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Jahresgutachten 2000/01 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

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Drucksache 14/4792 – 102 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode<br />

Bruttoinlandsprodukt, so dass die um Transfers (Kindergeld,<br />

Eigenheimzulage und Investitionszulage) bereinigte<br />

finanzstatistische Steuerquote auf 25,1 vH zunahm<br />

(Tabelle 34). Beeinflusst wurde die Entwicklung<br />

unter anderem durch den starken Anstieg des Aufkommens<br />

aus der veranlagten Einkommensteuer, der nichtveranlagten<br />

Steuern vom Ertrag, der Körperschaftsteuer<br />

und dem Zinsabschlag. Eine überdurchschnittliche Zunahme<br />

des Steueraufkommens war auch bei der Mineralölsteuer<br />

und bei der Stromsteuer zu verzeichnen.<br />

Stark zugenommen hat auch das Umsatzsteueraufkommen,<br />

was zum Teil ebenfalls durch die Fortsetzung der<br />

ökologischen Steuerreform bedingt war. Ein geringer<br />

Anstieg war hingegen beim Lohnsteueraufkommen zu<br />

beobachten. Dämpfend auf das Gesamtaufkommen<br />

wirkten der leichte Rückgang der Gewerbesteuer und<br />

der deutliche Rückgang des Aufkommens aus der<br />

Kraftfahrzeugsteuer und der Grunderwerbsteuer.<br />

155. Das kassenmäßige Aufkommen der Steuern vom<br />

Einkommen – Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer,<br />

Zinsabschlag, nicht veranlagte Steuern vom Ertrag,<br />

Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag –<br />

stieg um rund 5,0 vH. Das gesamte Bruttoaufkommen<br />

der Lohn- und Einkommensteuer erhöhte sich zwar um<br />

3,9 vH, aber die kräftige Zunahme der Eigenheimzulage<br />

und des Kindergelds, welche beide mit dem Aufkommen<br />

der Lohn- und Einkommensteuer verrechnet<br />

werden (JG 96 Ziffer 155), dämpfte die Zunahme des<br />

kassenmäßigen Aufkommens (3,3 vH). Ebenso nahm<br />

das Volumen der Investitionszulage zu, die mit dem<br />

Aufkommen aus der Einkommensteuer beziehungsweise<br />

der Körperschaftsteuer saldiert wird.<br />

– Das kassenmäßige Aufkommen der Lohnsteuer<br />

nahm im Jahre <strong>2000</strong> mit 1,8 vH wieder stärker als<br />

im Vorjahr zu. Ein noch größerer Anstieg des Lohn-<br />

Tabelle 34<br />

Kassenmäßiges Aufkommen wichtiger Steuerarten<br />

Steuerart<br />

1997 1998 1999 <strong>2000</strong> 1) 1997 1998 1999 <strong>2000</strong> 1)<br />

Mrd DM<br />

Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH<br />

Steuern vom Einkommen........ 339,7 360,8 382,7 402,0 – 1,2 + 6,2 + 6,1 + 5,0<br />

Lohnsteuer, insgesamt 2) ....... 248,7 258,3 261,7 266,5 – 1,0 + 3,9 + 1,3 + 1,8<br />

Veranlagte Einkommensteuer 3) 5,8 11,1 21,3 25,9 – 50,4 + 92,9 + 91,6 + 21,5<br />

Nicht veranlagte Steuern<br />

vom Ertrag ........................ 14,7 22,7 22,1 25,8 + 10,1 + 54,8 – 2,8 + 16,8<br />

Zinsabschlag ........................ 11,4 11,9 11,8 13,9 – 5,9 + 4,3 – 0,6 + 17,8<br />

Körperschaftsteuer ............... 33,3 36,2 43,7 46,7 + 12,9 + 8,8 + 20,8 + 6,8<br />

Solidaritätszuschlag ............. 25,9 20,6 22,0 23,3 – 0,8 – 20,6 + 7,2 + 5,8<br />

Gewerbesteuer, insgesamt ....... 48,6 50,5 52,9 52,7 + 6,0 + 3,9 + 4,8 – 0,5<br />

Umsatzsteuer 4) ......................... 240,9 250,2 268,3 277,1 + 1,6 + 3,9 + 7,2 + 3,3<br />

Mineralölsteuer ....................... 66,0 66,7 74,8 a) 84,8 a) – 3,3 + 1,0 + 12,2 a) + 13,3 a)<br />

Tabaksteuer............................. 21,2 21,7 22,8 23,0 + 2,2 + 2,3 + 5,3 + 1,0<br />

Versicherungsteuer ................. 14,1 14,0 13,9 14,2 – 1,5 – 1,2 – 0,2 + 2,0<br />

Kraftfahrzeugsteuer................. 14,4 15,2 13,8 13,6 + 4,9 + 5,2 – 9,3 – 1,3<br />

Grunderwerbsteuer.................. 9,1 10,8 11,8 10,7 + 42,8 + 17,9 + 10,1 – 10,0<br />

Erbschaftsteuer........................ 4,1 4,8 6,0 6,0 + 0,2 + 18,4 + 24,3 + 0,0<br />

Vermögensteuer ...................... 1,8 1,1 1,1 0,8 – 80,6 – 39,5 – 1,1 – 23,8<br />

Gesamtsteueraufkommen ........ 797,2 833,0 886,1 924,2 – 0,4 + 4,5 + 6,4 + 4,3<br />

Nachrichtlich:<br />

Steuerquote 5) ........................ 21,7 22,0 22,9 23,2 X X X X<br />

„Bereinigte“ Steuerquote 6) .. 23,2 23,6 24,6 25,1 X X X X<br />

1) Eigene Schätzung. – 2) Seit dem Jahre 1996 wird das Kindergeld mit dem Lohnsteueraufkommen saldiert (JG 96 Ziffer 155). – 3) Bruttoaufkommen<br />

abzüglich der Erstattungen nach § 46 EStG (Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit), der Erstattungen<br />

des Bundesamtes der Finanzen, der Investitionszulagen und der Eigenheimzulage. – 4) Einschließlich Einfuhrumsatzsteuer. – 5) Steuereinnahmen<br />

in Relation zum nominalen Bruttoinlandsprodukt in vH. – 6) „Bereinigte“ Steuereinnahmen (Steuereinnahmen plus<br />

Investitionszulagen <strong>zur</strong> Körperschaftsteuer und Einkommensteuer, Eigenheimzulage, Bergmannsprämien, Arbeitnehmerzulage Berlin und<br />

Kindergeld) in Relation zum nominalen Bruttoinlandsprodukt in vH. – a) Einschließlich Stromsteuer.

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