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WISO Börse 2010 - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Börse</strong> <strong>2010</strong><br />

280<br />

Achtung<br />

Die interessanten Nebenwerte auf dem deutschen<br />

und erst recht auf dem europäischen Aktienmarkt,<br />

in Japan oder den USA sind für private Anleger oft<br />

nur schwer ausfindig zu machen. Deshalb bietet<br />

sich hier der Kauf spezieller Fonds an, die dem<br />

Wertpapiersparer die Qual der Wahl abnehmen.<br />

Außerdem sorgt die breite Streuung der Fondsanlage<br />

dafür, dass sich ein Fehlgriff nicht so stark<br />

auswirkt wie bei einem privaten Anleger, der sich<br />

durch eine Beteiligung an einer Vielzahl von Small<br />

Caps verzetteln würde.<br />

Sonderausgaben<br />

Begriff aus dem Einkommensteuerrecht. Es sind Ausgaben,<br />

die vor der Besteuerung des Einkommens voll oder<br />

bis zu einem bestimmten Höchstbetrag abgezogen werden<br />

können und dadurch die Steuerschuld mindern. Es<br />

handelt sich dabei um einen festgelegten Katalog von<br />

Ausgaben, der durch den Gesetzgeber allerdings immer<br />

wieder geändert wurde und wohl auch in Zukunft keine<br />

„feste Größe“ sein wird.<br />

Vereinfacht kann man bei „privat veranlassten Aufwendungen“<br />

zwischen „Vorsorgeaufwendungen“ und „übrigen<br />

Sonderausgaben“ unterscheiden. Sonderausgaben<br />

werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen,<br />

sofern sie die Vorsorgepauschale oder den Sonderausgaben-Pauschbetrag<br />

überschreiten. Werden keine höheren<br />

unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben nachgewiesen,<br />

so wird für diese ein Pauschbetrag abgezogen.<br />

Zu den „Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben“<br />

gehören vor allem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherungen<br />

und gleichgestellte Aufwendungen, zu<br />

einer Riester-Rente, zur Pflege- und Unfallversicherung,<br />

Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung.<br />

Ohne Nachweis wird bei Arbeitnehmern für Vorsorgeaufwendungen<br />

eine Vorsorgepauschale berücksichtigt.<br />

Wichtigste Änderung ab <strong>2010</strong>:<br />

Wegen der besseren steuerlichen Absetzbarkeit der<br />

Krankenkassenbeiträge entfällt für viele Steuerzahler ab<br />

dem Jahr <strong>2010</strong> der Abzug von „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“.<br />

Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd<br />

getrennt lebenden Ehegatten können vom Geber bis zur<br />

Höhe von 13.805 Euro jährlich als Sonderausgaben ab-

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