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Jahresgutachten 2000/01 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

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Drucksache 14/4792 – 110 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode<br />

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen<br />

Wirtschaftsstruktur“ hat unter den Gemeinschaftsaufgaben<br />

nach Artikel 91a GG mit 2,79 Mrd DM im<br />

Jahre 1999 das höchste finanzielle Gewicht. Sie wurde<br />

zu etwa 90 vH für Vorhaben in den neuen Bundesländern<br />

eingesetzt. Diese unterschiedliche regionale Verteilung<br />

drückte sich auch in einem Variationskoeffizienten von<br />

1,28 aus. Für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung<br />

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ gab der<br />

Bund im Jahre 1999 einen Betrag von 1,68 Mrd DM aus.<br />

Gemessen am Anteil an der Bevölkerung flossen auch<br />

die Leistungen dieser Gemeinschaftsaufgabe je Einwohner<br />

gesehen in einem starken Maße in die neuen<br />

Bundesländer. Das Volumen der Gemeinschaftsaufgabe<br />

„Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich<br />

der Hochschulkliniken“ betrug 2,0 Mrd DM im Jahre<br />

1999. Die Leistungen aus dieser Gemeinschaftsaufgabe<br />

je Einwohner an die neuen Bundesländer sind zwar etwas<br />

höher als im Bundesdurchschnitt, aber die regionale<br />

Verteilung – gemessen am Variationskoeffizienten – war<br />

deutlich gleichmäßiger als bei den anderen Gemeinschaftsaufgaben<br />

nach Artikel 91a GG.<br />

Die Leistungen des Bundes <strong>zur</strong> Förderung der Großforschung<br />

und der wissenschaftlichen Forschung schlugen<br />

im Jahre 1999 mit zusammen 5,61 Mrd DM zu Buche.<br />

Dabei signalisiert der Variationskoeffizient, dass sich<br />

die Leistungen für die wissenschaftliche Forschung regional<br />

gleichmäßig verteilen. In diesem Posten sind die<br />

Zuweisungen des Bundes an die Max-Planck-Gesellschaft<br />

<strong>zur</strong> Förderung der Wissenschaften, an die Deutsche<br />

Forschungsgemeinschaft, an die Fraunhofer-Gesellschaft<br />

<strong>zur</strong> Förderung der angewandten Forschung<br />

und an die gemeinsam mit den Ländern finanzierten<br />

Institute der Gottfried-Leibnitz-Gesellschaft enthalten.<br />

Demgegenüber war die Förderung der Großforschung<br />

deutlich ungleichmäßiger verteilt. Die unterschiedliche<br />

regionale Verteilung der Leistungen in dieser Kategorie<br />

spiegelt die verschiedenen Standorte der Großforschungseinrichtungen<br />

der Helmholtz-Gesellschaft wider.<br />

Das Volumen der Geldleistungen war im Jahre 1999<br />

durch die Zahlungen des Bundes für Erziehungsgeld<br />

dominiert (6,88 Mrd DM). Diese Zahlungen verteilten<br />

sich regional sehr gleichmäßig; sie hatten mit 0,10 den<br />

niedrigsten Variationskoeffizienten aller Mischfinanzierungen.<br />

Bei den Leistungen im Rahmen des Wohngelds,<br />

die mit 3,93 Mrd DM im Jahre 1999 ebenfalls<br />

beachtliche Größenordnungen erreichten, ist die regionale<br />

Verteilung je Einwohner über die Flächenländer<br />

annähernd so gleichmäßig wie bei den Leistungen für<br />

das Erziehungsgeld. Allerdings erhielten hier die Stadtstaaten<br />

deutlich höhere Leistungen, dies war durch einen<br />

größeren Anteil wohngeldberechtigter Einwohner<br />

in diesen Bundesländern determiniert. Auffällig ist,<br />

dass Berlin unter den Stadtstaaten den letzten Rang einnimmt;<br />

dies war vermutlich auf das im Vergleich zu<br />

