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WISO Börse 2010 - Buhl Replication Service GmbH

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einkommensteuerpflichtig sind. Sie können eine Nichtveranlagungsbescheinigung<br />

(NV-Bescheinigung) beantragen<br />

und erhalten dann ihre Kapitalerträge ohne den<br />

entsprechenden steuerlichen Abzug.<br />

Achtung<br />

Für alle Einkommensteuererklärungen die die Zeit<br />

bis Ende 2008 betreffen, gilt noch das alte Recht<br />

bei Zins- und Dividendeneinnahmen sowie in bezug<br />

auf Spekulationsfristen. Auf Kapitaleinkünfte<br />

und Kursgewinne, die nach dem 1. 1. 2009 erzielt<br />

werden, wird grundsätzlich die Abgeltungsteuer<br />

angewendet. Für Spekulationsgewinne, die mit<br />

Wertpapieren erzielt werden, die vor Ende 2008<br />

erworbenen wurden, gilt unbegrenzt die an sich<br />

Ende 2008 ausgelaufene Spekulationsfrist. Das<br />

heißt: Durch Verkauf realisierte Kursgewinne bleiben<br />

steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf<br />

mindestens 12 Monate liegen.<br />

Kapitalgesellschaft<br />

Eine Unternehmensform, bei der sich die Geldgeber am<br />

Kapital beteiligen können, ohne persönlich auch an der<br />

Finanzlexikon<br />

Leitung der Gesellschaft teilzunehmen. Die Geldanlage<br />

steht also im Vordergrund, nicht das eigene unternehmerische<br />

Handeln.<br />

Im Gegensatz zu einer Personalgesellschaft ist bei den<br />

Geldgebern einer Kapitalgesellschaft die persönliche<br />

Mitwirkung im Management nicht erforderlich. Oft wird<br />

es von den Anlegern auch gar nicht gewünscht, weil die<br />

notwendigen Kenntnisse oder die Zeit fehlen. Oder eine<br />

Mitwirkung aller Kapitalgeber an der Geschäftsleitung<br />

ist - vor allem bei Aktiengesellschaften - wegen der<br />

Vielzahl der Beteiligten gar nicht möglich.<br />

Für Kapitalgesellschaften gibt es verschiedene Rechtsformen.<br />

Zwischen ihnen kann je nach dem Zweck des<br />

Unternehmens, der Größe oder den steuerlichen Gegebenheiten<br />

gewählt werden. Dazu gehören vor allem: Die<br />

Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien<br />

(KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

(<strong>GmbH</strong>) oder früher die Bergrechtliche Gewerkschaft.<br />

Kapitalmarkt<br />

Der Markt für längerfristige Geldanlagen. Dabei kann es<br />

sich um die Beteiligung an Unternehmen oder um die<br />

Kreditvergabe an staatliche Stellen, an Unternehmen<br />

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