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Jahresgutachten 2000/01 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207 – Drucksache 14/4792<br />

Entwicklung des Bundeshaushalts nach dem Finanzplan <strong>2000</strong> bis 2004 1)<br />

Mrd DM<br />

Tabelle 55<br />

Ist Soll Finanzplanung<br />

1999 <strong>2000</strong> 20<strong>01</strong> 2002 2003 2004<br />

Einnahmen............................................ 431,5 429,2 432,5 444,9 464,1 481,8<br />

Veränderung in vH 2) ......................... 7,8 – 0,5 0,8 2,9 4,3 3,8<br />

Ausgaben .............................................. 482,8 478,8 478,7 487,7 495,2 502,5<br />

Veränderung in vH 2) ......................... 5,7 – 0,8 0,0 1,9 1,5 1,5<br />

darunter:<br />

nach Ausgabearten:<br />

Investitionsausgaben ............................ 56,0 57,5 54,6 53,1 52,1 52,1<br />

darunter: Gewährleistungen.............. 2,7 5,0 5,0 5,0 6,0 6,0<br />

Zinsausgaben ....................................... 80,4 78,5 81,6 85,5 88,9 96,4<br />

nach Aufgabenbereichen:<br />

Ausgaben für den Arbeitsmarkt............ 41,5 33,5 23,2 23,1 22,8 22,5<br />

Ausgaben für die Rentenversicherung<br />

der Arbeiter und Angestellten,<br />

knappschaftliche Rentenversicherung ... 118,3 127,0 137,0 142,8 152,0 155,9<br />

Finanzierungsdefizit............................. 51,3 49,6 46,2 42,8 31,1 20,7<br />

1) Stand September <strong>2000</strong>.<br />

2) Veränderung gegenüber dem Vorjahr.<br />

Quelle: BMF<br />

388. Die finanzwirtschaftliche Situation des Jahres<br />

<strong>2000</strong> wurde durch die außergewöhnlich hohen Erlöse<br />

aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen überlagert.<br />

Während der Bundesminister der Finanzen in die Haushaltsplanung<br />

lediglich einen Betrag von 20 Mrd DM eingesetzt<br />

hatte, ergaben sich schließlich 99,4 Mrd DM.<br />

Um die Verwendung dieser Erlöse – für Ausgabenerhöhungen,<br />

Steuersenkungen oder Schuldentilgung –<br />

hat es eine intensive Diskussion gegeben. Dabei muss<br />

berücksichtigt werden, dass es sich bei den UMTS-Erlösen<br />

um einmalige Einnahmen handelt; mithin dürfen<br />

damit finanzierte Ausgabenerhöhungen oder Steuersenkungen<br />

auch nur einmalige Haushaltsbelastungen<br />

darstellen; es dürfen sich daraus keine Belastungen für<br />

spätere Haushaltsjahre ergeben. So wäre es sicher vertretbar<br />

gewesen, bereits beschlossene Steuersenkungen<br />

vorzuziehen; dagegen hätten zusätzliche Steuersenkungen<br />

– wie oft gefordert – grundsätzlich nicht infrage<br />

kommen können. Ebenso kann man einmalige<br />

Ausgabenerhöhungen (etwa im Investitionsbereich)<br />

zwar befürworten; alle Erfahrung spricht aber dafür,<br />

dass damit Folgekosten verbunden sind. Vor allem wird<br />

es schwer sein, einmalige Ausgabenerhöhungen im<br />

nächsten Jahr wieder rückgängig zu machen. Der politische<br />

Druck auf (zumindest) Beibehaltung eines gegebenen<br />

Ausgabenniveaus ist erfahrungsgemäß immens.<br />

Von daher ist es zu begrüßen, dass sich die Bundesregierung<br />

entschieden hat, die UMTS-Erlöse voll für die<br />

Schuldentilgung einzusetzen.<br />

Die UMTS-Erlöse sind dem Bund zugeflossen. Dies haben<br />

die meisten Länder so auch akzeptiert. Umstritten ist<br />

dagegen, ob die Bundesländer an den laufenden Zinseinsparungen,<br />

die der Bund aufgrund der Schuldentilgung<br />

verwirklichen kann, partizipieren sollen. Dies wird<br />

von den Bundesländern mit folgender Argumentation gefordert:<br />

Die Ausgaben der Unternehmen, die die Lizenzen<br />

erhalten haben, können über die Nutzungsdauer, also<br />

einen Zeitraum von 20 Jahren, abgeschrieben werden<br />

und mindern somit das Aufkommen aus der Einkommenund<br />

Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer, das<br />

zum Teil auch den Ländern und ihren Gemeinden zufließt.<br />

Infolgedessen tragen die Länder und Gemeinden<br />

auch einen Teil der Belastungen, während sie an den Erlösen<br />

nicht beteiligt sind. Sie wollen deshalb zumindest<br />

an den Zinseinsparungen partizipieren. Wie sich im Ergebnis<br />

Vorteile und Nachteile bei den einzelnen Körperschaften<br />

endgültig niederschlagen, lässt sich nicht eindeutig<br />

festlegen. Unterschiedliche Entwicklungen der<br />

Ausgaben und Einnahmen auf den verschiedenen Ebenen<br />

des föderativen Staates sollten gemäß der Verfassung<br />

über die vertikale Verteilung des Umsatzsteueraufkommens<br />

ausgeglichen werden. Die Forderung der Bundesländer,<br />

für die Einnahmenausfälle entschädigt zu werden,<br />

sollte deshalb im Zuge der ohnehin anstehenden Verhandlungen<br />

über die Neuregelung des Finanzausgleichs<br />

entschieden werden (Ziffern 390 ff.).<br />

389. Die dem Bund entstehenden Zinseinsparungen<br />

können grundsätzlich für eine Erhöhung anderer Aus-

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