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Jahresgutachten 2000/01 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11 – Drucksache 14/4792<br />

Zusatzversorgung. Bevor der Weg dieser Langfriststrategie<br />

gegangen werden kann, sind allerdings<br />

einige ungelöste Probleme zu beheben. Neben der<br />

Definition des durch die Mindestversicherung abgedeckten<br />

Leistungskatalogs ist dies insbesondere die<br />

Portabilität der Alterungsrückstellungen. Außerdem<br />

ist zu beachten, dass dem Gewinn an Zielgenauigkeit<br />

bei der gesundheitspolitisch motivierten Umverteilung<br />

die direkten und indirekten Verteilungswirkungen<br />

der notwendigen Steuererhöhungen<br />

gegenüber stehen.<br />

– Beim systemevolutorischen Ansatz wird versucht,<br />

die gesundheitspolitischen Reformziele zu erreichen,<br />

indem das bestehende System wettbewerbsorientiert<br />

weiterentwickelt wird. Damit kann dieser Ansatz<br />

schrittweise implementiert werden, was seine Umsetzungschancen<br />

im politischen Prozess erhöhen<br />

dürfte. Mögliche Reformschritte sind beispielsweise<br />

die weitere Begrenzung des Leistungskatalogs durch<br />

Negativlisten und der Einsatz von Behandlungsleitlinien<br />

im Rahmen der evidenzbasierten Medizin, die<br />

Steuerfinanzierung „versicherungsfremder Leistungen“,<br />

die Verringerung nicht präventiver Arztbesuche,<br />

beispielsweise durch eine Praxisgebühr, der<br />

Übergang von der Einzelleistungsvergütung zu<br />

Kopf- und Fallpauschalen, der Ausbau der integrierten<br />

Versorgung und die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs.<br />

Auch die Ausweitung und Stabilisierung<br />

der Beitragsgrundlagen sind bei diesem<br />

Ansatz in Betracht zu ziehen. Der Gesetzgeber ist<br />

durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes<br />

vom März dieses Jahres ohnehin angehalten, die Finanzierungsgrundlagen<br />

der Gesetzlichen Krankenkassen<br />

zu überprüfen. Eine nachhaltige Entlastung<br />

der Gesetzlichen Krankenversicherung wird dadurch<br />

aber nur dann erreicht, wenn für den Kreis der bisherigen<br />

Leistungsempfänger zum Beispiel auch die<br />

Vermögenseinkommen einbezogen werden. Das<br />

Streichen der Exit-Option an der Beitragsbemessungsgrenze<br />

oder die Überführung der derzeitigen<br />

Arbeitnehmerversicherung in eine Erwerbstätigenoder<br />

Bürgerversicherung entspricht zwar dem Ziel<br />

einer nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip finanzierten<br />

Grundversicherung, erweitert jedoch auch den<br />

Umfang der Leistungsberechtigten. Mit einer Streichung<br />

der Exit-Option an der Beitragsbemessungsgrenze<br />

kommt es allerdings nicht mehr zu der gegenwärtigen<br />

Entmischung der Risiken zu Lasten der<br />

Gesetzlichen Krankenkassen.<br />

Ein Mitglied des Sachverständigenrates, Horst Siebert,<br />

spricht sich dagegen aus, die Exit-Option zu streichen.<br />

Dies nimmt den Versicherten Wahlmöglichkeiten,<br />

schränkt den Wettbewerb im Gesamtsystem ein und<br />

führt im Sinne der Pfadabhängigkeit weiter weg von einer<br />

äquivalenzorientierten Reform des Gesundheitswesens.<br />

Dies gilt auch für die Einbeziehung der Nicht-<br />

Lohneinkommen (Ziffer 483). So weit die Meinung<br />

dieses Ratsmitglieds.<br />

Finanzpolitik: Die wachstumsfreundliche<br />

Orientierung beibehalten<br />

(Ziffern 356 ff.)<br />

24. Die Finanzpolitik wird auch im Jahre 20<strong>01</strong> vor<br />

folgenden Aufgaben stehen:<br />

– Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung, um die<br />

Rahmenbedingungen für Investitionen und für die<br />

Leistungsbereitschaft zu verbessern und damit Voraussetzungen<br />

für höheres Wachstum und mehr Beschäftigung<br />

zu schaffen;<br />

– Konsolidierung des öffentlichen Haushalts, um die<br />

Zinsausgaben zu senken und damit finanzpolitische<br />

Spielräume zu gewinnen und die Belastungen<br />

zukünftiger Generationen zu vermindern;<br />

– Reform der Finanzverfassung, um die Eigenverantwortung<br />

der einzelnen Gebietskörperschaften im föderativen<br />

System zu stärken, die Kompetenzen klar<br />

abzugrenzen und damit den effizienten Einsatz öffentlichen<br />

Geldes zu sichern.<br />

In den ersten beiden Bereichen sind im letzten Jahr<br />

wichtige Schritte getan worden. Diese Linie ist nun<br />

konsequent fortzuführen. Nach wie vor ungelöst sind<br />

dagegen die Fragen der Finanzverfassung. Hier besteht<br />

nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom<br />

11. November 1999 sogar akuter Handlungsbedarf.<br />

25. Die seit 1994 kontrovers geführte Diskussion um<br />

die Reform der Einkommen- und Körperschaftsteuer,<br />

die zu einer Blockade bei den steuerpolitischen Entscheidungen<br />

geführt hatte, ist zu einem Ende gekommen.<br />

Damit sind verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen<br />

für die nächsten Jahre gesetzt worden. Das<br />

sollte bei Unternehmen und Bürgern die Vertrauensbasis<br />

für mehr Investitionen, Wachstum und Beschäftigung<br />

legen.<br />

Die Steuersätze bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer<br />

sind erheblich und auf ein im internationalen<br />

Vergleich übliches Niveau abgesenkt, die Attraktivität<br />

des Investitionsstandorts Deutschland ist<br />

dadurch verbessert worden. Zwar sind die Richtung der<br />

Reform und die beträchtliche Entlastung der Privaten<br />

zu begrüßen, aber der dabei verfolgte konzeptionelle<br />

Ansatz hat Schwachstellen, die insbesondere durch die<br />

unterschiedliche Belastung der ausgeschütteten und<br />

der einbehaltenen Gewinne der Körperschaften und<br />

durch die nach der Rechtsform differenzierende Besteuerung<br />

hervorgerufen werden.<br />

26. Da sich die steuerpolitische Debatte in den letzten<br />

Jahren auf die Reform der Einkommensteuer und der<br />

Körperschaftsteuer konzentriert hat, ist aus dem Blick<br />

geraten, dass auch andere steuerpolitische Fragen <strong>zur</strong><br />

Lösung anstehen:<br />

– Das gilt einmal für die Besteuerung der Alterseinkünfte,<br />

hierbei insbesondere für die Rentenzahlungen<br />

aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Unter

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