Jahresgutachten 2000/01 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...
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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207 – Drucksache 14/4792<br />
Entwicklung des Bundeshaushalts nach dem Finanzplan <strong>2000</strong> bis 2004 1)<br />
Mrd DM<br />
Tabelle 55<br />
Ist Soll Finanzplanung<br />
1999 <strong>2000</strong> 20<strong>01</strong> 2002 2003 2004<br />
Einnahmen............................................ 431,5 429,2 432,5 444,9 464,1 481,8<br />
Veränderung in vH 2) ......................... 7,8 – 0,5 0,8 2,9 4,3 3,8<br />
Ausgaben .............................................. 482,8 478,8 478,7 487,7 495,2 502,5<br />
Veränderung in vH 2) ......................... 5,7 – 0,8 0,0 1,9 1,5 1,5<br />
darunter:<br />
nach Ausgabearten:<br />
Investitionsausgaben ............................ 56,0 57,5 54,6 53,1 52,1 52,1<br />
darunter: Gewährleistungen.............. 2,7 5,0 5,0 5,0 6,0 6,0<br />
Zinsausgaben ....................................... 80,4 78,5 81,6 85,5 88,9 96,4<br />
nach Aufgabenbereichen:<br />
Ausgaben für den Arbeitsmarkt............ 41,5 33,5 23,2 23,1 22,8 22,5<br />
Ausgaben für die Rentenversicherung<br />
der Arbeiter und Angestellten,<br />
knappschaftliche Rentenversicherung ... 118,3 127,0 137,0 142,8 152,0 155,9<br />
Finanzierungsdefizit............................. 51,3 49,6 46,2 42,8 31,1 20,7<br />
1) Stand September <strong>2000</strong>.<br />
2) Veränderung gegenüber dem Vorjahr.<br />
Quelle: BMF<br />
388. Die finanzwirtschaftliche Situation des Jahres<br />
<strong>2000</strong> wurde durch die außergewöhnlich hohen Erlöse<br />
aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen überlagert.<br />
Während der Bundesminister der Finanzen in die Haushaltsplanung<br />
lediglich einen Betrag von 20 Mrd DM eingesetzt<br />
hatte, ergaben sich schließlich 99,4 Mrd DM.<br />
Um die Verwendung dieser Erlöse – für Ausgabenerhöhungen,<br />
Steuersenkungen oder Schuldentilgung –<br />
hat es eine intensive Diskussion gegeben. Dabei muss<br />
berücksichtigt werden, dass es sich bei den UMTS-Erlösen<br />
um einmalige Einnahmen handelt; mithin dürfen<br />
damit finanzierte Ausgabenerhöhungen oder Steuersenkungen<br />
auch nur einmalige Haushaltsbelastungen<br />
darstellen; es dürfen sich daraus keine Belastungen für<br />
spätere Haushaltsjahre ergeben. So wäre es sicher vertretbar<br />
gewesen, bereits beschlossene Steuersenkungen<br />
vorzuziehen; dagegen hätten zusätzliche Steuersenkungen<br />
– wie oft gefordert – grundsätzlich nicht infrage<br />
kommen können. Ebenso kann man einmalige<br />
Ausgabenerhöhungen (etwa im Investitionsbereich)<br />
zwar befürworten; alle Erfahrung spricht aber dafür,<br />
dass damit Folgekosten verbunden sind. Vor allem wird<br />
es schwer sein, einmalige Ausgabenerhöhungen im<br />
nächsten Jahr wieder rückgängig zu machen. Der politische<br />
Druck auf (zumindest) Beibehaltung eines gegebenen<br />
Ausgabenniveaus ist erfahrungsgemäß immens.<br />
Von daher ist es zu begrüßen, dass sich die Bundesregierung<br />
entschieden hat, die UMTS-Erlöse voll für die<br />
Schuldentilgung einzusetzen.<br />
Die UMTS-Erlöse sind dem Bund zugeflossen. Dies haben<br />
die meisten Länder so auch akzeptiert. Umstritten ist<br />
dagegen, ob die Bundesländer an den laufenden Zinseinsparungen,<br />
die der Bund aufgrund der Schuldentilgung<br />
verwirklichen kann, partizipieren sollen. Dies wird<br />
von den Bundesländern mit folgender Argumentation gefordert:<br />
Die Ausgaben der Unternehmen, die die Lizenzen<br />
erhalten haben, können über die Nutzungsdauer, also<br />
einen Zeitraum von 20 Jahren, abgeschrieben werden<br />
und mindern somit das Aufkommen aus der Einkommenund<br />
Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer, das<br />
zum Teil auch den Ländern und ihren Gemeinden zufließt.<br />
Infolgedessen tragen die Länder und Gemeinden<br />
auch einen Teil der Belastungen, während sie an den Erlösen<br />
nicht beteiligt sind. Sie wollen deshalb zumindest<br />
an den Zinseinsparungen partizipieren. Wie sich im Ergebnis<br />
Vorteile und Nachteile bei den einzelnen Körperschaften<br />
endgültig niederschlagen, lässt sich nicht eindeutig<br />
festlegen. Unterschiedliche Entwicklungen der<br />
Ausgaben und Einnahmen auf den verschiedenen Ebenen<br />
des föderativen Staates sollten gemäß der Verfassung<br />
über die vertikale Verteilung des Umsatzsteueraufkommens<br />
ausgeglichen werden. Die Forderung der Bundesländer,<br />
für die Einnahmenausfälle entschädigt zu werden,<br />
sollte deshalb im Zuge der ohnehin anstehenden Verhandlungen<br />
über die Neuregelung des Finanzausgleichs<br />
entschieden werden (Ziffern 390 ff.).<br />
389. Die dem Bund entstehenden Zinseinsparungen<br />
können grundsätzlich für eine Erhöhung anderer Aus-