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Jahresgutachten 2000/01 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

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Drucksache 14/4792 – 104 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode<br />

Die Ausgaben des Bundes verminderten sich im<br />

Jahre <strong>2000</strong> leicht um etwa 0,8 vH. Bei den Vermögensübertragungen<br />

an andere Bereiche war, bedingt<br />

durch Leistungen an die Stiftung <strong>zur</strong> Entschädigung<br />

von Zwangsarbeitern, ein Anstieg von rund 5 Mrd DM<br />

zu verzeichnen. Im vergangenen Jahr fanden im Rahmen<br />

von Anschlussfinanzierungen erhebliche Umschichtungen<br />

in der Schuldenstruktur statt. Durch die<br />

dabei erreichten günstigeren Finanzierungsbedingungen<br />

reduzierten sich die Zinslasten des Bundes in diesem<br />

Jahr um rund 2 Mrd DM. Die Zinssteuerquote sank<br />

(auch wegen des höheren Steueraufkommens) von<br />

21,4 vH auf unter 20 vH. Bei den investiven Ausgaben<br />

des Bundes war im Jahre <strong>2000</strong> zwar ein leichter Anstieg<br />

festzustellen, gleichwohl lag die Investitionsquote<br />

– also die investiven Ausgaben bezogen auf die<br />

Gesamtausgaben – mit 11,9 vH weiterhin auf einem<br />

sehr niedrigen Niveau.<br />

159. Auf der Ebene der Länder verzeichneten die öffentlichen<br />

Haushalte in Westdeutschland steigende Finanzierungsdefizite,<br />

während es in Ostdeutschland den<br />

Ländern gelang, ihre Defizite gegenüber dem Vorjahr<br />

nochmals leicht zu reduzieren. Auf der Einnahmenseite<br />

war eine Zunahme der Steuereinnahmen in beiden Gebietsständen<br />

zu beobachten. Die Veräußerungserlöse<br />

waren in den alten Ländern rückläufig, in den neuen<br />

Ländern stiegen sie dagegen leicht an. Der Zuwachs<br />

der Gesamtausgaben lag in den neuen Ländern signifikant<br />

unter denen der alten Länder, in denen die Ausgaben<br />

um 1,5 vH stiegen. Insbesondere die alten Länder<br />

erwirtschafteten im Haushaltsjahr 1999 wie im Jahr<br />

zuvor deutliche globale Minderausgaben. Die Ausgabenstruktur<br />

änderte sich nicht wesentlich. Vornehmlich<br />

wegen des Personalabbaus war die Zuwachsrate der<br />

Personalausgaben im Osten niedriger als im Westen.<br />

Die investiven Ausgaben nahmen in den alten Länder<br />

geringfügig zu, während sie in den neuen Ländern<br />

nochmals etwas reduziert wurden. Für den leichten<br />

Ausgabenanstieg in den neuen Bundesländern waren<br />

vor allem die deutlich gestiegenen Zuweisungen an die<br />

Gemeinden und die zunehmenden Zinsausgaben verantwortlich.<br />

160. Bei den Gemeinden ergab sich im Jahre <strong>2000</strong><br />

ein uneinheitliches Bild. Während in den westdeutschen<br />

Kommunen die Ausgaben deutlich rascher stiegen<br />

als die Einnahmen, blieben die Ausgaben in den<br />

ostdeutschen Kommunen bei zunehmenden Einnahmen<br />

konstant. In den westlichen Kommunen reduzierten<br />

sich abermals die Überschüsse; die ostdeutschen<br />

Kommunen wiesen insgesamt gesehen ein nahezu ausgeglichenes<br />

Budget auf. Die Steuereinnahmen in den<br />

Gemeinden wuchsen mit Raten von knapp 2 vH in den<br />

westlichen und von 1,5 vH in den östlichen Bundesländern.<br />

Allerdings hat diese Einnahmenart in den beiden<br />

Gebietsständen unterschiedliche Bedeutung: Im<br />

Westen wird dadurch rund ein Drittel, im Osten nur<br />

rund ein Fünftel der Einnahmen erzielt. Die Einnahmen<br />

aus Gebühren und Entgelten verminderten sich<br />

um rund 3 vH; dies war wiederum – wie schon zuvor –<br />

