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Jahresgutachten 2000/01 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 97 – Drucksache 14/4792<br />

Kasten 3<br />

UMTS-Lizenzen: Verfahren und Ergebnisse<br />

Im Jahre <strong>2000</strong> haben zahlreiche Länder Lizenzen des Mobilfunkstandards der dritten Generation vergeben. Dieser<br />

UMTS-Standard (Universal Mobile Telecommunication System) soll ab dem Jahre 2002 etabliert werden; er erlaubt,<br />

Datenmengen mit einer höheren Geschwindigkeit zu übermitteln. Hierdurch erschließen sich der Mobiltelephonie<br />

künftig neue Anwendungsfelder, wie beispielsweise die Übertragung von Videosequenzen und ein schnellerer<br />

Zugang zum Internet.<br />

Die Frequenzlizenzen wurden in Europa nach unterschiedlichen Regeln vergeben. Es fanden sowohl Auktionen<br />

als auch Ausschreibungen statt. Versteigerungsverfahren, wie in Deutschland praktiziert, sind wegen ihrer Transparenz<br />

und Effizienz einer freihändigen Vergabe oder einem Ausschreibungsverfahren vorzuziehen.<br />

Bei Auktionen werden vier Grundtypen unterschieden:<br />

– Einstufige Höchstpreis-Auktion: Jeder Bieter darf lediglich ein verdecktes Angebot abgeben; das höchste Gebot<br />

erhält den Zuschlag.<br />

– Mehrstufige englische Auktion: Sie startet mit einem Mindestgebot, das die Bieter sukzessive erhöhen; sie<br />

endet, wenn kein neues Höchstgebot mehr eingeht.<br />

– Mehrstufige holländische Auktion: Sie kehrt das englische Verfahren um; von einem anfangs gesetzten<br />

Höchstgebot reduziert der Auktionator den Preis solange, bis ein erstes Angebot vorliegt.<br />

– Einstufige Auktion zum zweithöchsten Preis: Das höchste Gebot erhält den Zuschlag, allerdings zum Preis des<br />

zweithöchsten Angebots.<br />

Ein bedeutsames Element eines Auktionsverfahrens ist das Mindestinkrement, das die minimale Preiszunahme für<br />

das nächst höhere Gebot festlegt. Dies kann ein absoluter Betrag oder ein Prozentsatz einer zuvor festgelegten<br />

Bemessungsgröße sein, beispielsweise des bisherigen Höchstgebots. Sowohl der Betrag als auch die Regel für die<br />

Bemessung des Mindestinkrements können über die Zeit variieren. Mit zunehmender Höhe des Mindestinkrements<br />

verkürzt sich die Dauer der Auktion und vergrößert sich die Wahrscheinlichkeit, dass das Resultat von den<br />

jeweiligen maximalen Zahlungsbereitschaften der Bieter abweicht.<br />

In Deutschland hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post das mehrstufige englische Auktionsverfahren<br />

angewandt. Versteigert wurden sechs Lizenzen mit einer Laufzeit von je 20 Jahren unter der Bedingung,<br />

dass sie nach Erwerb (anders als zum Beispiel im Vereinigten Königreich) nicht verkauft werden dürfen,<br />

sowie zusätzlich fünf Frequenzpakete. Das Mindestinkrement lag zu Beginn der Versteigerung bei 10 vH des<br />

vorangegangenen Höchstgebots. Es verringerte sich im Laufe der Auktion auf 5 vH und später auf 2 vH. Absprachen<br />

unter den Bietern waren unter Androhung hoher finanzieller Sanktionen verboten.<br />

Die Auktion erbrachte nach einem knapp dreiwöchigen Verlauf für den Bund einen Erlös von 99,4 Mrd DM. Von<br />

den zwölf zugelassenen Bewerbern nahmen letztlich sieben Unternehmen oder Unternehmensgemeinschaften aus<br />

dem In- und Ausland am Auktionsverfahren teil. Die gesamte Versteigerung wurde in zwei Abschnitte geteilt. Im<br />

ersten wurden nach 173 Auktionsrunden die sechs Lizenzen für insgesamt 98,8 Mrd DM vergeben. Im zweiten<br />

Abschnitt, in dem nochmals fünf Frequenzpakete mit dem Ziel versteigert wurden, den Unternehmen zusätzliche<br />

Kapazitäten <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen, waren nur erfolgreiche Bieter des ersten Versteigerungsabschnitts zugelassen.<br />

Der zweite Abschnitt endete nach neun Runden mit einem Versteigerungserlös von knapp 0,6 Mrd DM.<br />

An der Versteigerung der Lizenzen in Deutschland war im Vorfeld kritisiert worden, dass im Gegensatz <strong>zur</strong><br />

Vorgehensweise im Vereinigten Königreich keine Lizenz für Neueinsteiger reserviert wurde, sodass das bestehende<br />

Oligopol auf dem Markt der mobilen Telekommunikation zementiert würde. Die Versteigerung hat gezeigt,<br />

dass Neueinsteiger auch ohne Bevorzugung im Auktionsdesign bei der Lizenzvergabe durchaus zum Zuge kommen<br />

können.

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