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WISO Börse 2010 - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Börse</strong> <strong>2010</strong><br />

Fondsgesellschaften sind an strenge Anlegerschutzvorschriften<br />

gebunden. Ein Fonds besteht aus mindestens<br />

zehn, meist jedoch mehr als 50 unterschiedlichen Einzelobjekten.<br />

Keines der Einzelobjekte darf 15 Prozent des<br />

gesamten Fondsvermögens übersteigen. Sie sind gestreut<br />

nach Nutzungsart, Größe und Region. Der jährliche<br />

Anlageerfolg besteht aus Mieterträgen, Zinsen und<br />

Wertsteigerungen von Grundstücken. Das Risiko dabei<br />

bezieht sich vor allem auf Leerstände, sich verzögernde<br />

Erstvermietungen und auslaufende Mietverträge.<br />

Die Preisbildung der Anteile ist schwer zu beurteilen.<br />

Immobilien werden nicht wie Aktien an der <strong>Börse</strong> gehandelt.<br />

Das Gesetz schreibt daher einen Sachverständigenausschuss<br />

vor. Der bewertet mindestens einmal im<br />

Jahr sämtliche Grundstücke. Das heißt also: Anstelle<br />

eines transparenten Marktes treten Sachverständige.<br />

254<br />

Achtung<br />

In der Regel können Anteile an offenen Immobilienfonds<br />

jederzeit zum aktuellen Preis zurückgegeben<br />

werden. In der Wirtschafts- und Finanzkrise<br />

2008/09 zeigte sich aber, dass dieses Versprechen<br />

bei einem größeren Ansturm von Verkäufern<br />

nicht immer gehalten werden kann. Einige offene<br />

Immobilienfonds mussten zeitweise geschlossen<br />

werden.<br />

Ombudsmann<br />

Eine von den Banken und Sparkassen geschaffene Stelle,<br />

an die sich Kunden wenden können, die in einem Streitfall<br />

mit ihrem Kreditinstitut zu keiner Einigung kommen.<br />

Dies gilt auch bei Differenzen über Wertpapiergeschäfte.<br />

Der Ombudsmann hat die Aufgaben einer Schiedsstelle<br />

und soll dazu beitragen, oft kostspielige und langwierige<br />

Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Auch die Versicherungsbranche<br />

hat Ombudsmänner berufen<br />

Die Idee des Ombudsmannes als neutrale Beschwerdeund<br />

Schlichtungsstelle stammt aus Skandinavien. Sie<br />

wurde in Deutschland von den Banken übernommen.<br />

Wenn ein Sparer oder Anleger sich mit seinem Kundenberater<br />

in einem Streitfall nicht einigen kann und auch<br />

ein Gespräch mit dessen Vorgesetzten zu keinem befriedigenden<br />

Ergebnis führt, kann vor dem Gang zum Anwalt<br />

und notfalls Gericht zunächst der Ombudsmann<br />

eingeschaltet werden.

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