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Budget 2013 - Zürich

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3.1 Hinweise zum Zahlenteil und zu den Tabellen<br />

1. Grundsätzliches zur Darstellung der Zahlen in der Verwaltungsrechnung und Bestandesrechnung:<br />

• Aufwand, Aufwandüberschuss, Ausgaben und Aktiven werden ohne Vorzeichen dargestellt,<br />

• Erträge, Ertragsüberschuss, Einnahmen und Passiven werden mit einem negativen (-) Vorzeichen<br />

dargestellt.<br />

2. Die Vorzeichen in der Spalte 'Abweichung zum Vorjahr' der Verwaltungsrechnung bedeuten:<br />

+ Verbesserung (Aufwand-/Ausgabenreduktion, Ertrags-/Einnahmenerhöhung)<br />

- Verschlechterung (Aufwand-/Ausgabenerhöhung, Ertrags-/Einnahmenreduktion)<br />

3. Bei den mit einem Stern (*) gekennzeichneten Abweichungen in der Verwaltungsrechnung ist eine<br />

Differenzbegründung erforderlich. Gemäss Finanzverordnung (GRB vom 18.12.1985 mit Änderungen<br />

bis 25. November 2007) werden im <strong>Budget</strong> zu den einzelnen Konten Mehr- und Minderausgaben<br />

bzw. -einnahmen gegenüber dem <strong>Budget</strong> des Vorjahres begründet, soweit folgende Abweichungen<br />

bestehen:<br />

<strong>Budget</strong>betrag inklusive Zusatzkredite<br />

bis Fr. 100 000<br />

Abweichungsbetrag<br />

mehr als 25 %, mindestens jedoch Fr. 5 001<br />

bei Verschlechterungen,<br />

mehr als 50 %, mindestens jedoch Fr. 10 001<br />

bei Verbesserungen.<br />

von Fr. 100 001 bis Fr. 200 000<br />

von Fr. 200 001 bis Fr. 500 000<br />

von Fr. 500 001 bis Fr. 5 000 000<br />

über Fr. 5 000 000<br />

mehr als Fr. 25 000 bei Verschlechterungen<br />

mehr als Fr. 50 000 bei Verbesserungen<br />

mehr als Fr. 50 000 bei Verschlechterungen<br />

mehr als Fr. 100 000 bei Verbesserungen<br />

mehr als Fr. 75 000 bei Verschlechterungen<br />

mehr als Fr. 150 000 bei Verbesserungen<br />

mehr als Fr. 100 000 bei Verschlechterungen<br />

mehr als Fr. 200 000 bei Verbesserungen<br />

4. Bei internen Verrechnungen und durchlaufenden Beiträgen wird die Differenzbegründung auf den<br />

Aufwand bzw. die Ausgaben beschränkt.<br />

5. Veränderungen bei den internen Verrechnungen für Zinsen sowie bei den Einlagen in und den Entnahmen<br />

aus Sonderrechnungen werden nicht begründet (ausser bei Rückstellungen).<br />

6. Abweichungen bei den Sozialleistungen (Konten 3030 - 3059) gegenüber dem <strong>Budget</strong> sind nicht<br />

begründet, da diese Abweichungen die Folge von Veränderungen bei den Besoldungen sind. Die<br />

Begründungen werden deshalb nur bei den Besoldungen aufgeführt.<br />

7. Verwendete Abkürzungen:<br />

GDE = Gemeinde<br />

GR = Gemeinderat<br />

StR = Stadtrat<br />

RR = Regierungsrat<br />

OIZ = Organisation und Informatik<br />

IMMO = Immobilien-Bewirtschaftung<br />

R = Rechnung<br />

B = <strong>Budget</strong>/Voranschlag<br />

FVO = Finanzverordnung<br />

GRB = Gemeinderatsbeschluss<br />

StRB = Stadtratsbeschluss<br />

RRB = Regierungsratsbeschluss<br />

SBMV = Schul- und Büromaterialverwaltung<br />

8. Kleinere Abweichungen bei Summen oder Salden in Tabellen sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen.<br />

Prozentberechnungen in einzelnen Tabellen werden systembedingt nicht auf gerundeten<br />

sondern auf effektiven Werten vorgenommen.<br />

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