12.11.2012 Aufrufe

WISO Börse 2010 - Buhl Replication Service GmbH

WISO Börse 2010 - Buhl Replication Service GmbH

WISO Börse 2010 - Buhl Replication Service GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>WISO</strong> <strong>Börse</strong> <strong>2010</strong><br />

Beratungsprotokoll<br />

Als Folge der Finanzkrise kam es zwischen Kunden und<br />

ihrer Bank immer wieder zum Streit, ob das Kreditinstitut<br />

vor dem Kauf von Anlagetiteln ausreichend beraten,<br />

die Risikobereitschaft des Kunden respektiert und seinen<br />

Kenntnisstand im Bereich Geldanlage berücksichtigt hat.<br />

Ein Beratungsprotokoll gilt als Garant dafür, dass eine<br />

Aufklärung des Kunden stattgefunden hat und dass<br />

beide Seiten wissen, wovon sie reden und auf welche<br />

Anlageformen man sich geeinigt hat.<br />

Viele Institute arbeiteten auch schon ohne gesetzlichen<br />

Zwang mit einem entsprechenden Formular. Denn so<br />

lange nur mündliche Vereinbarungen getroffen werden,<br />

ist ein Streit im Schadensfall programmiert. Vor Gericht<br />

zählen nur Beweise.<br />

Umso wichtiger ist es, die Dokumentation der Beratung<br />

zur Grundlage für Anlagegespräche zu machen. Nur<br />

dann können Bankkunden sich erfolgreich zur Wehr<br />

setzen. Im Schadensfall steht meist Aussage gegen Aussage.<br />

Daher ist es gut, wenn zusätzlich ein Zeuge anwesend<br />

war. Die wichtigsten Inhalte des Gesprächs sollten<br />

aber auf jeden Fall in einem Beratungsprotokoll festge-<br />

172<br />

halten werden. Das Protokoll kann auch formlos erstellt<br />

werden.<br />

Berichtigungsaktien<br />

Das sind Aktien, die Unternehmen im Rahmen der Umwandlung<br />

von Rücklagen in Grundkapital ausgeben.<br />

Diese Papiere werden oftmals als „Gratisaktien“ bezeichnet,<br />

da sie unentgeltlich an die Aktionäre des betreffenden<br />

Unternehmens ausgegeben werden. Zutreffender<br />

ist „Berichtigungsaktien“.<br />

Durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln<br />

und die damit verbundene Ausgabe von Berichtigungsaktien<br />

erhält das Unternehmen daher keine zusätzlichen<br />

Eigenmittel. Da sich das Aktienkapital ebenso wie das<br />

Aktienvermögen des Anteilseigners durch eine solche<br />

Kapitalerhöhung nicht verändert, sondern lediglich auf<br />

mehr Aktien verteilt wird, ist der Begriff „Gratisaktie“<br />

irreführend. Die Ausgabe von Berichtigungsaktien darf<br />

auch nicht mit einem „Stock-Split“ verwechselt werden<br />

(siehe dort).<br />

Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln werden<br />

meistens dann vorgenommen, wenn die Rücklagen im<br />

Verhältnis zum Grundkapital übermäßig hoch sind oder

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!