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WISO Börse 2010 - Buhl Replication Service GmbH

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gelegte Mindestsparguthaben erreicht, muss er unter<br />

Umständen noch einige Zeit warten, bis sein Bausparvertrag<br />

zugeteilt wird. Dies bedeutet, dass es zwischen<br />

erbrachter Sparleistung und Auszahlung noch eine Frist<br />

gibt, die von der Bausparkasse bestimmt wird. Ist der<br />

Vertrag „zuteilungsreif“, zahlt die Bausparkasse die vereinbarte<br />

Bausparsumme aus. Der Differenzbetrag zwischen<br />

Ansparsumme und Bausparsumme wird als Hypothekenkredit<br />

durch die Bausparkasse vergeben.<br />

Für die Einlagen der Bausparer zahlen die Bausparkassen<br />

nur einen verhältnismäßig niedrigen Guthabenzins. Er<br />

liegt meist zwischen zwei und drei Prozent. Das ist die<br />

Voraussetzung dafür, dass sie auf der anderen Seite für<br />

die gewährten Hypotheken nur einen relativ geringen<br />

Kreditzins verlangen.<br />

Beitragsbemessungsgrenzen<br />

In der gesetzlichen Sozialversicherung gelten für die<br />

Berechnung der Beiträge Beitragsbemessungsgrenzen.<br />

Nur bis zu ihrer Höhe werden die prozentuale Lohnabzüge<br />

zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung<br />

berechnet und vom Arbeitgeber abgeführt.<br />

Die Beitragsbemessungsgrenzen werden vom Gesetzgeber<br />

seit Jahren regelmäßig zum Jahresbeginn erhöht.<br />

Finanzlexikon<br />

Dadurch erhöht sich bei Arbeitnehmern, deren Einkommen<br />

über dem Durchschnitt liegen, die Abgabenlast<br />

auch dann, wenn die prozentualen Beitragssätze stabil<br />

bleiben.<br />

Alle abhängig Beschäftigten - also Arbeiter und Angestellte,<br />

nicht aber Beamte (mit Ausnahme bei der Pflegeversicherung)<br />

- sind Pflichtversicherte der sozialen Kranken-,<br />

Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge<br />

werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

getragen. Sie werden (in der Regel vom arbeitgebenden<br />

Unternehmen) an die Träger der gesetzlichen<br />

Alters-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung<br />

abgeführt.<br />

Die Arbeitseinkommen werden nicht immer in voller<br />

Höhe belastet, sondern nur bis zum Erreichen der sogenannten<br />

Beitragsbemessungsgrenze. Darüber liegende<br />

Einkommensteile sind von der Abgabenpflicht befreit.<br />

Die prozentualen Beitragssätze werden bei der Rentenversicherung,<br />

Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung<br />

vom Gesetzgeber beschlossen.<br />

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