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WISO Börse 2010 - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Börse</strong> <strong>2010</strong><br />

bisherigen Anteilseigener haben das Recht – aber nicht<br />

die Pflicht – zu jeder Aktie, die sie bereits besitzen, eine<br />

bestimmte Anzahl junger Aktien neu hinzu zu erwerben.<br />

Wenn es dagegen das ausdrückliche Ziel einer Kapitalerhöhung<br />

ist, einen starken Partner am Unternehmen zu<br />

beteiligen, muss die Hauptversammlung das gesetzliche<br />

Bezugsrecht ausdrücklich ausschließen.<br />

Den Bezugspreis für die jungen Aktien legt das Management<br />

des Unternehmens fest. Er ist immer niedriger<br />

als der Kurs der alten Aktien, da es sich für die Anteilseigner<br />

sonst nicht lohnen würde, junge Aktien zu erwerben.<br />

Alt-Aktionäre sind durch diesen Abschlag (Disagio)<br />

im Vorteil gegenüber anderen Interessenten. Sie können<br />

entweder die neuen Aktien verbilligt beziehen, oder ihre<br />

Bezugsrechte an der <strong>Börse</strong> verkaufen. Solange die Frist<br />

bis zur Ausgabe der neuen Aktien läuft, wird das Bezugsrecht<br />

an der <strong>Börse</strong> wie ein selbstständiges Wertpapier<br />

gehandelt.<br />

Kapitalertragssteuer<br />

Es handelt sich um eine spezielle Form der Einkommensbesteuerung.<br />

Dabei werden Kapitalerträge einheitlich<br />

mit 25 Prozent belastet. Die Kapitalertragssteuer kann<br />

234<br />

bei einkommensteuerpflichtigen Anteilseignern auf Antrag<br />

auf die Einkommensteuer angerechnet werden.<br />

Die Kapitalertragssteuer ist eine Steuer auf Kapitaleinkommen.<br />

Sie ist in diesem Sinne keine eigenständige<br />

Steuer, sondern eine Vorabbesteuerung von Einkommen<br />

aus Kapitalbesitz. Da die Kapitalertragssteuer nicht vom<br />

Eigentümer der Kapitalanteile sondern direkt von den<br />

Kapitalgesellschaften oder von den Banken in Form der<br />

Abgeltungsteuer (ab 2009) an den Fiskus abgeführt wird,<br />

ist sie zudem eine Quellensteuer. Das Ziel der Besteuerung<br />

an der Quelle ist, die Hinterziehung von Steuern<br />

auf Kapitaleinkommen zu verhindern.<br />

Für Kapitaleinkünfte, die bis Ende 2008 erzielt wurden,<br />

findet der Quellenabzug in Form der „Zinsabschlagsteuer“<br />

statt. Sie wurde ebenfalls von den Sparkassen<br />

oder Banken einbehalten und direkt an das Finanzamt<br />

abgeführt.<br />

Auf die Kapitalertragbesteuerung ( bei der Zinsabschlagsteuer<br />

ebenso wie bei der ab 2009 geltenden Abgeltungsteuer)<br />

kann bei Anteilseignern verzichtet werden,<br />

wenn sie die Voraussetzungen des § 44 a II Einkommensteuergesetz<br />

(EStG) erfüllen. Das bedeutet, dass<br />

ihre Einkünfte insgesamt so niedrig sind, dass sie nicht

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