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WISO Börse 2010 - Buhl Replication Service GmbH

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Zinssatz regelmäßig neu festgelegt. Der Kurs dieser Titel<br />

liegt aufgrund dieser marktgerecht schwankenden Verzinsung<br />

immer nahe bei 100 Prozent.<br />

Finanzagentur des Bundes<br />

Finanzagentur <strong>GmbH</strong> ist der zentrale Dienstleister für<br />

die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des<br />

Bundes. Sie wurde am 19. September 2000 gegründet<br />

und hat ihren Sitz am Finanzplatz Frankfurt. Die Gesellschaft,<br />

deren alleiniger Gesellschafter die Bundesrepublik<br />

Deutschland ist, erfüllt Aufgaben bei der Haushaltsund<br />

Kassenfinanzierung des Bundes. An den internationalen<br />

Finanzmärkten tritt die Deutsche Finanzagentur<br />

ausschließlich im Namen und für Rechnung des Bundes<br />

auf.<br />

Zu den Aufgaben der Finanzagentur gehören vor allem<br />

die Emission von Bundeswertpapieren, die Kreditaufnahme<br />

über Schuldscheindarlehen, der Einsatz derivativer<br />

Finanzinstrumente sowie Geldmarktgeschäfte zum<br />

Ausgleich des Kontos der Bundesrepublik bei der Deutschen<br />

Bundesbank. Mit der Auflösung der Bundeswertpapierverwaltung<br />

zum 31. Juli 2006 hat die Finanzagentur<br />

auch das Privatkundengeschäft für Bundeswertpa-<br />

Finanzlexikon<br />

piere und das Führen des Bundesschuldbuchs übernommen.<br />

Wichtig für private Sparer ist, dass sie Bundeswertpapiere<br />

nicht nur über Banken und Sparkassen sondern auch<br />

direkt und preisgünstig bei der Finanzagentur des Bundes<br />

erwerben und verwalten lassen können. (Anschrift:<br />

siehe unter „Bundesschatzbriefe“ (Seite 178))<br />

Freibetrag<br />

Begriff aus dem Steuerrecht: Ein Betrag, der nicht versteuert<br />

werden muss. Für die große Mehrzahl der Bundesbürger<br />

sind vor allem die Freibeträge im Einkommensteuerrecht<br />

von Bedeutung. Es gibt aber auch im Körperschaftsteuerrecht,<br />

bei der Gewerbe- oder Erbschaftssteuer<br />

verschiedene Freibeträge.<br />

Der Begriff Freibetrag darf nicht mit dem Begriff Freigrenze<br />

verwechselt werden. Der Freibetrag bleibt immer<br />

unversteuert. Nur für Einkommensteile, die darüber liegen,<br />

müssen dem Tarifverlauf entsprechende Teile an<br />

den Fiskus abgeführt werden. Bei einer Freigrenze dagegen<br />

muss die gesamte Summe versteuert werden, sobald<br />

die Freigrenze (und sei es auch nur um einen Cent) über-<br />

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