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WISO Börse 2010 - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Börse</strong> <strong>2010</strong><br />

dere gegenüber dem Finanzamt inzwischen weitgehend<br />

ausgehöhlt.<br />

Das Bankgeheimnis soll das Vertrauensverhältnis zwischen<br />

Bank und Kunden schützen. Es verpflichtet die<br />

Kreditinstitute, Dritten keinen Einblick in die Vermögensverhältnisse,<br />

Kontenbewegungen und sonstigen<br />

finanziellen Belange ihrer Kunden zu geben. Hierbei<br />

handelt es sich vor allem um Auskünfte über Kreditbeziehungen<br />

und Vermögensverhältnisse der Kunden. Allerdings<br />

wird dies durch Abfragen bei der Schufa (siehe<br />

dort) stark durchlöchert. Das gilt auch gegenüber Behörden.<br />

Im Rahmen des Bankgeheimnisses haben die Kreditinstitute<br />

zwar ein Auskunftsverweigerungsrecht gegenüber<br />

Ämtern. Das wurde aber in vielen Fällen durch<br />

eine gesetzliche Auskunftspflicht der Banken gegenüber<br />

bestimmten Behörden und Institutionen eingeschränkt<br />

oder sogar aufgehoben.<br />

Auch im Rahmen der Gesetze zur Verhinderung von<br />

Geldwäsche haben die Banken umfangreiche Kontrollund<br />

Meldepflichten.<br />

170<br />

Bausparen<br />

Bausparkassen sind Spezial-Kreditinstitute zur Finanzierung<br />

von Wohneigentum. Hierzu werden Bausparverträge<br />

zwischen dem Kunden und der Bausparkasse abgeschlossen.<br />

Er lautet über eine vorab vereinbarte Bausparsumme,<br />

die der Kunden bis zu einem bestimmten Teil<br />

durch Ersparnisbildung aufbringen muss. Hat der Kunde<br />

die vereinbarte Ansparsumme erreicht, wird ihm nicht<br />

nur sein Sparguthaben mit den bis dahin aufgelaufenen<br />

Zinsen, sondern auch ein Hypothekendarlehen in Höhe<br />

der Differenz zur Bausparsumme ausgezahlt. Die Vergabe<br />

dieses Hypothekenkredits erfolgt zu vergleichsweise<br />

günstigen Konditionen.<br />

Um später zu einem zinsgünstigen Hypothekendarlehen<br />

zu gelangen, muss der Kunde mit der Bausparkasse einen<br />

Bausparvertrag abschließen. Das ist ein langfristiger<br />

Vertrag, der bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen<br />

einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens<br />

gibt. Der Vertrag beläuft sich auf eine bestimmte,<br />

vorab festgelegte Bausparsumme. Der Kunde muss diese<br />

Summe bis zu einer vereinbarten Höhe durch eigene<br />

Sparleistungen erbringen. Der Rest wird von der Bausparkasse<br />

als Darlehen gewährt. Hat der Kunde das fest-

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