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Jahresgutachten 2000/01 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

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Drucksache 14/4792 – 88 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode<br />

Tabelle 27<br />

Lohn und Produktivität<br />

Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH<br />

1997 1998 1999 <strong>2000</strong> 1)<br />

Tarifverdienste je<br />

Stunde 2) ..................... + 1,5 + 2,0 + 2,8 + 2,2<br />

Effektivverdienste je<br />

Stunde 2) ..................... + 1,2 + 1,3 + 1,9 + 2,8<br />

Stundenproduktivität 3) . + 1,9 + 0,9 + 0,9 + 3,0<br />

Erwerbstätigenproduktivität<br />

....................... + 1,6 + 1,1 + 0,5 + 1,4<br />

Reale Arbeitskosten 5) ... + 0,3 – 0,2 + 0,6 + 3,0<br />

Reale Nettoverdienste 6) – 2,8 – 0,1 + 1,1 + 1,6<br />

1) Eigene Schätzung. – 2) Quelle: DIW. – 3) Bruttoinlandsprodukt in<br />

Preisen von 1995 je geleistete Erwerbstätigenstunde. – 4) Bruttoinlandsprodukt<br />

in Preisen von 1995 je Erwerbstätigen. – 5) Arbeitsentgelt<br />

plus kalkulatorischer Unternehmerlohn (dabei wird unterstellt,<br />

dass jeder Selbständige/mithelfende Familienangehörige das durchschnittliche<br />

Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers erhält) je geleistete<br />

Erwerbstätigenstunde, preisbereinigt mit dem Deflator des Bruttoinlandsprodukts.<br />

