Jahresgutachten 2000/01 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...
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Drucksache 14/4792 – 62 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode<br />
noch Tabelle 17<br />
Datum<br />
noch <strong>2000</strong><br />
Geld- und währungspolitisch wichtige Ereignisse<br />
27. April Der EZB-Rat beschließt, den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems<br />
– beginnend mit dem am 4. Mai <strong>2000</strong> abzuwickelnden Geschäft – um 25 Basispunkte auf<br />
3,75 % anzuheben. Daneben beschließt er, die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität<br />
und die Einlagefazilität mit Wirkung vom 28. April <strong>2000</strong> um jeweils 25 Basispunkte auf<br />
4,75 % beziehungsweise 2,75 % zu erhöhen.<br />
8. Juni Der EZB-Rat beschließt, den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems um<br />
50 Basispunkte auf 4,25 % anzuheben und diesen Zinssatz auf die beiden am 15. Juni und<br />
21. Juni <strong>2000</strong> abzuwickelnden Geschäfte (die als Mengentender durchgeführt werden) anzuwenden.<br />
Außerdem beschließt er, die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität<br />
mit Wirkung vom 9. Juni <strong>2000</strong> um jeweils 50 Basispunkte auf 5,25 % beziehungsweise 3,25 %<br />
zu erhöhen. Er kündigt ferner an, dass die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems mit Beginn<br />
des am 28. Juni <strong>2000</strong> abzuwickelnden Geschäfts als Zinstender nach dem amerikanischen<br />
Zuteilungsverfahren (multiple rate auction) durchgeführt werden. Für dieses Geschäft wird ein<br />
Mindestbietungssatz von 4,25 % festgelegt.<br />
19. Juni Gemäß Artikel 122 Abs. 2 des Vertrags <strong>zur</strong> Gründung der Europäischen Gemeinschaft beschließt<br />
der ECOFIN-Rat, dass Griechenland auf der Basis der Kriterien des Artikels 121 Abs. 1 die notwendigen<br />
Voraussetzungen erfüllt, und hebt die Ausnahmeregelung für Griechenland mit Wirkung<br />
vom 1. Januar 20<strong>01</strong> auf. Der ECOFIN-Rat traf seine Entscheidung unter Berücksichtigung der Berichte<br />
der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank, inwieweit Schweden und<br />
Griechenland bei der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion ihren Verpflichtungen<br />
bereits nachgekommen sind, nach Anhörung des Europäischen Parlaments und nach Erörterung im<br />
EU-Rat in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs. Außerdem legt der ECOFIN-<br />
Rat nach einstimmigem Beschluss der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, für die keine<br />
Ausnahmeregelung gilt, und des betroffenen Mitgliedstaats, auf Vorschlag der Europäischen<br />
Kommission und nach Konsultation der Europäischen Zentralbank, den unwiderruflichen Umrechnungskurs<br />
der griechischen Drachme zum Euro mit Wirkung vom 1. Januar 20<strong>01</strong> fest. Nachdem der<br />
Euro-Umrechnungskurs der griechischen Drachme (der dem im Wechselkursmechanismus WKM II<br />
geltenden Leitkurs der Drachme zum Euro entspricht) festgelegt wurde, kündigen die Europäische<br />
Zentralbank und die Bank von Griechenland an, dass sie die Annäherung des Marktkurses der griechischen<br />
Drachme gegenüber dem Euro an den Euro-Umrechnungskurs laufend beobachten werden.<br />
Die vollständige Konvergenz sollte spätestens am 29. Dezember <strong>2000</strong> erreicht sein.<br />
5. Juli Die vom Bundesministerium der Finanzen eingesetzte Expertenkommission <strong>zur</strong> Strukturreform<br />
der Deutschen Bundesbank unter Leitung des ehemaligen Bundesbankpräsidenten Karl Otto<br />
Pöhl spricht sich in ihrem Gutachten gegen eine Beibehaltung des Zentralbankrats und für die<br />
Bildung eines einzigen aus zehn Mitgliedern bestehenden Leitungsgremiums aus. Die neun<br />
Landeszentralbanken sollen durch fünf Regionalverwaltungen ersetzt werden, an deren Spitze<br />
ein Regionalpräsident steht, der gleichzeitig Mitglied des zentralen Leitungsgremiums ist.<br />
31. August Der EZB-Rat beschließt, den Mindestbietungssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des<br />
Eurosystems mit Wirkung vom 6. September <strong>2000</strong> um 25 Basispunkte auf 4,5 % anzuheben.<br />
Die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität werden ebenfalls<br />
um jeweils 25 Basispunkte auf 5,5 % beziehungsweise 3,5 % angehoben.<br />
11. September Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich gibt ihre Absicht bekannt, durch eine Änderung<br />
ihrer Statuten mit Wirkung vom 8. Januar 20<strong>01</strong> Privatpersonen als Teilhaber auszuschließen. Es soll<br />
dann nur noch Zentralbanken erlaubt sein, Anteile an der BIZ zu halten. Die von privaten Anlegern<br />
gehaltenen Aktien werden gegen eine Entschädigungssumme von CHF 16 000 <strong>zur</strong>ückgekauft. Diese<br />
Maßnahme soll es der BIZ ermöglichen, dem Ziel, die Zusammenarbeit unter Zentralbanken zu fördern<br />
und so <strong>zur</strong> weltweiten Finanzstabilität beizutragen, besser gerecht zu werden. Die rein monetären<br />
Interessen privater Teilhaber könnten hiermit nicht immer in Einklang gebracht werden.