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WISO Börse 2010 - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Börse</strong> <strong>2010</strong><br />

den Produzenten und Händlern erhoben, soll aber den<br />

Endverbraucher treffen.<br />

In der Bundesrepublik wird der Verbrauch an Gütern und<br />

Dienstleistungen generell mit 19 Prozent Mehrwertsteuer<br />

belastet. Es gibt aber Ausnahmen für bestimmte Gütergruppen<br />

und Dienstleistungen. Die Einnahmen daraus<br />

stehen entsprechend dem jeweils gültigen Verteilungsschlüssel<br />

dem Bund und den Ländern zu.<br />

Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die den<br />

Konsum von Gütern und Dienstleistungen belastet. Sie<br />

soll den End- oder Letztverbraucher von Gütern und<br />

Dienstleistungen treffen. Wie alle Verbrauchssteuern<br />

nimmt auch die Mehrwertsteuer keine Rücksicht auf die<br />

persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen.<br />

Bei Einführung der Mehrwertsteuer galt zunächst ein<br />

genereller Satz von 16 Prozent sowie ein ermäßigter<br />

Satz von 7 Prozent – beispielsweise für Nahrungsmittel,<br />

viele Kulturgüter, Schnittblumen. Die große Koalition<br />

aus CDU/CSU und SPD erhöhe den Satz der allgemeinen<br />

Mehrwertsteuer 2005 auf 19 Prozent. Der ermäßigte<br />

Satz blieb unverändert. Einige Wirtschaftsbereiche sind<br />

von der Mehrwertsteuer ganz befreit. Das gilt u. a. für<br />

246<br />

Lohn- und Mietzahlungen oder reine Geldgeschäfte (wie<br />

Überweisungen, <strong>Börse</strong>numsätze).<br />

MiFID<br />

Die unter dem Namen "Markets in Financial Instruments<br />

Directive“ (MiFID) erlassene EU-Richtlinie soll bei Anlageentscheidungen<br />

für mehr Klarheit zwischen den Banken<br />

und ihren Kunden sorgen. Sie verpflichtet die Banken<br />

dazu, „ehrlich, redlich und professionell im besten<br />

Interesse eines Kunden zu handeln".<br />

Bis zum Erlass der MiFID vermieden es die Banken, Provisionen<br />

und Bonuspunkte zu nennen, die Mitarbeiter<br />

für ihre nicht immer uneigennützige Beratung (besser<br />

Verkaufsgespräch) kassierten. Inzwischen müssen solche<br />

versteckten Kosten offen gelegt werden. Nach einer<br />

MiFID-Durchführungsrichtlinie sind so genannte „Kick<br />

Backs“ generell unzulässig. Darunter versteht man „versteckte“<br />

Zuwendungen an Vermittler und Berater von<br />

Anlageprodukten. Sie bergen die Gefahr, dass ein Kunde<br />

nicht ordnungs- und sachgemäß, sondern nur provisionsorientiert<br />

beraten wird und zu mehr Geschäften<br />

verleitet werden soll.

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