Jahresgutachten 2000/01 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...
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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11 – Drucksache 14/4792<br />
Zusatzversorgung. Bevor der Weg dieser Langfriststrategie<br />
gegangen werden kann, sind allerdings<br />
einige ungelöste Probleme zu beheben. Neben der<br />
Definition des durch die Mindestversicherung abgedeckten<br />
Leistungskatalogs ist dies insbesondere die<br />
Portabilität der Alterungsrückstellungen. Außerdem<br />
ist zu beachten, dass dem Gewinn an Zielgenauigkeit<br />
bei der gesundheitspolitisch motivierten Umverteilung<br />
die direkten und indirekten Verteilungswirkungen<br />
der notwendigen Steuererhöhungen<br />
gegenüber stehen.<br />
– Beim systemevolutorischen Ansatz wird versucht,<br />
die gesundheitspolitischen Reformziele zu erreichen,<br />
indem das bestehende System wettbewerbsorientiert<br />
weiterentwickelt wird. Damit kann dieser Ansatz<br />
schrittweise implementiert werden, was seine Umsetzungschancen<br />
im politischen Prozess erhöhen<br />
dürfte. Mögliche Reformschritte sind beispielsweise<br />
die weitere Begrenzung des Leistungskatalogs durch<br />
Negativlisten und der Einsatz von Behandlungsleitlinien<br />
im Rahmen der evidenzbasierten Medizin, die<br />
Steuerfinanzierung „versicherungsfremder Leistungen“,<br />
die Verringerung nicht präventiver Arztbesuche,<br />
beispielsweise durch eine Praxisgebühr, der<br />
Übergang von der Einzelleistungsvergütung zu<br />
Kopf- und Fallpauschalen, der Ausbau der integrierten<br />
Versorgung und die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs.<br />
Auch die Ausweitung und Stabilisierung<br />
der Beitragsgrundlagen sind bei diesem<br />
Ansatz in Betracht zu ziehen. Der Gesetzgeber ist<br />
durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes<br />
vom März dieses Jahres ohnehin angehalten, die Finanzierungsgrundlagen<br />
der Gesetzlichen Krankenkassen<br />
zu überprüfen. Eine nachhaltige Entlastung<br />
der Gesetzlichen Krankenversicherung wird dadurch<br />
aber nur dann erreicht, wenn für den Kreis der bisherigen<br />
Leistungsempfänger zum Beispiel auch die<br />
Vermögenseinkommen einbezogen werden. Das<br />
Streichen der Exit-Option an der Beitragsbemessungsgrenze<br />
oder die Überführung der derzeitigen<br />
Arbeitnehmerversicherung in eine Erwerbstätigenoder<br />
Bürgerversicherung entspricht zwar dem Ziel<br />
einer nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip finanzierten<br />
Grundversicherung, erweitert jedoch auch den<br />
Umfang der Leistungsberechtigten. Mit einer Streichung<br />
der Exit-Option an der Beitragsbemessungsgrenze<br />
kommt es allerdings nicht mehr zu der gegenwärtigen<br />
Entmischung der Risiken zu Lasten der<br />
Gesetzlichen Krankenkassen.<br />
Ein Mitglied des Sachverständigenrates, Horst Siebert,<br />
spricht sich dagegen aus, die Exit-Option zu streichen.<br />
Dies nimmt den Versicherten Wahlmöglichkeiten,<br />
schränkt den Wettbewerb im Gesamtsystem ein und<br />
führt im Sinne der Pfadabhängigkeit weiter weg von einer<br />
äquivalenzorientierten Reform des Gesundheitswesens.<br />
Dies gilt auch für die Einbeziehung der Nicht-<br />
Lohneinkommen (Ziffer 483). So weit die Meinung<br />
dieses Ratsmitglieds.<br />
Finanzpolitik: Die wachstumsfreundliche<br />
Orientierung beibehalten<br />
(Ziffern 356 ff.)<br />
24. Die Finanzpolitik wird auch im Jahre 20<strong>01</strong> vor<br />
folgenden Aufgaben stehen:<br />
– Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung, um die<br />
Rahmenbedingungen für Investitionen und für die<br />
Leistungsbereitschaft zu verbessern und damit Voraussetzungen<br />
für höheres Wachstum und mehr Beschäftigung<br />
zu schaffen;<br />
– Konsolidierung des öffentlichen Haushalts, um die<br />
Zinsausgaben zu senken und damit finanzpolitische<br />
Spielräume zu gewinnen und die Belastungen<br />
zukünftiger Generationen zu vermindern;<br />
– Reform der Finanzverfassung, um die Eigenverantwortung<br />
der einzelnen Gebietskörperschaften im föderativen<br />
System zu stärken, die Kompetenzen klar<br />
abzugrenzen und damit den effizienten Einsatz öffentlichen<br />
Geldes zu sichern.<br />
In den ersten beiden Bereichen sind im letzten Jahr<br />
wichtige Schritte getan worden. Diese Linie ist nun<br />
konsequent fortzuführen. Nach wie vor ungelöst sind<br />
dagegen die Fragen der Finanzverfassung. Hier besteht<br />
nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom<br />
11. November 1999 sogar akuter Handlungsbedarf.<br />
25. Die seit 1994 kontrovers geführte Diskussion um<br />
die Reform der Einkommen- und Körperschaftsteuer,<br />
die zu einer Blockade bei den steuerpolitischen Entscheidungen<br />
geführt hatte, ist zu einem Ende gekommen.<br />
Damit sind verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen<br />
für die nächsten Jahre gesetzt worden. Das<br />
sollte bei Unternehmen und Bürgern die Vertrauensbasis<br />
für mehr Investitionen, Wachstum und Beschäftigung<br />
legen.<br />
Die Steuersätze bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer<br />
sind erheblich und auf ein im internationalen<br />
Vergleich übliches Niveau abgesenkt, die Attraktivität<br />
des Investitionsstandorts Deutschland ist<br />
dadurch verbessert worden. Zwar sind die Richtung der<br />
Reform und die beträchtliche Entlastung der Privaten<br />
zu begrüßen, aber der dabei verfolgte konzeptionelle<br />
Ansatz hat Schwachstellen, die insbesondere durch die<br />
unterschiedliche Belastung der ausgeschütteten und<br />
der einbehaltenen Gewinne der Körperschaften und<br />
durch die nach der Rechtsform differenzierende Besteuerung<br />
hervorgerufen werden.<br />
26. Da sich die steuerpolitische Debatte in den letzten<br />
Jahren auf die Reform der Einkommensteuer und der<br />
Körperschaftsteuer konzentriert hat, ist aus dem Blick<br />
geraten, dass auch andere steuerpolitische Fragen <strong>zur</strong><br />
Lösung anstehen:<br />
– Das gilt einmal für die Besteuerung der Alterseinkünfte,<br />
hierbei insbesondere für die Rentenzahlungen<br />
aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Unter