Jahresgutachten 2000/01 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...
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Drucksache 14/4792 – 104 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode<br />
Die Ausgaben des Bundes verminderten sich im<br />
Jahre <strong>2000</strong> leicht um etwa 0,8 vH. Bei den Vermögensübertragungen<br />
an andere Bereiche war, bedingt<br />
durch Leistungen an die Stiftung <strong>zur</strong> Entschädigung<br />
von Zwangsarbeitern, ein Anstieg von rund 5 Mrd DM<br />
zu verzeichnen. Im vergangenen Jahr fanden im Rahmen<br />
von Anschlussfinanzierungen erhebliche Umschichtungen<br />
in der Schuldenstruktur statt. Durch die<br />
dabei erreichten günstigeren Finanzierungsbedingungen<br />
reduzierten sich die Zinslasten des Bundes in diesem<br />
Jahr um rund 2 Mrd DM. Die Zinssteuerquote sank<br />
(auch wegen des höheren Steueraufkommens) von<br />
21,4 vH auf unter 20 vH. Bei den investiven Ausgaben<br />
des Bundes war im Jahre <strong>2000</strong> zwar ein leichter Anstieg<br />
festzustellen, gleichwohl lag die Investitionsquote<br />
– also die investiven Ausgaben bezogen auf die<br />
Gesamtausgaben – mit 11,9 vH weiterhin auf einem<br />
sehr niedrigen Niveau.<br />
159. Auf der Ebene der Länder verzeichneten die öffentlichen<br />
Haushalte in Westdeutschland steigende Finanzierungsdefizite,<br />
während es in Ostdeutschland den<br />
Ländern gelang, ihre Defizite gegenüber dem Vorjahr<br />
nochmals leicht zu reduzieren. Auf der Einnahmenseite<br />
war eine Zunahme der Steuereinnahmen in beiden Gebietsständen<br />
zu beobachten. Die Veräußerungserlöse<br />
waren in den alten Ländern rückläufig, in den neuen<br />
Ländern stiegen sie dagegen leicht an. Der Zuwachs<br />
der Gesamtausgaben lag in den neuen Ländern signifikant<br />
unter denen der alten Länder, in denen die Ausgaben<br />
um 1,5 vH stiegen. Insbesondere die alten Länder<br />
erwirtschafteten im Haushaltsjahr 1999 wie im Jahr<br />
zuvor deutliche globale Minderausgaben. Die Ausgabenstruktur<br />
änderte sich nicht wesentlich. Vornehmlich<br />
wegen des Personalabbaus war die Zuwachsrate der<br />
Personalausgaben im Osten niedriger als im Westen.<br />
Die investiven Ausgaben nahmen in den alten Länder<br />
geringfügig zu, während sie in den neuen Ländern<br />
nochmals etwas reduziert wurden. Für den leichten<br />
Ausgabenanstieg in den neuen Bundesländern waren<br />
vor allem die deutlich gestiegenen Zuweisungen an die<br />
Gemeinden und die zunehmenden Zinsausgaben verantwortlich.<br />
160. Bei den Gemeinden ergab sich im Jahre <strong>2000</strong><br />
ein uneinheitliches Bild. Während in den westdeutschen<br />
Kommunen die Ausgaben deutlich rascher stiegen<br />
als die Einnahmen, blieben die Ausgaben in den<br />
ostdeutschen Kommunen bei zunehmenden Einnahmen<br />
konstant. In den westlichen Kommunen reduzierten<br />
sich abermals die Überschüsse; die ostdeutschen<br />
Kommunen wiesen insgesamt gesehen ein nahezu ausgeglichenes<br />
Budget auf. Die Steuereinnahmen in den<br />
Gemeinden wuchsen mit Raten von knapp 2 vH in den<br />
westlichen und von 1,5 vH in den östlichen Bundesländern.<br />
Allerdings hat diese Einnahmenart in den beiden<br />
Gebietsständen unterschiedliche Bedeutung: Im<br />
Westen wird dadurch rund ein Drittel, im Osten nur<br />
rund ein Fünftel der Einnahmen erzielt. Die Einnahmen<br />
aus Gebühren und Entgelten verminderten sich<br />
um rund 3 vH; dies war wiederum – wie schon zuvor –<br />
