Jahresgutachten 2000/01 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...
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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 231 – Drucksache 14/4792<br />
gungsniveau über das gegenwärtige Sicherungsziel<br />
dauerhaft ansteigen. Dies gilt allerdings, um es zu wiederholen,<br />
nur für diejenigen, die im gewünschten Maße<br />
Altersvorsorge betreiben (Tabelle 60).<br />
Von den Leistungsrücknahmen sind alle Rentenversicherten<br />
betroffen. Da aber aufgrund der Freiwilligkeit<br />
des Vorsorgesparens nicht alle den Förderanreizen folgen<br />
werden oder können, stellt das von der Regierung<br />
ausgewiesene Gesamtversorgungsniveau in Höhe von<br />
72,6 vH im Jahre 2030 kein staatlich garantiertes Sicherungsziel<br />
dar (Tabelle 58 Seite 224). Dieses Absicherungsniveau<br />
kann nur von denjenigen erreicht werden,<br />
die freiwillig und in dem gewünschten und<br />
geförderten Umfang Privatvorsorge betreiben. Dieses<br />
Gesamtversorgungsniveau hat somit lediglich den<br />
Charakter einer politischen Wunschvorstellung und, da<br />
die Regierung sich nicht zu einer Pflicht <strong>zur</strong> Altersvorsorge<br />
entscheiden konnte, nicht die gleiche Flächendeckung<br />
wie die spürbaren Einschränkungen bei den<br />
Sozialrenten.<br />
Robustheit der Ergebnisse<br />
452. Niemand kann auch nur halbwegs sichere Projektionen<br />
über einen Zeitraum von 30 Jahren anstellen.<br />
Dennoch ist es wichtig zu prüfen, wie robust die Reformergebnisse<br />
in Bezug auf die Beitragssätze für den<br />
Fall sind, dass sich die zugrunde gelegten ökonomischen<br />
und demographischen Annahmen verändern. Als<br />
die wichtigsten Parameter können neben der demographischen<br />
Entwicklung, die Annahmen hinsichtlich der<br />
Löhne, der Beschäftigten und der Arbeitslosenzahlen<br />
sowie der Beiträge <strong>zur</strong> Gesetzlichen Krankenversicherung<br />
und <strong>zur</strong> Gesetzlichen Pflegeversicherung angesehen<br />
werden (Tabelle 61, Seite 232).<br />
453. Abweichungen vom unterstellten Pfad der Lohnentwicklung<br />
haben nur einen geringen Einfluss auf die<br />
Projektionsergebnisse: Eine Entgeltsteigerung um 1 vH-<br />
Punkt führt derzeit zu Beitragsmehreinnahmen im ersten<br />
Jahr in den alten Bundesländern von 2,5 Mrd DM<br />
und in den neuen Bundesländern von 0,5 Mrd DM. Im<br />
Folgejahr wird der Entgelteffekt des ersten Jahres<br />
durch die Rentenanpassung <strong>zur</strong> Hälfte und ab dem<br />
zweiten Folgejahr voll kompensiert. Aufgrund des<br />
Time-lags zwischen Lohn- und Anpassungseffekt führt<br />
eine Entgeltänderung, sei es eine Erhöhung oder eine<br />
Verringerung um einen Prozentpunkt lediglich zu<br />
einem Basiseffekt in der Größenordnung von 0,1 bis<br />
0,2 Beitragssatzpunkten. Das bedeutet, die Prognosen<br />
über den erwarteten Zeitpfad des Beitragssatzes würden<br />
Tabelle 60<br />
Rentenreform <strong>2000</strong>:<br />
Wirkungen der kapitalgedeckten zusätzlichen Altersvorsorge<br />
für die Jahre 2030 und 2055 1)<br />
DM<br />
Gesamtversorgung 3)<br />
Jahr<br />
Kapitalstock bei<br />
durchgängiger<br />
Beitragsleistung 2)<br />
Kapitalrente<br />
Rente aus der<br />
Gesetzlichen<br />
Rentenversicherung<br />
insgesamt<br />
Anteil der Kapitalrente<br />
in vH der Gesamtversorgung<br />
Zinssatz 4 % 2)<br />
2030 146 391 588 4 469 5 057 11,6<br />
2055 571 424 2 295 9 357 11 652 19,7<br />
Zinssatz 5 % 2)<br />
2030 167 770 749 4 469 5 218 14,4<br />
2055 725 373 3 240 9 357 12 597 25,7<br />
1) Gemäß Diskussionsentwurf der Bundesregierung <strong>zur</strong> Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung und <strong>zur</strong> Förderung des Aufbaus eines<br />
kapitalgedeckten Vermögens <strong>zur</strong> Altersvorsorge (Altersvermögensaufbaugesetz – AVAG); nach dem Stand: 22. September <strong>2000</strong>; für einen<br />
Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Bruttoverdienst und eigenen Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge beginnend mit 0,5 vH<br />
des Bruttoentgelts (bis maximal <strong>zur</strong> Beitragsbemessungsgrenze) im Jahre 20<strong>01</strong> ansteigend bis 4 vH in den Jahren 2008 und danach.<br />
2) Verzinsung des Kapitalstocks 4% / 5% abzüglich eines Verwaltungskostenabschlags von jeweils 10 vH. Anstieg des Bruttoentgelts 3 vH<br />
jährlich.<br />
3) Bruttomonatsbeträge. Rentenlaufzeiten: 18 Jahre Versichertenrente, 10 Jahre Hinterbliebenenrente. Anpassung der Kapitalrente wie die der<br />
GRV-Rente.<br />
Quelle für Grundzahlen: BMA