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Jahresgutachten 2000/01 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

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Drucksache 14/4792 – 112 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode<br />

Tabelle 38<br />

Finanzpolitisch und sozialpolitisch wichtige Ereignisse<br />

Datum<br />

1999<br />

1. Dezember Das Bundeskabinett beschließt ein aktualisiertes deutsches Stabilitätsprogramm für die Jahre<br />

1999 bis 2003 <strong>zur</strong> Vorlage an den ECOFIN-Rat. Die Staatsquote/Abgabenquote sollen bis<br />

zum Jahre 2003 von 49 vH/43 vH auf 45 ½ vH/42 vH, die Staatsdefizitquote/Schuldenstandsquote<br />

von 1,5 vH/61 vH auf ½ vH/58 vH sinken.<br />

15. Dezember Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat billigt das Familienförderungsgesetz<br />

und nimmt am Steuerbereinigungsgesetz 1999 und dem zustimmungsbedürftigen Teil des Zukunftsprogramms<br />

<strong>2000</strong> einige Korrekturen vor.<br />

16. Dezember Der Bundestag beschließt das „Gesetz <strong>zur</strong> Reform der gesetzlichen Krankenversicherungen<br />

ab dem Jahr <strong>2000</strong> – GKV-Gesundheitsreformgesetz <strong>2000</strong>“; zu den Einzelheiten siehe<br />

JG 1999 Tabelle 43.<br />

17. Dezember Nach dem Gesetz <strong>zur</strong> Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung werden<br />

ab 1. Januar 20<strong>01</strong> für die gesetzlich Krankenversicherten in den alten und neuen Bundesländern<br />

die gleichen Bedingungen gelten, so unter anderem die gleiche Versicherungspflicht- und<br />

Beitragsbemessungsgrenze, ein vollständiger gesamtdeutscher Risikostrukturausgleich, der<br />

schrittweise bis zum Jahre 2007 eingeführt wird.<br />

21. Dezember Die Bundesregierung legt ihre Pläne für die Steuerreform <strong>2000</strong> vor. Zu den Eckpunkten gehören<br />

die Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf einheitlich 25 vH ab 20<strong>01</strong> bei Schaffung<br />

vergleichbarer Bedingungen für Unternehmen und Personengesellschaften, das Vorziehen der<br />

letzten Stufe des Steuerentlastungsgesetzes 1999/<strong>2000</strong>/2002 um ein Jahr auf das Jahr 20<strong>01</strong> (mit<br />

dem Eingangssteuersatz 19,9 vH, Spitzensteuersatz 48,5 vH, Grundfreibetrag 14 000 DM), die<br />

schrittweise Senkung des Eingangs- und Spitzensteuersatzes auf 15 vH beziehungsweise 45 vH<br />

bis zum Jahre Jahr 2005 und die stufenweise Anhebung des Grundfreibetrags auf 15 000 DM<br />

ebenfalls bis zum Jahre 2005. Die Gesamtentlastung aller bis 2005 verwirklichten Steuerreformmaßnahmen<br />

soll gegenüber dem Jahr 1998 mehr als 70 Mrd DM betragen.<br />

27. Dezember Das Sechste Gesetz <strong>zur</strong> Änderung des Gemeindereformgesetzes wird verkündet. Mit diesem<br />

Gesetz werden die Verteilungsschlüssel für die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und<br />

Umsatzsteuer auf eine neue Basis gestellt.<br />

28. Dezember Das Gesetz <strong>zur</strong> Familienförderung wird verkündet. Danach wird der Betreuungsbedarf eines<br />

Kindes entsprechend der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes geregelt. Das Gesetz führt<br />

für Familien mit Kindern, unter anderem durch die Erhöhung des Kindergeldes, zu Entlastungen<br />

von 5,5 Mrd DM. Die verbesserte Familienförderung erreicht nun auch Familien, die Sozialhilfe<br />

beziehen. Mit der Erhöhung des Kindergeldes wird der Anteil der Länder am Aufkommen<br />

der Umsatzsteuer um 0,25 Prozentpunkte auf 49,75 vH erhöht.<br />

<strong>2000</strong><br />

1. Januar Wichtige finanzpolitische Neuregelungen treten in Kraft. Hierzu gehören vor allem die zweite<br />

Stufe des Steuerentlastungsgesetzes 1999/<strong>2000</strong>/2002, zu den Einzelheiten siehe JG 1999<br />

Tabelle 43.<br />

Auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts treten folgende wichtige Änderungen in Kraft:<br />

– Senkung des Beitragssatzes in der Gesetzlichen Rentenversicherung von 19,5 vH auf 19,3 vH<br />

– Die Beitragsbemessungsgrenze in der GRV steigt um 100 DM in den alten Bundesländern<br />

auf 8 600 DM/Monat und sinkt um 100 DM in den neuen Bundesländern auf<br />

7 100 DM/Monat<br />

– Verbesserungen bei der Altersteilzeit<br />

– Verlängerung des Sofortprogramms der Bundesregierung zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit

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