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WISO Börse 2010 - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Börse</strong> <strong>2010</strong><br />

Finanzagentur (Adresse: siehe unter „Bundesschatzbriefe)<br />

übertragen lassen, wo sie gebührenfrei verwaltet<br />

werden.<br />

Bürgschaft<br />

Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den sich der Bürge<br />

gegenüber einem Gläubiger verpflichtet, für die Verbindlichkeiten<br />

eines Dritten zu haften. Eine Bürgschaft dient<br />

dem Gläubiger zum Schutz bei Zahlungsunfähigkeit des<br />

Schuldners. Hinsichtlich der Art der Haftung werden drei<br />

Arten von Bürgschaften unterschieden: Ausfallbürgschaften,<br />

gewöhnliche Bürgschaften und selbstschuldnerische<br />

Bürgschaften.<br />

Bürgschaften werden abgeschlossen um den Gläubiger<br />

bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu schützen.<br />

Kommt es bei dem Schuldner zur Zahlungsunfähigkeit,<br />

so muss der Bürge für dessen Schuld aufkommen. Es gibt<br />

vier der Arten der Bürgschaft:<br />

Ausfallbürgschaft<br />

Hier ist der Bürge verpflichtet, für die Forderung des<br />

Gläubigers gegenüber dem Schuldner einzustehen, wenn<br />

dem Gläubiger aus der Forderung ein Verlust entsteht.<br />

180<br />

Der Gläubiger hat bei dieser Variante eine relativ ungünstige<br />

Rechtsstellung.<br />

Gewöhnliche Bürgschaft<br />

Bei dieser Form haftet der Bürge, wenn von dem Schuldner<br />

die ordnungsgemäße Bedienung der Verpflichtung<br />

nicht zu erlangen ist, also zahlungsunfähig ist. Im Gegensatz<br />

zur Ausfallbürgschaft kann der Gläubiger den<br />

Bürgen auch dann in Anspruch nehmen, wenn keine<br />

Zwangsvollstreckung erfolgt ist.<br />

Selbstschuldnerische Bürgschaft<br />

Dabei kann der Gläubiger vom Schuldner die Zahlung<br />

verlangen, sobald der Schuldner seinen Verpflichtungen<br />

nicht ordnungsgemäß nachkommt. Kreditinstitute verlangen<br />

meist selbstschuldnerische Bürgschaften zur<br />

Absicherung von Krediten, da sie auf diese Art am<br />

leichtesten ihre Forderung eintreiben können.<br />

Höchstbetragsbürgschaft<br />

Der Bürge muss nicht für alle Verbindlichkeiten des<br />

Schuldners gegenüber dem Gläubiger haften, sondern<br />

nur bis zu einer Höchstgrenze.

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