Jahresgutachten 2000/01 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...
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Drucksache 14/4792 – 110 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode<br />
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen<br />
Wirtschaftsstruktur“ hat unter den Gemeinschaftsaufgaben<br />
nach Artikel 91a GG mit 2,79 Mrd DM im<br />
Jahre 1999 das höchste finanzielle Gewicht. Sie wurde<br />
zu etwa 90 vH für Vorhaben in den neuen Bundesländern<br />
eingesetzt. Diese unterschiedliche regionale Verteilung<br />
drückte sich auch in einem Variationskoeffizienten von<br />
1,28 aus. Für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung<br />
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ gab der<br />
Bund im Jahre 1999 einen Betrag von 1,68 Mrd DM aus.<br />
Gemessen am Anteil an der Bevölkerung flossen auch<br />
die Leistungen dieser Gemeinschaftsaufgabe je Einwohner<br />
gesehen in einem starken Maße in die neuen<br />
Bundesländer. Das Volumen der Gemeinschaftsaufgabe<br />
„Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich<br />
der Hochschulkliniken“ betrug 2,0 Mrd DM im Jahre<br />
1999. Die Leistungen aus dieser Gemeinschaftsaufgabe<br />
je Einwohner an die neuen Bundesländer sind zwar etwas<br />
höher als im Bundesdurchschnitt, aber die regionale<br />
Verteilung – gemessen am Variationskoeffizienten – war<br />
deutlich gleichmäßiger als bei den anderen Gemeinschaftsaufgaben<br />
nach Artikel 91a GG.<br />
Die Leistungen des Bundes <strong>zur</strong> Förderung der Großforschung<br />
und der wissenschaftlichen Forschung schlugen<br />
im Jahre 1999 mit zusammen 5,61 Mrd DM zu Buche.<br />
Dabei signalisiert der Variationskoeffizient, dass sich<br />
die Leistungen für die wissenschaftliche Forschung regional<br />
gleichmäßig verteilen. In diesem Posten sind die<br />
Zuweisungen des Bundes an die Max-Planck-Gesellschaft<br />
<strong>zur</strong> Förderung der Wissenschaften, an die Deutsche<br />
Forschungsgemeinschaft, an die Fraunhofer-Gesellschaft<br />
<strong>zur</strong> Förderung der angewandten Forschung<br />
und an die gemeinsam mit den Ländern finanzierten<br />
Institute der Gottfried-Leibnitz-Gesellschaft enthalten.<br />
Demgegenüber war die Förderung der Großforschung<br />
deutlich ungleichmäßiger verteilt. Die unterschiedliche<br />
regionale Verteilung der Leistungen in dieser Kategorie<br />
spiegelt die verschiedenen Standorte der Großforschungseinrichtungen<br />
der Helmholtz-Gesellschaft wider.<br />
Das Volumen der Geldleistungen war im Jahre 1999<br />
durch die Zahlungen des Bundes für Erziehungsgeld<br />
dominiert (6,88 Mrd DM). Diese Zahlungen verteilten<br />
sich regional sehr gleichmäßig; sie hatten mit 0,10 den<br />
niedrigsten Variationskoeffizienten aller Mischfinanzierungen.<br />
Bei den Leistungen im Rahmen des Wohngelds,<br />
die mit 3,93 Mrd DM im Jahre 1999 ebenfalls<br />
beachtliche Größenordnungen erreichten, ist die regionale<br />
Verteilung je Einwohner über die Flächenländer<br />
annähernd so gleichmäßig wie bei den Leistungen für<br />
das Erziehungsgeld. Allerdings erhielten hier die Stadtstaaten<br />
deutlich höhere Leistungen, dies war durch einen<br />
größeren Anteil wohngeldberechtigter Einwohner<br />
in diesen Bundesländern determiniert. Auffällig ist,<br />
dass Berlin unter den Stadtstaaten den letzten Rang einnimmt;<br />
dies war vermutlich auf das im Vergleich zu<br />
