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Jahresgutachten 2000/01 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 107 – Drucksache 14/4792<br />

Schaubild 26<br />

Steuersatz<br />

vH<br />

60<br />

Grenzsteuersätze und Durchschnittssteuersätze<br />

der Einkommensteuertarife ab dem Jahre <strong>2000</strong> 1)<br />

Grenzsteuersätze<br />

50<br />

Tarif <strong>2000</strong><br />

Tarif 20<strong>01</strong>/2002<br />

Tarif 2003/2004<br />

Tarif 2005<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

Durchschnittssteuersätze<br />

Tarif <strong>2000</strong><br />

Tarif 20<strong>01</strong>/2002<br />

Tarif 2003/2004<br />

Tarif 2005<br />

0<br />

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130<br />

Zu versteuerndes Einkommen in Tausend DM<br />

1) Grundtabelle; gemäß Steuersenkungsgesetz und Steuersenkungsergänzungsgesetz.<br />

SR <strong>2000</strong> - 12 - 0591<br />

Quelle: BMF<br />

166. Als Maßnahmen der Gegenfinanzierung ist einerseits<br />

eine Beschränkung der degressiven Abschreibung<br />

für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />

von 30 vH auf 20 vH beschlossen worden.<br />

Andererseits wird die steuerliche Nutzungsdauer für<br />

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den amtlichen<br />

Abschreibungstabellen im Verwaltungsweg neu<br />

festgelegt und dabei überwiegend verlängert, was im<br />

Einklang mit mehreren Entscheidungen des Bundesfinanzhofs<br />

steht, die Abschreibungsfristen an der technischen<br />

Nutzungsdauer der Güter zu orientieren. Die<br />

linearen Abschreibungssätze für Gebäude im Betriebsvermögen<br />

werden von 4 vH auf 3 vH reduziert.<br />

167. Als weitere Maßnahme des Steuersenkungsgesetzes<br />

wird der Einkommensteuertarif auf Euro-Basis<br />

umgestellt. In diesem Zusammenhang wird auf die Stufung<br />

der Lohnsteuertabellen verzichtet, sodass die umfangreichen<br />

amtlichen Tabellenwerke künftig entbehrlich<br />

sind. Ferner erhält die Finanzverwaltung ab dem<br />

Jahre 2002 das Recht, auf elektronisch geführte Buchführungsunterlagen<br />

der Unternehmen im Rahmen von<br />

Betriebsprüfungen vor Ort zuzugreifen. Um Personenunternehmen<br />

Umstrukturierungen durch die steuerneutrale<br />

Übertragung stiller Reserven zu erleichtern, wird<br />

der im Jahre 1999 abgeschaffte „Mitunternehmererlass“<br />

wieder eingeführt. Dieser regelt die steuerliche<br />

Behandlung von Betriebsvermögensübertragungen eines<br />

Mitunternehmers.<br />

168. Die Nettosteuerentlastung nach dem Steuersenkungsgesetz<br />

ist beachtlich (Tabelle 36, Seite ...). Im<br />

Rechnungsjahr 2005 resultiert nach Berechnungen des<br />

Bundesministeriums der Finanzen eine Entlastung von<br />

insgesamt 62,8 Mrd DM. Davon entfallen 32,1 Mrd<br />

DM auf private Haushalte, 23,4 Mrd DM auf den Mittelstand<br />

und 7,3 Mrd DM auf Großunternehmen. Im<br />

Jahre 20<strong>01</strong> erwartet das Bundesministerium Steuermindereinnahmen<br />

in Höhe von 45,4 Mrd DM, die sich<br />

zu rund einem Drittel aus der Reform des Einkommensteuertarifs<br />

ergeben. In den Jahren von 2002 bis 2004<br />

kommt es zwar zu geringeren, aber dennoch beträchtlichen<br />

zusätzlichen Steuermindereinnahmen.

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