– 6) Nettoarbeitsentgelt plus kalkulatorischer Unternehmerlohn<br />

(Berechnung siehe Fußnote 5) je geleistete Erwerbstätigenstunde,<br />

preisbereinigt mit dem Preisindex für die Lebenshaltung<br />

aller privaten Haushalte.<br />

141. Der Pilotabschluss in der diesjährigen Tarifrunde<br />

war der Tarifvertrag der Chemischen Industrie Westdeutschlands.<br />

Dort setzten die Tarifvertragsparteien<br />

durch moderate Lohnerhöhungen mit längeren als sonst<br />

üblichen Laufzeiten ein wichtiges Signal. Nachfolgend<br />

wurden auch in einer Reihe anderer Wirtschaftszweige<br />

maßvolle Tarifabschlüsse mit einer mehr als einjährigen<br />

Laufzeit getätigt (Tabelle 28, Seiten 89 ff.). Den Verhandlungspartnern<br />

der Kautschukindustrie kam die<br />

Führerschaft bei den Regelungen zum gleitenden Übergang<br />

in den vorgezogenen Ruhestand zu. Im Vorfeld <strong>zur</strong><br />

Tarifrunde hatte es hierzu eine lebhafte Diskussion gegeben.<br />

Insbesondere die Industriegewerkschaft Metall<br />

hatte für ihr Konzept einer „Rente mit 60“ geworben;<br />

dabei sollten aus einem Tariffonds, gespeist aus Einzahlungen<br />

der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, kompensierende<br />

Zahlungen an Frühverrentete geleistet werden<br />

(JG 99 Ziffer 381). Zum vorherrschenden Instrument<br />

entwickelte sich dann aber eine erweiterte Altersteilzeit.<br />

Hierbei fördert die Bundesanstalt für Arbeit für längstens<br />

sechs Jahre die Teilzeitarbeit älterer Arbeitnehmer<br />

durch Aufstockungsbeträge, wenn die Unternehmen<br />

den frei gewordenen Arbeitsplatz mit einem versicherungspflichtig<br />

beschäftigten Arbeitnehmer – dies kann<br />

ein Arbeitsloser, ein Arbeitnehmer, der seine Ausbildung<br />

beendet hat, oder bei Kleinunternehmen ein Auszubildender<br />

sein – wiederbesetzen. Die meisten Branchen<br />

sehen in den auf die Altersteilzeit angepassten<br />

Tarifverträgen keine Regelung zum Ausgleich von<br />

Einkommenseinbußen bei einem vorzeitigen Ausscheiden<br />

eines Arbeitnehmers vor. Einige Branchen,<br />

so die Textil- und Bekleidungsindustrie, die Metallund<br />

Elektroindustrie, die Chemische Industrie und die<br />

Eisen- und Stahlindustrie, vereinbarten dagegen Abfindungsregelungen.<br />

Das Bundeskabinett verabschiedete am 15. März <strong>2000</strong> eine<br />

Gesetzesnovelle zum Altersteilzeitgesetz, die Mitte des Jahres<br />

in Kraft trat. An diese Regelungen passte der Abschluss der<br />

Chemischen Industrie den bereits zuvor für diesen Wirtschaftszweig<br />

bestehenden Tarifvertrag <strong>zur</strong> Altersteilzeit an<br />

und verlängerte seine Laufzeit bis zum Ende des Jahres 2009.<br />

In Altersteilzeit beschäftigten Arbeitnehmern in der Chemischen<br />

Industrie wird nunmehr bei einem vorzeitigen Ausscheiden<br />

aus dem Erwerbsleben für versicherungsmathematische<br />

Rentenabschläge eine Abfindung gewährt, die für<br />

maximal 48 Monate gezahlt wird. Die Berechnung dieser Abfindung<br />

ist gestaffelt. Tagschicht-Arbeitnehmer erhalten für<br />

jeden Monat bis zum 65. Lebensjahr 450 DM, Arbeitnehmer<br />

im Zwei-Schicht-System oder in teilkontinuierlicher Schichtarbeit<br />

550 DM und solche im vollkontinuierlichen Schichtsystem<br />

750 DM. Die Beträge für Teilzeit-Beschäftigte werden<br />

anteilig ermittelt. Zusätzlich wird durch den Tarifvertrag die<br />

Altersvorsorge um 264 DM pro Jahr aufgestockt. Dieser bietet<br />

auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, vermögenswirksame<br />

Leistungen zum Aufbau einer zusätzlichen betrieblichen<br />

Altersvorsorge zu nutzen. Statt wie zuvor 936 DM<br />

beziehen die Arbeitnehmer nunmehr 1 200 DM. Für Arbeitnehmer,<br />

die dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen, wird<br />

das Urlaubsgeld um 264 DM erhöht.<br />

In der Metall- und Elektroindustrie wurde zum gleitenden<br />

Übergang in den vorgezogenen Ruhestand das Konzept der<br />

„Beschäftigungsbrücke“ entworfen. Im Tarifbezirk Nordrhein-Westfalen<br />

kam es <strong>zur</strong> ersten Einigung. Die hier getroffenen<br />

Regelungen wurden in den übrigen Bezirken ohne wesentliche<br />

Änderungen übernommen. Auch in der Metall- und<br />

Elektroindustrie wurden im Vorgriff auf die Gesetzesnovelle<br />

der Bundesregierung die Regelungen <strong>zur</strong> Altersteilzeit verändert;<br />

darüber hinaus wurden sie bis zum 30. April 2003<br />

verlängert. Gemäß dem eigenständigen Tarifvertrag <strong>zur</strong><br />

„Beschäftigungsbrücke“ haben Arbeitnehmer ab dem 57.<br />

Lebensjahr einen Anspruch auf bis zu sechs Jahren verblockter<br />

Altersteilzeit, bei der Beschäftigung und Freistellung<br />

in zusammenhängenden Zeitblöcken genommen werden.<br />

Eine Freistellung muss spätestens mit der Vollendung des 60.<br />

Lebensjahres beginnen. Wenn ein Arbeitsverhältnis vor dem<br />

65. Lebensjahr des Arbeitnehmers endet, erhält dieser wie im<br />

Falle der Chemischen Industrie eine Abfindung, deren Berechnung<br />

hier aber nicht gestaffelt ist. Für jeden Monat, der<br />

einem Arbeitnehmer zum Anspruch auf eine ungeminderte<br />

Altersrente fehlt, werden 450 DM gezahlt, höchstens jedoch<br />

für 48 Monate. Zum Zwecke eines Überforderungsschutzes<br />

kann die Altersteilzeit im Sinne der „Beschäftigungsbrücke“<br />

unter bestimmten Voraussetzungen verweigert werden. Dies<br />

ist insbesondere dann möglich, wenn insgesamt 4 vH oder<br />

mehr – ab dem 1. Mai 2002 dann insgesamt 5 vH – der Arbeitnehmer<br />

eines Betriebs hiervon Gebrauch machen. Bei<br />

Arbeitnehmern mit – aus der Sicht eines Arbeitgebers –<br />

Schlüsselqualifikationen kann dieser den Beginn der Altersteilzeit<br />

um bis zu sechs Monate verschieben oder den Anspruch<br />

auf unverblockte Altersteilzeit beschränken. Der Tarifvertrag<br />

<strong>zur</strong> „Beschäftigungsbrücke“ gilt seit dem 1. Mai<br />

<strong>2000</strong> und kann erstmals zum 30. April 2003 gekündigt werden.<br />

142. In Ostdeutschland stiegen die Tarifverdienste,<br />

gewichtet mit der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer<br />

und auf Stundenbasis berechnet, im Ganzen um<br />

durchschnittlich 2,3 vH an. Wieder gab es in verschiedenen<br />

Bereichen Vereinbarungen über eine weitere<br />

Angleichung der Ostverdienste an das jeweilige Westniveau,<br />

so im Kfz-Gewerbe Ost-Berlins und Branden-

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