Hamburg und Bremen günstigere Mietpreisniveau<br />
<strong>zur</strong>ückzuführen. Ein weiterer Schwerpunkt der Zuweisungen<br />
des Bundes lag mit etwa 1,56 Mrd DM im Jahre<br />
1999 bei der regional ebenfalls relativ gleichmäßig verteilten<br />
Ausbildungsförderung. Im Jahre <strong>2000</strong> werden<br />
diese Leistungen des Bundes allerdings um rund 25 vH<br />
<strong>zur</strong>ückgehen, was auf die Streichung des Bundesanteils<br />
bei den Darlehenszahlungen für Studierende <strong>zur</strong>ückzuführen<br />
ist.<br />
Bei den Finanzhilfen des Bundes überwogen im Jahre<br />
1999 mit etwa 5,74 Mrd DM die Leistungen im Zusammenhang<br />
mit dem Investitionsförderungsgesetz<br />
Aufbau Ost. Bei den Zuweisungen <strong>zur</strong> Gemeindeverkehrsfinanzierung<br />
in Höhe von 2,98 Mrd DM war die<br />
regionale Verteilung sehr gleichmäßig. Das gilt auch<br />
für Zahlungen für den sozialen Wohnungsbau, die etwa<br />
2,64 Mrd DM ausmachten; allerdings erhielten die<br />
neuen Bundesländer etwas höhere Zuweisungen. Die<br />
Finanzhilfen für den Städtebau können wiederum als<br />
Förderinstrument für die neuen Bundesländer identifiziert<br />
werden; bei dieser Kategorie der Mischfinanzierungen<br />
bekamen die neuen Bundesländer das Gros der<br />
Zuweisungen von insgesamt 0,61 Mrd DM. Das<br />
Volumen der Regionalisierungsmittel für den öffentlichen<br />
Personennahverkehr erreichte im Jahre 1999 mit<br />
11,98 Mrd DM eine beachtliche Größenordnung und<br />
streute relativ wenig.<br />
Insgesamt hatten die Mischfinanzierungen im Jahre<br />
1999 ein Volumen von 48,82 Mrd DM, wovon 40,2 vH<br />
auf die neuen Bundesländer entfielen. Zum Vergleich:<br />
Über die Instrumente des Länderfinanzausgleichs werden<br />
rund 56 Mrd DM verteilt (Ziffern 394 ff.). Über<br />
Mischfinanzierungen kommen den neuen Bundesländern<br />
insbesondere die folgenden Zuweisungen des Bundes<br />
zugute: die Gemeinschaftsaufgaben Verbesserung<br />
der regionalen Wirtschaftsstruktur, Verbesserung der<br />
Agrarstruktur und des Küstenschutzes und die Finanzhilfen<br />
Städtebauförderung sowie Investitionsförderung<br />
Aufbau Ost. Jedoch partizipierten auch die alten Bundesländer<br />
in erheblichem Maße an den Zahlungen des<br />
Bundes. In der Summe aller betrachteten Mischfinanzierungen<br />
wurden den westdeutschen Flächenländern<br />
Beträge zwischen 425 DM und 473 DM je Einwohner<br />
zugewiesen. Demgegenüber bekamen die Stadtstaaten<br />
Hamburg und Bremen 612 DM beziehungsweise<br />
656 DM je Einwohner. Bei den ostdeutschen Bundesländern<br />
erreichten die Zuweisungen Größenordnungen<br />
von 1 082 DM bis 1 231 DM je Einwohner.<br />
171. Der Sachverständigenrat hat sich in den vergangenen<br />
Jahren zu den Mischfinanzierungstatbeständen<br />
mehrfach kritisch geäußert (vor allem JG 90 Ziffern<br />
445 ff.). Eine Beibehaltung der Mischfinanzierung ist<br />
nur dann geboten, wenn Projekte finanziert werden sollen,<br />
die im Sinne gesamtstaatlicher Zielsetzungen wirkungsvoll<br />
sind. Mischfinanzierungsvorhaben können<br />
mit überregionalen Spill-over-Effekten begründet werden,<br />
sofern diese nicht anderweitig internalisiert werden<br />
können. Allerdings dürfte die Abgrenzung solcher<br />
Projekte nicht trennscharf möglich sein. Grundsätzlich<br />
haben die meisten staatlichen Leistungen, wenn sie dezentral<br />
angeboten werden, Spill-over-Effekte. Eine