19.06.2014 Aufrufe

Jahresgutachten 2000/01 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

Jahresgutachten 2000/01 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

Jahresgutachten 2000/01 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 231 – Drucksache 14/4792<br />

gungsniveau über das gegenwärtige Sicherungsziel<br />

dauerhaft ansteigen. Dies gilt allerdings, um es zu wiederholen,<br />

nur für diejenigen, die im gewünschten Maße<br />

Altersvorsorge betreiben (Tabelle 60).<br />

Von den Leistungsrücknahmen sind alle Rentenversicherten<br />

betroffen. Da aber aufgrund der Freiwilligkeit<br />

des Vorsorgesparens nicht alle den Förderanreizen folgen<br />

werden oder können, stellt das von der Regierung<br />

ausgewiesene Gesamtversorgungsniveau in Höhe von<br />

72,6 vH im Jahre 2030 kein staatlich garantiertes Sicherungsziel<br />

dar (Tabelle 58 Seite 224). Dieses Absicherungsniveau<br />

kann nur von denjenigen erreicht werden,<br />

die freiwillig und in dem gewünschten und<br />

geförderten Umfang Privatvorsorge betreiben. Dieses<br />

Gesamtversorgungsniveau hat somit lediglich den<br />

Charakter einer politischen Wunschvorstellung und, da<br />

die Regierung sich nicht zu einer Pflicht <strong>zur</strong> Altersvorsorge<br />

entscheiden konnte, nicht die gleiche Flächendeckung<br />

wie die spürbaren Einschränkungen bei den<br />

Sozialrenten.<br />

Robustheit der Ergebnisse<br />

452. Niemand kann auch nur halbwegs sichere Projektionen<br />

über einen Zeitraum von 30 Jahren anstellen.<br />

Dennoch ist es wichtig zu prüfen, wie robust die Reformergebnisse<br />

in Bezug auf die Beitragssätze für den<br />

Fall sind, dass sich die zugrunde gelegten ökonomischen<br />

und demographischen Annahmen verändern. Als<br />

die wichtigsten Parameter können neben der demographischen<br />

Entwicklung, die Annahmen hinsichtlich der<br />

Löhne, der Beschäftigten und der Arbeitslosenzahlen<br />

sowie der Beiträge <strong>zur</strong> Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

und <strong>zur</strong> Gesetzlichen Pflegeversicherung angesehen<br />

werden (Tabelle 61, Seite 232).<br />

453. Abweichungen vom unterstellten Pfad der Lohnentwicklung<br />

haben nur einen geringen Einfluss auf die<br />

Projektionsergebnisse: Eine Entgeltsteigerung um 1 vH-<br />

Punkt führt derzeit zu Beitragsmehreinnahmen im ersten<br />

Jahr in den alten Bundesländern von 2,5 Mrd DM<br />

und in den neuen Bundesländern von 0,5 Mrd DM. Im<br />

Folgejahr wird der Entgelteffekt des ersten Jahres<br />

durch die Rentenanpassung <strong>zur</strong> Hälfte und ab dem<br />

zweiten Folgejahr voll kompensiert. Aufgrund des<br />

Time-lags zwischen Lohn- und Anpassungseffekt führt<br />

eine Entgeltänderung, sei es eine Erhöhung oder eine<br />

Verringerung um einen Prozentpunkt lediglich zu<br />

einem Basiseffekt in der Größenordnung von 0,1 bis<br />

0,2 Beitragssatzpunkten. Das bedeutet, die Prognosen<br />

über den erwarteten Zeitpfad des Beitragssatzes würden<br />

Tabelle 60<br />

Rentenreform <strong>2000</strong>:<br />

Wirkungen der kapitalgedeckten zusätzlichen Altersvorsorge<br />

für die Jahre 2030 und 2055 1)<br />

DM<br />

Gesamtversorgung 3)<br />

Jahr<br />

Kapitalstock bei<br />

durchgängiger<br />

Beitragsleistung 2)<br />

Kapitalrente<br />

Rente aus der<br />

Gesetzlichen<br />

Rentenversicherung<br />

insgesamt<br />

Anteil der Kapitalrente<br />

in vH der Gesamtversorgung<br />

Zinssatz 4 % 2)<br />

2030 146 391 588 4 469 5 057 11,6<br />

2055 571 424 2 295 9 357 11 652 19,7<br />

Zinssatz 5 % 2)<br />

2030 167 770 749 4 469 5 218 14,4<br />

2055 725 373 3 240 9 357 12 597 25,7<br />

1) Gemäß Diskussionsentwurf der Bundesregierung <strong>zur</strong> Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung und <strong>zur</strong> Förderung des Aufbaus eines<br />

kapitalgedeckten Vermögens <strong>zur</strong> Altersvorsorge (Altersvermögensaufbaugesetz – AVAG); nach dem Stand: 22. September <strong>2000</strong>; für einen<br />

Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Bruttoverdienst und eigenen Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge beginnend mit 0,5 vH<br />

des Bruttoentgelts (bis maximal <strong>zur</strong> Beitragsbemessungsgrenze) im Jahre 20<strong>01</strong> ansteigend bis 4 vH in den Jahren 2008 und danach.<br />

2) Verzinsung des Kapitalstocks 4% / 5% abzüglich eines Verwaltungskostenabschlags von jeweils 10 vH. Anstieg des Bruttoentgelts 3 vH<br />

jährlich.<br />

3) Bruttomonatsbeträge. Rentenlaufzeiten: 18 Jahre Versichertenrente, 10 Jahre Hinterbliebenenrente. Anpassung der Kapitalrente wie die der<br />

GRV-Rente.<br />

Quelle für Grundzahlen: BMA

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!