auf Ausgliederungen aus den Haushalten <strong>zur</strong>ückzuführen.<br />
Um diese bereinigt, reduzierten sich die Einnahmen<br />
lediglich um etwa 0,5 vH. Auf der Ausgabenseite<br />
prägte insbesondere in den östlichen Bundesländern<br />
eine Erhöhung der Sozialausgaben die kommunalen<br />
Haushalte. Im früheren Bundesgebiet waren die<br />
Ausgaben für soziale Leistungen dagegen leicht rückläufig.<br />
Sowohl bei den investiven Ausgaben als auch<br />
bei den Personalausgaben war in den westdeutschen<br />
Kommunen ein leichter Anstieg und in den ostdeutschen<br />
Kommunen ein Rückgang zu verzeichnen.<br />
Steuerreform <strong>2000</strong><br />
161. Im Jahre <strong>2000</strong> wurden das Gesetz <strong>zur</strong> Senkung<br />
der Steuersätze und <strong>zur</strong> Reform der Unternehmensbesteuerung<br />
(Steuersenkungsgesetz) und das Gesetz <strong>zur</strong><br />
Ergänzung des Steuersenkungsgesetzes (Steuersenkungsergänzungsgesetz)<br />
verabschiedet. Diese Gesetze<br />
führen zu grundlegenden steuerrechtlichen Änderungen,<br />
die insbesondere die Einkommensteuer und die<br />
Körperschaftsteuer betreffen. Die Änderungen im Rahmen<br />
der Besteuerung juristischer Personen kommen einem<br />
weitreichenden Systemwechsel gleich. Zum Jahresbeginn<br />
20<strong>01</strong> sinkt der Körperschaftsteuersatz für<br />
einbehaltene Gewinne von 40 vH und derjenige für<br />
ausgeschüttete Gewinne von 30 vH auf einheitlich<br />
25 vH. Das seit dem Jahre 1977 praktizierte Vollanrechnungsverfahren<br />
wird abgeschafft und durch das<br />
Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Letztmalig kann das<br />
Anrechnungsverfahren für den Veranlagungszeitraum<br />
20<strong>01</strong> angewendet werden. Die im Rahmen des Anrechnungsverfahrens<br />
gesammelten Körperschaftsteuerguthaben<br />
können noch während einer Übergangsfrist<br />
von 15 Jahren in Anspruch genommen werden.<br />
162. Im Vollanrechnungsverfahren wird die gesamte<br />
Bruttodividende der persönlichen Einkommensbesteuerung<br />
unterworfen. Auf die sich ergebende Steuerschuld<br />
kann die bereits von der Gesellschaft für die Dividenden<br />
entrichtete Körperschaftsteuer angerechnet<br />
werden (Schaubild 25). Das Halbeinkünfteverfahren<br />
besteuert dagegen die Unternehmensgewinne auf der<br />
Gesellschaftsebene mit einem definitiven Steuersatz<br />
(25 vH), unabhängig davon, ob ein Unternehmen die<br />
Gewinne thesauriert oder ausschüttet. Beim Empfänger<br />
der Dividenden werden diese Nach-Steuer-Gewinne<br />
<strong>zur</strong> Hälfte der Bemessungsgrundlage seiner persönlichen<br />
Einkommensteuer hinzugerechnet und mit<br />
seinem individuellen Steuersatz besteuert. Die von der<br />
Kapitalgesellschaft abgeführte Körperschaftsteuer kann<br />
nicht mehr als Vorauszahlung auf die persönliche Einkommensteuer<br />
angerechnet werden. Das Halbeinkünfteverfahren<br />
führt dazu, dass Dividendenbezieher mit<br />
einem persönlichen Grenzsteuersatz in der Einkommensteuer<br />
von unter 40 vH im Vergleich zum Vollanrechnungsverfahren<br />
schlechter gestellt sein werden.<br />
Sieht man von den Beziehern niedriger Einkünfte (unter<br />
dem Grundfreibetrag) ab, ist die steuerliche Belastung<br />
für ausgeschüttete Gewinne stets höher als die auf<br />
einbehaltene Gewinne. Im Gegensatz zu natürlichen<br />
Personen sind für Kapitalgesellschaften empfangene<br />
Dividenden steuerfrei, damit wird eine Doppelbesteuerung<br />
von Gewinnen aus Beteiligungen vermieden.