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WISO Börse 2010 - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Börse</strong> <strong>2010</strong><br />

Open-End-Zertifikate können zum Beispiel als Langfristanlage,<br />

wie sie auch ein Fonds bietet, eingesetzt werden.<br />

Die kurzfristige Variante der Endlos-Papiere ist dagegen<br />

hoch spekulativ. Sie sollten bei der Geldanlage nur von<br />

erfahrenen und risikobereiten Anlegern eingesetzt werden.<br />

256<br />

Achtung<br />

Anleger sollten sich nur dann auf den Kauf von<br />

Zertifikaten einlassen, wenn sie sich zuvor mit deren<br />

Konstruktion beschäftigt haben und Risiken<br />

und Chancen einschätzen können. Nach den Erfahrungen<br />

mit der Pleite der bis dahin als sehr solide<br />

geltenden Bank Lehman Brothers sollte auch<br />

die Bonität des Emissionshauses genau geprüft<br />

werden. Siehe auch: Zertifikate (Seite 309).<br />

Open Market<br />

Ein Marktsegment der deutschen <strong>Börse</strong>, bei dem die<br />

Anforderungen hinsichtlich der Publizität, der Zahl der<br />

täglich gehandelten Aktien und anderer Kriterien deutlich<br />

weniger anspruchsvoll sind als im Prime Standard<br />

(siehe dort).<br />

Im Open Market (früher Freiverkehr) werden neben deutschen<br />

Aktien überwiegend ausländische Aktien, Renten<br />

deutscher und ausländischer Emittenten, Zertifikate und<br />

Optionsscheine gehandelt. Hier sind Aktien aus über 60<br />

Ländern notiert.<br />

Der Open Market entstand am 10. Oktober 2005 und<br />

ist neben dem Regulierten Markt das zweite gesetzlich<br />

geregelte Marktsegment in Deutschland. Die Aufsicht<br />

hat das Bundesaufsichtsamt für Finanzen, Bafin. Der<br />

offene Markt ist kein organisierter Markt im Sinne des<br />

Wertpapierhandelsgesetzes. Es gibt deutlich weniger<br />

formale Voraussetzungen für die Zulassung und keine<br />

Folgepflichten für den Emittenten, also den Aussteller<br />

der Wertpapiere. Bei Wertpapieren, die vorher an keinem<br />

organisierten Markt gehandelt wurden, muss der Antragsteller<br />

aber nähere Angaben über den Emittenten in<br />

Form eines Exposés vorlegen, das eine zutreffende Beurteilung<br />

ermöglicht. Der Antragsteller muss die Deutsche<br />

<strong>Börse</strong> AG über wesentliche Umstände bezüglich der<br />

einbezogenen Wertpapiere informieren. Die Publikationen<br />

für Anleger müssen auf Deutsch oder Englisch veröffentlicht<br />

werden.

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