WISO Börse 2010 - Buhl Replication Service GmbH
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<strong>WISO</strong> <strong>Börse</strong> <strong>2010</strong><br />
bisherigen Anteilseigener haben das Recht – aber nicht<br />
die Pflicht – zu jeder Aktie, die sie bereits besitzen, eine<br />
bestimmte Anzahl junger Aktien neu hinzu zu erwerben.<br />
Wenn es dagegen das ausdrückliche Ziel einer Kapitalerhöhung<br />
ist, einen starken Partner am Unternehmen zu<br />
beteiligen, muss die Hauptversammlung das gesetzliche<br />
Bezugsrecht ausdrücklich ausschließen.<br />
Den Bezugspreis für die jungen Aktien legt das Management<br />
des Unternehmens fest. Er ist immer niedriger<br />
als der Kurs der alten Aktien, da es sich für die Anteilseigner<br />
sonst nicht lohnen würde, junge Aktien zu erwerben.<br />
Alt-Aktionäre sind durch diesen Abschlag (Disagio)<br />
im Vorteil gegenüber anderen Interessenten. Sie können<br />
entweder die neuen Aktien verbilligt beziehen, oder ihre<br />
Bezugsrechte an der <strong>Börse</strong> verkaufen. Solange die Frist<br />
bis zur Ausgabe der neuen Aktien läuft, wird das Bezugsrecht<br />
an der <strong>Börse</strong> wie ein selbstständiges Wertpapier<br />
gehandelt.<br />
Kapitalertragssteuer<br />
Es handelt sich um eine spezielle Form der Einkommensbesteuerung.<br />
Dabei werden Kapitalerträge einheitlich<br />
mit 25 Prozent belastet. Die Kapitalertragssteuer kann<br />
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bei einkommensteuerpflichtigen Anteilseignern auf Antrag<br />
auf die Einkommensteuer angerechnet werden.<br />
Die Kapitalertragssteuer ist eine Steuer auf Kapitaleinkommen.<br />
Sie ist in diesem Sinne keine eigenständige<br />
Steuer, sondern eine Vorabbesteuerung von Einkommen<br />
aus Kapitalbesitz. Da die Kapitalertragssteuer nicht vom<br />
Eigentümer der Kapitalanteile sondern direkt von den<br />
Kapitalgesellschaften oder von den Banken in Form der<br />
Abgeltungsteuer (ab 2009) an den Fiskus abgeführt wird,<br />
ist sie zudem eine Quellensteuer. Das Ziel der Besteuerung<br />
an der Quelle ist, die Hinterziehung von Steuern<br />
auf Kapitaleinkommen zu verhindern.<br />
Für Kapitaleinkünfte, die bis Ende 2008 erzielt wurden,<br />
findet der Quellenabzug in Form der „Zinsabschlagsteuer“<br />
statt. Sie wurde ebenfalls von den Sparkassen<br />
oder Banken einbehalten und direkt an das Finanzamt<br />
abgeführt.<br />
Auf die Kapitalertragbesteuerung ( bei der Zinsabschlagsteuer<br />
ebenso wie bei der ab 2009 geltenden Abgeltungsteuer)<br />
kann bei Anteilseignern verzichtet werden,<br />
wenn sie die Voraussetzungen des § 44 a II Einkommensteuergesetz<br />
(EStG) erfüllen. Das bedeutet, dass<br />
ihre Einkünfte insgesamt so niedrig sind, dass sie nicht