />

27,00 Prozent<br />

für die nächsten 33.333 Euro<br />

35,75 Prozent<br />

über 83.333 Euro<br />

50,00 Prozent<br />

Dies bedeutet: Bis zu einem Bruttomonatsgehalt von rund 13.200 Euro<br />

ändert sich bei der Besteuerung der »sonstigen Bezüge« nichts. Bei<br />

darüber hinaus gehenden Bezügen wird der 13. und 14. Bezug bis<br />

zu einem Bruttomonatsgehalt von rund <strong>25</strong>.720 Euro mit 27 Prozent<br />

und bis zu einem Bruttomonatsgehalt von rund 42.400 mit 35,75 Prozent<br />

besteuert. Wer darüber liegt, zahlt einen Spitzensteuersatz von<br />

50 Prozent.<br />

Kürzung des Gewinnfreibetrages<br />

Parallel dazu wird für einkommensteuerpflichtige Unternehmer der<br />

13-prozentige Gewinnfreibetrag für Gewinne ab 175.000 Euro wie folgt<br />

reduziert:<br />

für Gewinne zwischen 175.000 und 350.000 auf 7 Prozent<br />

für Gewinne zwischen 350.000 und 580.000 auf 4,5 Prozent<br />

Die Höchstbemessung für Sozialversicherungsbeiträge<br />

erhöht sich ab 2013 nicht nur<br />

Sozialversicherung:<br />

Die neuen Werte 2013 um die Aufwertungszahl, sondern auch um<br />

zusätzliche 90 Euro pro Monat. Das heißt, die<br />

Höchstbemessungsgrundlage p. a. erhöht sich von 59.220 Euro auf<br />

62.160 Euro. Das bedeutet mehr Geld in die Sozialversicherungskassen,<br />

jedoch auch eventuell einen etwas höheren Pensionsanspruch.<br />

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