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WISO Börse 2010 - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Börse</strong> <strong>2010</strong><br />

schritten wird. Dies gilt beispielsweise für Spekulationsgewinne,<br />

die bis Ende 2008 an der <strong>Börse</strong> erzielt wurden.<br />

206<br />

Achtung<br />

Informieren Sie sich immer über mögliche Freibeträge<br />

und Freigrenzen, da Sie sonst zu viel gezahlte<br />

Steuern erst im Rahmen der Einkommensteuer<br />

mit großer Verzögerung zurückholen können.<br />

Das gilt noch stärker für die Beachtung von<br />

Freigrenzen, da hier der Steuervorteil sonst endgültig<br />

verloren geht. Oft lässt sich der Verlust von<br />

Freigrenzen durch geschickte (legale) Gestaltung<br />

vermeiden.<br />

Freigrenze<br />

Spekulationsgewinne, die unter 512 Euro liegen und vor<br />

Ende 2008 erzielt wurden, sind steuerfrei. Für an der<br />

<strong>Börse</strong> realisierte Kursgewinne, die ab Anfang 2009 erzielt<br />

wurden, gilt diese Regel nicht mehr.<br />

Bis Ende 2008 waren Kursgewinne bis 512 Euro pro Jahr<br />

steuerfrei. Das bedeutet, dass es maximal 511,99 Euro<br />

sein durften. Lag der erzielte Spekulationsgewinn auch<br />

nur um einen Cent höher, musste der gesamte Gewinn<br />

nach dem Halbeinkünfteverfahren voll versteuert werden.<br />

Ab 2009 ist die Freigrenze gestrichen. Das ist eine<br />

steuerliche Verschlechterung die allein Kleinsparer trifft.<br />

Es gibt nur noch einen einheitlichen Sparerfreibetrag<br />

(siehe dort).<br />

Freistellungsauftrag<br />

Ein vom Sparer der Bank oder Sparkasse erteilter Auftrag,<br />

ihn im Rahmen der zulässigen Grenzen von der<br />

direkten Abführung der Kapitalertragssteuer (seit Anfang<br />

2009 25 Prozent Abgeltungsteuer) durch das Kreditinstitut<br />

an das Finanzamt freizustellen.<br />

Nur wenn der Bank ein solcher Auftrag vorliegt, ist sie<br />

berechtigt, dem Kunden bis zur Ausschöpfung des Sparerfreibetrags<br />

den vollen Betrag seiner Zins- oder Dividendeneinkünfte<br />

zu überweisen. Wird ein solcher Auftrag<br />

nicht erteilt oder der Höchstbetrag einschließlich<br />

der Werbungskostenpauschale (1602,00 € / 801,00 €

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