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WISO Börse 2010 - Buhl Replication Service GmbH

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gezogen werden; beim Empfänger unterliegen die Unterhaltsbezüge<br />

als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer.<br />

Auch Spenden zur Förderung mildtätiger, kirchlicher,<br />

religiöser, wissenschaftlicher und gemeinnütziger Zwecke<br />

sowie Zuwendungen an politische Parteien können<br />

bis zum jeweiligen Höchstbetrag als Sonderausgaben<br />

berücksichtigt werden. Als gemeinnützige Zwecke anerkannt<br />

sind neben vielen anderen Zwecken z. B. die Förderung<br />

des Sports, der Erziehung, des Naturschutzes<br />

oder der Entwicklungshilfe.<br />

Kirchensteuer und Abgeltungssteuer ab 2009: Da mit der<br />

Abgeltungssteuer alles abgegolten ist, kann die darin<br />

enthaltene Kirchensteuer auch insoweit nicht mehr als<br />

Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht<br />

Achtung: Dies ist nur ein knapper Überblich. Mehr dazu<br />

im Internet-Lexikon. Informieren Sie sich vor Bearbeitung<br />

Ihrer Steuererklärung immer über gesetzliche Änderungen<br />

und die neueste Rechtsprechung oder verwenden<br />

Sie die jeweils aktuelle Steuersoftware, wenn Sie<br />

ohne die Hilfe eines professionellen steuerlichen Beraters<br />

auskommen wollen.<br />

Sorten<br />

Finanzlexikon<br />

Wenn im Zusammenhang mit Geld von Sorten gesprochen<br />

wird, handelt es sich um Bargeld in Form von<br />

Münzen oder Scheinen bzw. Banknoten. Als Devisen<br />

dagegen werden unbare Zahlungsmittel bezeichnet,<br />

wobei ausländische Währungen gemeint sind.<br />

Während es Sorten nur in Form von Münzen und Bargeld<br />

gibt, handelt es sich bei Devisen um Zahlungsmittel, die<br />

auf Konten in einem anderen Währungsgebiet gutgeschrieben<br />

sind, in fremder Währung geführte Konten im<br />

Inland (sog. Fremdwährungskonten) oder um auf fremde<br />

Währungen lautende um spezielle Wertpapiere wie<br />

Wechsel, Schecks oder Zahlungsanweisungen.<br />

Deutsche können ausländische Sorten in beliebiger<br />

Menge besitzen oder Euro in Form von Münzen, Banknoten<br />

unbeschränkt ins Ausland bringen. Sie müssen aber<br />

auf Grund des Geldwäschegesetzes von einem festgelegten<br />

Wert an Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Gold oder<br />

andere Wertgegenstände beim Grenzübertritt deklarieren<br />

und über ihre Herkunft Auskunft geben. Andernfalls<br />

drohen hohe Strafen.<br />

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