auf Ausgliederungen aus den Haushalten <strong>zur</strong>ückzuführen.<br />

Um diese bereinigt, reduzierten sich die Einnahmen<br />

lediglich um etwa 0,5 vH. Auf der Ausgabenseite<br />

prägte insbesondere in den östlichen Bundesländern<br />

eine Erhöhung der Sozialausgaben die kommunalen<br />

Haushalte. Im früheren Bundesgebiet waren die<br />

Ausgaben für soziale Leistungen dagegen leicht rückläufig.<br />

Sowohl bei den investiven Ausgaben als auch<br />

bei den Personalausgaben war in den westdeutschen<br />

Kommunen ein leichter Anstieg und in den ostdeutschen<br />

Kommunen ein Rückgang zu verzeichnen.<br />

Steuerreform <strong>2000</strong><br />

161. Im Jahre <strong>2000</strong> wurden das Gesetz <strong>zur</strong> Senkung<br />

der Steuersätze und <strong>zur</strong> Reform der Unternehmensbesteuerung<br />

(Steuersenkungsgesetz) und das Gesetz <strong>zur</strong><br />

Ergänzung des Steuersenkungsgesetzes (Steuersenkungsergänzungsgesetz)<br />

verabschiedet. Diese Gesetze<br />

führen zu grundlegenden steuerrechtlichen Änderungen,<br />

die insbesondere die Einkommensteuer und die<br />

Körperschaftsteuer betreffen. Die Änderungen im Rahmen<br />

der Besteuerung juristischer Personen kommen einem<br />

weitreichenden Systemwechsel gleich. Zum Jahresbeginn<br />

20<strong>01</strong> sinkt der Körperschaftsteuersatz für<br />

einbehaltene Gewinne von 40 vH und derjenige für<br />

ausgeschüttete Gewinne von 30 vH auf einheitlich<br />

25 vH. Das seit dem Jahre 1977 praktizierte Vollanrechnungsverfahren<br />

wird abgeschafft und durch das<br />

Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Letztmalig kann das<br />

Anrechnungsverfahren für den Veranlagungszeitraum<br />

20<strong>01</strong> angewendet werden. Die im Rahmen des Anrechnungsverfahrens<br />

gesammelten Körperschaftsteuerguthaben<br />

können noch während einer Übergangsfrist<br />

von 15 Jahren in Anspruch genommen werden.<br />

162. Im Vollanrechnungsverfahren wird die gesamte<br />

Bruttodividende der persönlichen Einkommensbesteuerung<br />

unterworfen. Auf die sich ergebende Steuerschuld<br />

kann die bereits von der Gesellschaft für die Dividenden<br />

entrichtete Körperschaftsteuer angerechnet<br />

werden (Schaubild 25). Das Halbeinkünfteverfahren<br />

besteuert dagegen die Unternehmensgewinne auf der<br />

Gesellschaftsebene mit einem definitiven Steuersatz<br />

(25 vH), unabhängig davon, ob ein Unternehmen die<br />

Gewinne thesauriert oder ausschüttet. Beim Empfänger<br />

der Dividenden werden diese Nach-Steuer-Gewinne<br />

<strong>zur</strong> Hälfte der Bemessungsgrundlage seiner persönlichen<br />

Einkommensteuer hinzugerechnet und mit<br />

seinem individuellen Steuersatz besteuert. Die von der<br />

Kapitalgesellschaft abgeführte Körperschaftsteuer kann<br />

nicht mehr als Vorauszahlung auf die persönliche Einkommensteuer<br />

angerechnet werden. Das Halbeinkünfteverfahren<br />

führt dazu, dass Dividendenbezieher mit<br />

einem persönlichen Grenzsteuersatz in der Einkommensteuer<br />

von unter 40 vH im Vergleich zum Vollanrechnungsverfahren<br />

schlechter gestellt sein werden.<br />

Sieht man von den Beziehern niedriger Einkünfte (unter<br />

dem Grundfreibetrag) ab, ist die steuerliche Belastung<br />

für ausgeschüttete Gewinne stets höher als die auf<br />

einbehaltene Gewinne. Im Gegensatz zu natürlichen<br />

Personen sind für Kapitalgesellschaften empfangene<br />

Dividenden steuerfrei, damit wird eine Doppelbesteuerung<br />

von Gewinnen aus Beteiligungen vermieden.

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