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Jahresgutachten 2000/01 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 239 – Drucksache 14/4792<br />

468. In Deutschland gibt es keine allgemeine Versicherungspflicht.<br />

Dennoch sind 91 vH der Bevölkerung<br />

in der Bundesrepublik Deutschland über die etwa<br />

400 gesetzlichen Krankenkassen abgesichert. Über<br />

8,9 vH der Bevölkerung sind ausschließlich Mitglieder<br />

einer der etwa 50 privaten Krankenversicherungen,<br />

und nur etwa 0,2 vH der Bevölkerung, das heißt<br />

weniger als 150 000 Personen, haben keinen Krankenversicherungsschutz.<br />

Dieser hohe Absicherungsgrad<br />

ist ein außerordentlich positiver Befund. Die<br />

überragende Bedeutung der gesetzlichen Krankenkassen<br />

ist das Ergebnis der staatlichen Entscheidung, dass<br />

nahezu alle abhängig Beschäftigten (mit Ausnahme<br />

der Beamten) mit einem Lohneinkommen bis <strong>zur</strong> Beitragsbemessungsgrenze<br />

(<strong>zur</strong>zeit in Westdeutschland<br />

6 450 DM) sowie die Empfänger von Lohnersatzleistungen,<br />

das heißt Arbeitslose und Rentner, aber auch<br />

die Bezieher von Sozialhilfe, über eine gesetzliche<br />

Krankenkasse abgesichert und zudem auch die nicht<br />

erwerbstätigen Familienangehörigen dieser Versicherten<br />

in den Versicherungsschutz einbezogen sind. Alle<br />

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse haben einen<br />

vollen Anspruch auf die Leistungen des Gesundheitssystems,<br />

und als Folge des Versicherungscharakters<br />

gibt es keine Bedürftigkeitsprüfungen.<br />

Im Gegensatz zu privaten Krankenversicherungen, die<br />

nach dem Äquivalenzprinzip finanziert werden und in<br />

denen – zumindest dem Prinzip nach – die Beiträge,<br />

präziser Versicherungsprämien, nach dem durch Alter,<br />

Geschlecht und Gesundheitszustand bestimmten Risikoprofil<br />

der Versicherten kalkuliert werden, bemessen<br />

sich die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen<br />

bis <strong>zur</strong> Bemessungsgrenze grundsätzlich nach dem<br />

(Lohn-)Einkommen des beitragspflichtigen Mitglieds.<br />

Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen<br />

basiert somit auf einer Ausformung des Leistungsfähigkeitsprinzips,<br />

es besteht deshalb keine Beziehung<br />

zwischen der Höhe der Beiträge und den Leistungsansprüchen.<br />

Schaubild 42<br />

Struktur der Ausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

1999 1) Ärztliche Behandlung<br />

Verwaltungs- und<br />

Verfahrenskosten 2)<br />

15,09 Mrd DM<br />

(5,9 vH)<br />

41,44 Mrd DM<br />

(16,2 vH)<br />

Übrige Leistungsausgaben<br />

3)<br />

42,33 Mrd DM<br />

(16,5 vH)<br />

Zahnärztliche Behandlung,<br />

Zahnersatz<br />

21,44 Mrd DM<br />

(8,4 vH)<br />

Krankengeld<br />

13,98 Mrd DM<br />

(5,5 vH)<br />

256,05<br />

Mrd DM<br />

Arzneien aus Apotheken 4)<br />

36,23 Mrd DM<br />

(14,1 vH)<br />

Krankenhausbehandlung<br />

85,55 Mrd DM<br />

(33,4 vH)<br />

1) Ohne Risikostrukturausgleich. Vorläufige Ergebnisse aus den vier Quartalsangaben des Jahres.– 2) Einschließlich Vermögens- und sonstige Aufwendungen.–<br />

3) Kuren, Fahrkosten, häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel, Schwangerschaft/Mutterschaft, Sterbegeld und sonstige Leistungen.– 4) Einschließlich<br />

Verband-, Heil- und Hilfsmittel.<br />

Quelle: BMG<br />

SR <strong>2000</strong> - 12 - 0586

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