12.11.2012 Aufrufe

WISO Börse 2010 - Buhl Replication Service GmbH

WISO Börse 2010 - Buhl Replication Service GmbH

WISO Börse 2010 - Buhl Replication Service GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bei beschränkt konvertierbare Devisen und Sorten (Münzen,<br />

Banknoten) erlaubt der Staat nur einen Umtausch<br />

in geringen Mengen oder auf Antrag und mit einer behördlichen<br />

Genehmigung. Die Beschränkung kann auch<br />

darin bestehen, dass nur ein bestimmter Personenkreis<br />

Devisen erwerben oder besitzen darf. In anderen Fällen<br />

ist der Umtausch nur für bestimmte Zwecke (wie den<br />

Kauf knapper Rohstoffe) erlaubt. Währungen, die diesen<br />

oder anderen Beschränkungen unterliegen, werden als<br />

Weichwährungen bezeichnet. Wenn sie im Ausland (oder<br />

schwarz im Inland) getauscht werden, geschieht dies in<br />

der Regel zu Kursen, die weit unter dem amtlich festgelegten<br />

Umtauschverhältnis liegen.<br />

Nicht konvertierbare Devisen unterliegen einer Devisenbewirtschaftung.<br />

Der Umtausch in andere Währungen<br />

ist verboten oder nur mit Einzelgenehmigung möglich<br />

(Devisenzwangsbewirtschaftung). Meist drohen bei Verstößen<br />

harte Strafen.<br />

Werbungskosten<br />

Im Steuerrecht werden damit Aufwendungen bezeichnet,<br />

die ein Selbständiger oder Arbeitnehmer machen<br />

muss, um sein Einkommen zu erzielen, zu sichern oder<br />

zu steigern. Das Steuerrecht gestattet es deshalb, beruf-<br />

Finanzlexikon<br />

lich bedingte Kosten in einem bestimmten Umfang vom<br />

steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen und so die<br />

Steuerzahlung zu reduzieren.<br />

In die Lohnsteuertabelle ist seit 1990 bereits ein<br />

Pauschbetrag für Werbekosten eingearbeitet. Nur Werbungskosten,<br />

die über diesen allgemeinen Betrag hinausgehen,<br />

können bei der Einkommensteuererklärung<br />

geltend gemacht oder vorab als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte<br />

eingetragen werden. Bei den Werbungskosten,<br />

die steuerlich anerkannt werden, handelt es sich vor<br />

allem um: Beiträge zu Berufsverbänden, Aufwendungen<br />

für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, Reisekosten,<br />

Aufwendungen für Arbeitsmittel, doppelte Haushaltsführungskosten<br />

einer beruflichen Fortbildung.<br />

Voraussetzung für die Eintragung eines Freibetrages auf<br />

der Lohnsteuerkarte ist allerdings, dass die Werbungskosten,<br />

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen<br />

den Pauschbetrag übersteigen.<br />

Achtung<br />

Jeder Euro, den Steuerzahler über die Anlage N<br />

der Einkommensteuererklärung an Werbungskosten<br />

geltend machen, senkt die Steuerlast. Die<br />

301

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!