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WISO Börse 2010 - Buhl Replication Service GmbH

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deren KGV bei 20 liegt (weil der Gewinn je Aktie nur<br />

2,50 Euro beträgt), ist deshalb teurer als das Papier<br />

einer Aktiengesellschaft, das 100 Euro kostet, aber ein<br />

KGV von 8 hat, weil der Gewinn je Aktie 12,50 Euro<br />

beträgt. Ob das ein Kaufsignal ist und was das für den<br />

Aktionär bedeutet, lässt sich aber nur bei genauerer<br />

Betrachtung der jeweiligen Gesellschaft beurteilen.<br />

Achtung<br />

Das KGV ist nur eins von mehreren Kriterien zur<br />

Beurteilung einer Aktie. Es reicht allein nicht aus,<br />

um zu beurteilen, ob eine Aktie ge- oder verkauft<br />

werden sollte.<br />

Kirchensteuer<br />

Die deutsche Kirchensteuer ist eine Abgabe an eine<br />

staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft und dient<br />

der Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs. Sie wird<br />

nur von Mitgliedern der jeweiligen Kirche erhoben und<br />

bei unselbständig Beschäftigten vom Arbeitgeber zusammen<br />

mit der Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt.<br />

Selbständige zahlen sie zusammen mit der Einkommensteuer.<br />

Finanzlexikon<br />

Kirchensteuer kann auch als Zuschlag zur Abgeltungsteuer<br />

oder zu den Grundsteuermessbeträgen erhoben<br />

werden. Die Kirchensteuer gilt als Sonderausgabe, die<br />

bei der Berechnung der Einkommensteuer vom Einkommen<br />

abgezogen werden kann. Wer keine Kirchensteuer<br />

mehr zahlen will, muss aus seiner Glaubensgemeinschaft<br />

austreten.<br />

Die Finanzbehörden führen die Kirchensteuereinnahmen<br />

an die Religionsgemeinschaften ab, denen die jeweiligen<br />

Beträge zustehen. Dieses Privileg genießen in Deutschland<br />

aber nur solche Religionsgemeinschaften, die Körperschaften<br />

des öffentlichen Rechts sind. Für das Inkasso<br />

und Abwicklung erhält der Staat von den Kirchen<br />

einen Anteil von 3 bis 4 Prozent der Kirchensteuereinnahmen.<br />

Achtung<br />

Wenn Sie aus persönlichen Gründen keine Kirchensteuer<br />

mehr zahlen wollen, müssen Sie<br />

(eventuell gemeinsam mit Ihrem Ehepartner) aus<br />

der Kirche austreten. Der Austritt muss gegenüber<br />

einer staatlichen Behörde erklärt werden. Dabei<br />

gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Re-<br />

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