Hamburg und Bremen günstigere Mietpreisniveau<br />

<strong>zur</strong>ückzuführen. Ein weiterer Schwerpunkt der Zuweisungen<br />

des Bundes lag mit etwa 1,56 Mrd DM im Jahre<br />

1999 bei der regional ebenfalls relativ gleichmäßig verteilten<br />

Ausbildungsförderung. Im Jahre <strong>2000</strong> werden<br />

diese Leistungen des Bundes allerdings um rund 25 vH<br />

<strong>zur</strong>ückgehen, was auf die Streichung des Bundesanteils<br />

bei den Darlehenszahlungen für Studierende <strong>zur</strong>ückzuführen<br />

ist.<br />

Bei den Finanzhilfen des Bundes überwogen im Jahre<br />

1999 mit etwa 5,74 Mrd DM die Leistungen im Zusammenhang<br />

mit dem Investitionsförderungsgesetz<br />

Aufbau Ost. Bei den Zuweisungen <strong>zur</strong> Gemeindeverkehrsfinanzierung<br />

in Höhe von 2,98 Mrd DM war die<br />

regionale Verteilung sehr gleichmäßig. Das gilt auch<br />

für Zahlungen für den sozialen Wohnungsbau, die etwa<br />

2,64 Mrd DM ausmachten; allerdings erhielten die<br />

neuen Bundesländer etwas höhere Zuweisungen. Die<br />

Finanzhilfen für den Städtebau können wiederum als<br />

Förderinstrument für die neuen Bundesländer identifiziert<br />

werden; bei dieser Kategorie der Mischfinanzierungen<br />

bekamen die neuen Bundesländer das Gros der<br />

Zuweisungen von insgesamt 0,61 Mrd DM. Das<br />

Volumen der Regionalisierungsmittel für den öffentlichen<br />

Personennahverkehr erreichte im Jahre 1999 mit<br />

11,98 Mrd DM eine beachtliche Größenordnung und<br />

streute relativ wenig.<br />

Insgesamt hatten die Mischfinanzierungen im Jahre<br />

1999 ein Volumen von 48,82 Mrd DM, wovon 40,2 vH<br />

auf die neuen Bundesländer entfielen. Zum Vergleich:<br />

Über die Instrumente des Länderfinanzausgleichs werden<br />

rund 56 Mrd DM verteilt (Ziffern 394 ff.). Über<br />

Mischfinanzierungen kommen den neuen Bundesländern<br />

insbesondere die folgenden Zuweisungen des Bundes<br />

zugute: die Gemeinschaftsaufgaben Verbesserung<br />

der regionalen Wirtschaftsstruktur, Verbesserung der<br />

Agrarstruktur und des Küstenschutzes und die Finanzhilfen<br />

Städtebauförderung sowie Investitionsförderung<br />

Aufbau Ost. Jedoch partizipierten auch die alten Bundesländer<br />

in erheblichem Maße an den Zahlungen des<br />

Bundes. In der Summe aller betrachteten Mischfinanzierungen<br />

wurden den westdeutschen Flächenländern<br />

Beträge zwischen 425 DM und 473 DM je Einwohner<br />

zugewiesen. Demgegenüber bekamen die Stadtstaaten<br />

Hamburg und Bremen 612 DM beziehungsweise<br />

656 DM je Einwohner. Bei den ostdeutschen Bundesländern<br />

erreichten die Zuweisungen Größenordnungen<br />

von 1 082 DM bis 1 231 DM je Einwohner.<br />

171. Der Sachverständigenrat hat sich in den vergangenen<br />

Jahren zu den Mischfinanzierungstatbeständen<br />

mehrfach kritisch geäußert (vor allem JG 90 Ziffern<br />

445 ff.). Eine Beibehaltung der Mischfinanzierung ist<br />

nur dann geboten, wenn Projekte finanziert werden sollen,<br />

die im Sinne gesamtstaatlicher Zielsetzungen wirkungsvoll<br />

sind. Mischfinanzierungsvorhaben können<br />

mit überregionalen Spill-over-Effekten begründet werden,<br />

sofern diese nicht anderweitig internalisiert werden<br />

können. Allerdings dürfte die Abgrenzung solcher<br />

Projekte nicht trennscharf möglich sein. Grundsätzlich<br />

haben die meisten staatlichen Leistungen, wenn sie dezentral<br />

angeboten werden, Spill-over-Effekte. Eine

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